Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dem Interessenten den gewünschten Bauplatz zum aktuellen Bodenrichtwert in Höhe von 105,00 €/m² sowie zu den bei der Gemeinde Weißbach allgemein üblichen Konditionen [mehr]
der Kaufpreissammlung i. S. d. § 193 BauGB i. V. m. § 8 und § 11 GuAVO. Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen, für die Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Stand: 31.07 [mehr]
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1974 nach dem 01.01.1974 Bewertung zum 01.01.1974 auf Grund von Erfahrungs- werten (z.B. Bodenrichtwerte) (§ 62 Abs. 3 GemHVO) Bewertung zum Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt mehr als 6 Jahre [mehr]
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