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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 04.03.2024

Sitzungsbericht vom 19.02.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024

Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2024

Die Leiterin der Verbandsfinanzverwaltung des GVV Mittleres Kochertal, Oberverwaltungsrätin Kerstin Riek, stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2024 mitsamt dem Investitionsprogramm vor.

Der Haushaltsplan soll nun zunächst im Finanzausschuss nichtöffentlich vorberaten werden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 wird er dann abschließend beraten und beschlossen werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal vier Baugesuche vor.

Beim ersten ging es um die Erweiterung einer Gaube in der Schützenstraße 19 in Weißbach.

Diesen Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

Das zweite Baugesuch handelte vom Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit separat stehender Garage in den Dorfgärten 3 in Weißbach.

Hier stimmte der Gemeinderat den meisten der beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Dorfgärten“ zu (Überschreitung der zulässigen Dachneigung, der Erdgeschossfußbodenhöhe und der Traufhöhe, Lage der nicht überdachten Terrasse teilweise außerhalb des Baufensters, Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,00 m). Mit der gewünschten Befreiung von der Pflicht zum Begrünen des Garagen-Flachdachs und mit einer Befreiung vom Pflanzgebot war das Gremium hingegen nicht einverstanden.

Bei dritten Baugesuch ging es um die Errichtung einer Sprinklerzentrale im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes Nr. 27 und die Errichtung eines Sprinklertanks mit 1.100 m² Volumen auf dem Industrieareal in der Salinenstraße 1 in Weißbach.

Der Gemeinderat stimmte diesem Bauvorhaben einstimmig zu.

Das vierte Baugesuch drehte sich um den Umbau des Dachaufbaus auf dem bestehenden Wohnhaus Birkenweg 8 in Weißbach in einen Zwerchgiebel und um den Anbau eines Eingangsbereichs an der Nordostseite des Gebäudes.

Entgegen dem Beschlussvorschlag von Bürgermeister Rainer Züfle erteilte der Gemeinderat allen erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Halberger Ebene II“ (Überschreitung von Baugrenze, zulässiger Traufhöhe und Grundflächenzahl, Flachdach) mit großer Stimmenmehrheit das Einvernehmen.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen:
-        Nochmalige Beratung und Beschlussfassung über das zu beschaffende Leuchenmodell
-        Festlegung der LED-Leuchtensätze

Damit die Gemeinde nicht für vielerlei unterschiedliche Straßenleuchten Ersatzteile bevorraten muss, hatte der Gemeinderat vor rund 13 Jahren beschlossen, standdardmäßig nur noch das Leuchtenmodell Philips Iridium zu beschaffen. Inzwischen hat die renommierte Firma Schréder mit demn Modell Teceo eine Leuchte auf den Markt gebracht, die technisch up to date ist und dem Modell Philips Iridium in nichts nachsteht, aber deutlich kostengünstiger ist.

Der Gemeinderat beschloss daher, ab sofort standardmäßig Straßenleuchten des Typs Schréder Teceo zu beschaffen. Das gilt auch für die 78 Leuchten, deren Beschaffung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 beschlossen worden war. Die Leuchten sollen jeweils in der Größe und Ausstattung gekauft werden, die für den vorgesehnen Standort sinnvoll ist und mit LED-Lampen in der Lichtfarbe „warmweiß“ mit 3.000 Kelvin bestückt sein.

Festlegung der Maßnahmen zur Verbesserung des Einlaufbauwerks des Halberger Bachs in der Gartenstraße in Weißbach

Der Unterlauf des Halberger Bachs ist schon seit vielen Jahrzehnten zwischen der Gartenstraße in Weißbach und der Einmündung in den Kocher verdolt. Leider ist es inzwischen mehrere Male passiert, dass die Verdolung bei heftigem Starkregen die Wassermengen nicht fassen konnte, wodurch es in der Gartenstraße und im unteren Teil der Crispenhofer Straße zu Überschwemmungen kam. Am schlimmsten geschah das bei dem verheerenden Starkregenereignis vom 29.05.2016. Damals wurden auch viel Geröll und große Steine in die Bachverdolung gespült und haben diese auf rund 100 Metern Länge verstopft.

Damit so etwas künftig nicht mehr vorkommen kann, hat die Gemeinde Weißbach dann in den Jahren 2021/2022 die Verdolung zwischen deren Beginn und der Gartenstraße und der Hinteren Gasse für viel Geld aufdimensionieren lassen. Außerdem wurde das Einlaufbauwerk in der Gartenstraße umgebaut und mit einem Einlaufrechen versehen.

Überraschenderweise kam es bei einem Starkregen am 28.04.2023 aber doch wieder zu einer kleinen Überschwemmung. Ursache dafür war, dass der Bach so viel Reisig und Geschwemmsel mit sich führte, dass jenes den neuen Einlaufrechen komplett zugesetzt hat. Dadurch konnte das Wasser nicht mehr in die Verdolung fließen, sondern staute sich auf und trat schließlich über die Ufer.

Zur Lösung des Problems hat die Gemeinde Weißbach das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH (kurz IWP) aus Stuttgart konsultiert. IWP ist auf Wasserwirtschaft und Wasserbau spezialisiert und berät viele Gemeinden in Fragen des Hochwasserschutzes.

IWP hat daraufhin mehrere Möglichkeiten zur Abhilfe betrachtet, die Bürgermeister Rainer Züfle nun dem Gemeinderat vorstellte. Er sprach sich dabei für die Variante aus, die letzte Staumauer vor der Verdolung zu entfernen und dort stattdessen einen schräg stehenden Grobrechen zu platzieren. Die Kosten hierfür schätzt IWP auf rund 25.000 € brutto.

Im Laufe der Diskussion brachte der Gemeinderat eine weitere Variante ins Spiel, nämlich die Staumauer zu belassen direkt vor ihr einen senkrecht stehenden Grobrechen zu installieren.

Am Ende wurde einstimmig beschlossen, dass IWP auch diese Variante prüfen und bewerten soll. Wenn das Ergebnis vorliegt, wird der Gemeinderat eine finale Entscheidung treffen.

Das schadhafte Sohlpflaster vor dem Einlauf soll aber auf jeden Fall saniert werden. Dies wird voraussichtlich circa 4.500 € brutto kosten.

Feuerwehr Weißbach: Grundsatzbeschluss über die Beschaffung des Digitalfunks

Schon seit rund 20 Jahren soll die Funkkommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland flächendeckend von Analogfunk auf Digitalfunk BOS umgestellt werden. Zu den BOS gehören insbesondere die Polizeien, die Feuerwehren, der Zoll, das THW, die Katastrophenschutzbehörden und die Rettungsdienste. Der Digitalfunk bietet gegenüber dem bisher verwendeten Analogfunk eine verbesserte Sprech- und Empfangsqualität, Abhörsicherheit durch Verschlüsselung, der Möglichkeit zur Zusammenschaltung von Rufgruppen, Übertragung von Kurzmitteilungen, eine Notruf- und Telefonfunktion und die Sperrung von Geräten bei Verlust oder Diebstahl. Das Digitalfunknetz ist eigenbeherrscht, sodass Abhängigkeiten oder Sicherheitslücken vermieden werden.

Nunmehr steht endlich auch die Einführung des Digitalfunks bei den Feuerwehren in Baden-Württemberg an. Der Analogfunk im Hohenlohekreis wird am 31.12.2025 abgeschaltet werden. Deshalb müssen die Städte und Gemeinden spätestens bis dahin ihre Feuerwehren mit den notwendigen Digitalfunkgeräten ausgestattet haben, da sonst keine Einsatzbereitschaft gewährleistet werden kann.

Der Gemeinderat fasste deshalb einstimmig den Grundsatzbeschluss für die Feuerwehr Weißbach zwei stationäre digitale Funkgeräte für die Feuerwehrhäuser, drei mobile digitale Funkgeräte für die Fahrzeuge und achtzehn digitale Handfunkgeräte zu beschaffen.

Über die konkrete Vergabe des Auftrags zur Lieferung der neuen Funkgeräte wird der Gemeinderat aber erst in einer späteren Sitzung entscheiden, wenn endgültige Angebote für die Funkgeräte vorliegen.

Nochmals: Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 05.06.2024

Der Gemeinderat hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.01.2024 die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 bestimmt. Allerdings hat sich eine Person, die als stellvertretender Beisitzer vorgesehen war, mittlerweile entschlossen selber für den Gemeinderat zu kandidieren. Deshalb muss sie nun durch eine andere Person ersetzt werden.

Darum wählte der Gemeinderat jetzt Herrn Reiner Mitschke als stellvertretenden Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 18.03.2024, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.