
Ehepaare
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Freigabevermerk
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg
Die Ehe steht nach dem Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Stand: 27.01.2023
Verantwortlich: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg