Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich für einen Verein tätig sind oder deren Vergütung nicht mehr als 720 Euro jährlich beträgt, ist diese Haftung eingeschränkt. Sie haften gegenüber dem Verein und den Ve [mehr]
Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.906.670,72 € anstatt der veranschlagten 1.342.720 €. Diese Steige- rung haben dann wiederum die oben genannte höhere Zuführung der Allgemeinen Rücklage [mehr]
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zum Vergleich die bisherigen Sätze): • § 1 FwES: - Entschädigung für Einsätze 10,00 €/Std., (7,20 €/Std.) • § 2 FwES: - Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge 8,50 €/Std., höchstens [mehr]
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690 € betragen. Im Jahr 2016 lag die Zuführungsrate laut Nachtragshaus- haltsplan bei stolzen 1.342.720 €. Mit einem Volumen von 6.294.270 € wird der Verwaltungshaushalt 2017 letztlich um rund 956.830 [mehr]
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690 € betragen. Im Jahr 2016 lag die Zuführungsrate laut Nachtragshaus- haltsplan bei stolzen 1.342.720 €. Mit einem Volumen von 6.294.270 € wird der Verwaltungshaushalt 2017 letztlich um rund 956.830 [mehr]
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Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 680.610 € um 662.110 € auf nunmehr 1.342.720 € steigt, und die Zu-führung zur Allgemeinen Rücklage von 260.040 € um 310.070 € auf nunmehr 570.110 [mehr]