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Aktuelles

Sitzungsbericht vom 28.04.2025

Erstelldatum13.05.2025

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.04.2025

Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung 2025

Das Kindertagesbetreuungsgesetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen.

Amtsrätin Annika Steinhilber vom Hauptamt des GVV Mittleres Kochertal stellte dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2025 vor. Zum Stichtag 01.03.2025 waren in der Gemeinde Weißbach 61 Kleinkinder (also Kinder im Alter unter drei Jahren) gemeldet. Für diese stehen in der Kinderkrippe Weißbach - die allerdings auch als Betriebs-Kinderkrippe der Firma Continental fungiert - insgesamt 20 Betreuungsplätze zur Verfügung.  Zehn dieser Plätze sind Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ), die anderen zehn sind Ganztagesbetreuungsplätze (GT).

Zum Stichtag 01.03.2025 waren 13 der 20 Plätze besetzt, darunter fünf durch auswärtige Kinder. Zehn der Kinder besuchen die Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten, die somit voll belegt ist. In der Ganztagesgruppe werden derzeit hingegen nur drei Kinder betreut. Weitere Anmeldungen liegen bis zum Sommer 2025 bislang nicht vor.

Für das Jahr 2026 ist aufgrund der bisher vorliegenden Anmeldungen mit insgesamt zehn belegten Plätzen zu rechnen, davon nur ein einziger Platz im Bereich der Ganztagesgruppe.

Daneben wird derzeit ein Kind aus der Gemeinde Weißbach von der Familiären Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V. (kurz: Kit; früherer Name: Tagesmütterverein Hohenlohekreis e.V.) betreut.

Wenngleich aktuell rund drei Mal so viele Kleinkinder in der Gemeinde Weißbach leben als Betreuungsplätze vorhandenen sind, ist anhand der vorliegenden Anmeldungen also davon auszugehen, dass die Anzahl an Betreuungsplätze auf absehbare Zeit genügen wird, um die tatsächliche Nachfrage zu decken.

Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen Kenntnis und stimmte sodann der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2025 einmütig zu.

Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2025 bis 2027

Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.

Amtsrätin Annika Steinhilber stellte dem Gemeinderat diesen Plan ebenfalls vor.

Demnach stehen im Ortsteil Weißbach in drei Gruppen insgesamt 62 Kindergartenplätze zur Verfügung; im Ortsteil Crispenhofen sind es 25 Plätz in einer Gruppe. Somit sind summa summarum 87 Plätze vorhanden. Nach dem aktuellen Stand des Einwohnermelderegisters werden in der Gemeinde Weißbach in den Jahren 2025 bis 2027 jeweils zwischen 80 und 88 Kinder im kindergartenfähigen Alter leben. Somit werden die vorhandenen 87 Kindergartenplätze aus heutiger Sicht zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausreichen. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass es stets auch Kinder gibt, die überhaupt keinen Kindergarten oder aber eine auswärtige Einrichtung (z.B. einen Waldorf-Kindergarten) besuchen.

Der Kindergarten-Bedarfsplan wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und sodann ohne Gegenstimme beschlossen.

Einführung einer tageweisen Ganztagesgebühr für VÖ-Kinder in der Krippe sowie im Kindergarten Weißbach

Die Gemeinde Weißbach bietet derzeit sowohl in der Kinderkrippe als auch im Kindergarten Weißbach neben der VÖ-Betreuung (Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten) jeweils auch eine Ganztagesbetreuung an. Diese umfasst von Montag bis Donnerstag die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 16.30 Uhr und freitags die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 13.30 Uhr.

Aus unbekannten Gründen ist die Nachfrage nach Ganztagesbetreuung seit einiger Zeit leider stark rückläufig: In der Kinderkrippe Weißbach werden bis Sommer 2025 voraussichtlich nur drei der zehn Ganztagesplätze belegt sein und im Kindergarten Weißbach sogar nur vier von 20 Plätzen. 

Das ist sehr unwirtschaftlich, weil die Räumlichkeiten und das pädagogische Personal ja trotzdem im gesetzlich vorgegebenen Umfang vorgehalten werden müssen. Allerdings kann die Ganztagesbetreuung auch nicht einfach wegen Unrentabilität aufgegeben werden, da sie heutzutage Standard ist und zu einem guten Betreuungsangebot gehört. 

Folglich muss versucht werden die Auslastung der Ganztagesbetreuung im Krippen- und Kindergartenbereich in Weißbach zu verbessern. Darum wird die Gemeinde ab dem 01.06.2025 erstmals auch eine nur tageweise Inanspruchnahme der Ganztagesbetreuung anbieten; bislang galt hier nämlich das Prinzip „ganz oder gar nicht“. Sollte die Nachfrage nach Ganztagesbetreuung irgendwann wieder so zunehmen, dass sie die Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze übersteigt, würde die tageweise Ganztagsbetreuung freilich hinter die „vollständige“ Ganztagesbetreuung (Montag bis Donnerstag) zurücktreten.

Für das neue Angebot einer tageweisen Ganztagesbetreuung musste der Gemeinderat nun eine Gebühr festsetzen.

Das Gremium folgte dabei dem Vorschlag der Verwaltung, pro Betreuungstag einen Zuschlag in Höhe eines auf volle Euro gerundeten Viertels des Differenzbetrags zwischen der Monatsgebühr für die VÖ-Betreuung und der Monatsgebühr für eine komplette (viertägige) Ganztagesbetreuung zu erheben.

Wie die sonstigen Krippen- und die Kindergartengebühren werden die Tagessätze für die Ganztagesbetreuung künftig jährlich gemäß der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der Kirchen angepasst werden. Zudem sollen sie jährlich so lange um weitere 2,5 % erhöht werden, bis sie der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der Kirchen entsprechen. Ergeben sich hierbei Cent-Beträge, wird ab 50 Cent auf volle Euro aufgerundet und darunter auf volle Euro abgerundet.Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor.

Beim ersten ging es um den Umbau und die Modernisierung des Erdgeschosses im bestehenden Wohnhaus Zum Brückle 12 in Crispenhofen sowie um die Errichtung von zwei Querbauten mit Pultdächern in dessen Dachgeschoss.

Obwohl die zwei Querbauten in drei bis vier Punkten gravierend gegen die Vorschriften des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Im Brühl II“ verstoßen, erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben entgegen dem Vorschlag der Verwaltung mit Stimmenmehrheit sein Einvernehmen.

Das zweite Baugesuch handelte vom Erstellen eines zweigeschossigen Anbaus an das bestehende Wohn- und Geschäftshaus Westernhauser Straße 2 in Crispenhofen.

Diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt.

Die letztendliche Entscheidung über die Bauvorhaben hat nun wie immer das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen. Beim Bauvorhaben in der Westernhauser Straße wird es auch prüfen, ob die Anzahl an PKW-Stellplätzen wirklich den geltenden Vorschriften entspricht. 

7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:

1. Einleitungsbeschluss zur 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

2.Billigung und Freigabe des Vorentwurfs der 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, zur frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Sowohl die Stadt Forchtenberg als auch die Stadt Niedernhall haben eine hohe und konkrete Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken. Um diese Nachfrage decken zu können, möchte die Stadt Forchtenberg ihr Gewerbegebiet Rauhbusch um 3,30 ha vergrößern. Die Stadt Niedernhall plant hingegen den Gewerbepark Waldzimmern um 2,16 ha Baufläche zu erweitern. In diesem Zusammenhang soll zwischen der Stadt Niedernhall und der Stadt Neuenstein auch ein kleiner Gemarkungstausch erfolgen.

Da die Flächen, die künftig gewerbliche Bauflachen werden sollen, im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Mittleres Kochertal bislang als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, ist nun eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

Für die nächste Verbandsversammlung des GVV erteilte der Gemeinderat Bürgermeister Rainer Züfle jetzt einstimmig die Weisung, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach für die Einleitung des Verfahrens zur 7. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu stimmen. Der vorliegende Vorentwurf soll gebilligt und für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben werden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

  • Das Verbandsbauamt hatte mehrere Schlossereien aufgefordert ein Angebot für die Metallbauarbeiten abzugeben, die im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat im Oktober 2024 beschlossenen Optimierung des Einlaufbauwerks am Halberger Bach in Weißbach anfallen werden. Allerdings ist dann leider nur ein einziges Angebot eingereicht worden. Es stammt von der Firma Markus Ambrosch aus Obersöllbach und beläuft sich brutto auf 7.861,14 €.
    Da dieser Preis laut Aussage des Verbandsbauamts angemessen ist, hat die Firma Markus Ambrosch den Auftrag für die Metallbauarbeiten dann erhalten.
  • Das kleine Klettergerüst auf dem neu angelegten Kinderspielplatz im Weißbacher Wohnbaugebiet „Halberger Ebene“ soll nach dem mehrheitlichen Willen des Gemeinderats nicht mit Fallschutz-Hackschnitzeln umgeben werden, sondern mit Sand.
  • Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 02.06.2025, stattfinden.