Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Aktuelles

Sitzungsbericht vom 17.02.2025

Erstelldatum03.03.2025

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.02.2025

Beschluss des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Der Entwurf des Haushaltsplans 2025 ist dem Gemeinderat in dessen öffentlicher Sitzung vom 16.12.2024 vorgestellt worden. Am 13.01.2025 hat der Finanzausschuss das Planwerk dann nichtöffentlich vorberaten und mit ein paar kleinen Änderungen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Leiterin der Verbandskämmerei des GVV Mittleres Kochertal, Frau Kerstin Riek, stellte dem Gemeinderat nun nochmal kurz die wichtigsten Zahlen und das Investitionsprogramm vor.

Obwohl der Haushaltplan erneut von großer Sparsamkeit geprägt ist, sehen die Zahlen fürs Jahr 2025 wegen des geringen Gewerbesteueraufkommens leider wieder nicht rosig aus. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 812.300 € auf.

Auch durch ein veranschlagtes Sonderergebnis in Höhe von 178.600 € und durch die Verrechnung mit Rücklagen aus Überschüssen in Höhe von 508.248 € kann der Fehlbetrag nicht ausgeglichen, sondern nur reduziert werden. Letztlich ist zum Ausgleich ist ein Vortrag des Fehlbetrages auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre in Höhe von 125.452 € nötig.

Durch diese Verrechnungen wird der Ergebnishaushalt zwar nicht ausgeglichen, jedoch genehmigungsfähig. Die Erfordernisse des „Haushaltsausgleichs“ nach § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO sind damit erfüllt.

An Investitionstätigkeit sind im Haushalt Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2,08 Mio. Euro eingeplant.

Die größten Mittelansätze für Investitionen sind vorgesehen für • den Erwerb von Grundstücken (750.000 €), • die Nachrüstung von Entlastungsmessungen in den RÜBs in Weißbach (124.000 €), • den Straßenbau für die Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Gewerbegebiets „Sandbühl - Egerten“ (246.000 €) und • für einen 24/7-Dorfladen (408.000 €).

Neben den laufenden Planansätzen 2025 stehen für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen etwaige Restmittel aus dem Vorjahr weiter zur Verfügung.

Zur Finanzierung des Haushaltes 2025 sind keine Kreditaufnahmen notwendig.

Der Finanzierungsmittelbedarf des Gesamthaushalts in Höhe von 1,74 Mio. € kann durch den vorhandenen Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand) gedeckt werden. Die Liquidität verringert sich dadurch am Jahresende auf voraussichtlich 398.000 €. Die gesetzliche Mindestliquidität in Höhe von 107.000 € wird damit mehr als erfüllt.

Der Schuldenstand reduziert sich um die ordentliche Tilgung in Höhe von 64.000 € am Jahresende auf 475.000 €.

Der mögliche Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 500.000 € festgesetzt und dient zur Sicherung der Liquidität. Eine Inanspruchnahme ist nicht beabsichtigt.

In der Haushaltssatzung sind keine Verpflichtungsermächtigungen (Ausgabeverpflichtungen für künftige Haushaltsjahre) vorgesehen. In ihren Haushaltsreden nahmen die Fraktionsvorsitzenden Waltraud Kuhnle (BWV) und Jan Ballenberger (FWV) sowie Gemeinderätin Isa-Carmen Philipp (SPD) zum Haushaltsplan 2025 detailliert Stellung und befürworten ihn letztendlich.

Deshalb wurde die Haushaltssatzung mitsamt dem zugehörigen Planwerk vom Gemeinderat schließlich einstimmig beschlossen.

Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags zwischen der Gemeinde Weißbach und der Netze BW GmbH ab dem 01.01.2027

Der bestehende Gas-Konzessionsvertrag, den die Gemeinde Weißbach am 13.02.2007 mit der Netze BW GmbH abgeschlossen hatte, läuft zum 31.12.2026 aus. Die Gas-Konzession ist daher neu zu vergeben.

Das Auslaufen des Gas-Konzessionsvertrags ist am 23.10.2024 vorschriftsgemäß im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Das hieran anschließende Interessenbekundungsverfahren lief dann bis zum 22.01.2025. Dabei ist aber nur eine einzige Interessensbekundung eingegangen. Diese stammt vom bisherigen Konzessionär, der Netze BW GmbH.

Der von der Netze BW GmbH vorgelegte Vertragsentwurf für den Neuabschluss ist hinsichtlich der verschiedenen rechtlichen Interessen der Konzessionsvertragsparteien als ausgeglichen und vorteilhaft für die Gemeinde anzusehen.

Es sind keine Gründe erkennbar, weshalb der Konzessionsvertrag zurückgewiesen werden sollte. Folglich stimmte der Gemeinderat dem Abschluss des Gas-Konzessionsvertrags mit der Netze BW GmbH mit einer Laufzeit von 20 Jahren einstimmig zu.

Baugesuche

Bürgermeister Rainer Züfle informierte den Gemeinderat über das Baugesuch für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit den zugehörigen technischen Nebeneinrichtungen und Verkehrswegen auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1169, 1170 und 1175 auf der Gemarkung Crispenhofen. Die betreffende Fläche liegt im Bereich des Windparks Weißbach.

Da das Bauvorhaben offenbar allen Festsetzungen des Bebauungsplans „Solarpark Straßenäcker“ entspricht, war vorliegend keine Beschlussfassung des Gemeinderats vonnöten.

Verbesserung der Akustik durch Schallschutzmaßnahmen im Dorfgemeinschaftshaus Crispenhofen: Vergabe der Arbeiten

Die Akustik in den beiden Sälen des Dorfgemeinschaftshauses in Crispenhofen wird immer wieder kritisiert, weil dort ein sehr unangenehmer „Stimmen-Salat“ entstehen kann, wenn viele Menschen gleichzeitig reden, wie dies zum Beispiel bei Feiern und Festen der Fall ist.

Auf Wunsch des Gemeinderats hat sich das Verbandsbauamt deshalb im Jahr 2024 näher mit diesem Thema befasst. Dabei ist schnell klargeworden, dass nur durch Schallschutzelemente an den Decken ein befriedigendes Resultat erzielt werden kann; für an der Wand angebrachte Elemente steht nämlich zu wenig Wandfläche zur Verfügung.

Das Verbandsbauamt hat darum vier Fachfirmen gebeten, ein Angebot für Decken-Schallschutzelemente abzugeben. Leider haben jedoch nur zwei der Firmen Interesse gezeigt. Beide Firmen haben sich die Säle angesehen und dabei auch Schallmessungen vorgenommen.

Das günstigere Angebot beläuft sich auf 12.257,00 € und stammt von der Firma Foss GmbH aus Weißbach. Es sieht vor im Großen Saal die vier bereits vorhandenen rechteckigen Deckensegel um weitere acht Deckensegel zu ergänzen. Im Kleinen Saal sollen ebenfalls acht rechteckige Deckensegel angebracht werden.

Nach kurzer Diskussion entschied der Gemeinderat einmütig, der Firma Foss GmbH den Auftrag zu erteilen.

Beschluss des vereinfachten Lärmaktionsplans Weißbach, Stufe 4

Von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) sind im Dezember 2023 alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kfz/Jahr beziehungsweise 8.200 Kfz/24h kartiert worden. Dabei ist festgestellt worden, dass auf der L 1045 zwischen der Gemarkungsgrenze Niedernhall/Weißbach und der Einmündung der L 1046 in Weißbach ein derartig hohes Verkehrsaufkommen vorhanden ist. Deshalb ist die Gemeinde Weißbach dann verpflichtet worden im Rahmen der Lärmaktionsplanung, Stufe 4, für diesen Bereich einen Lärmaktionsplan aufzustellen, und zwar im vereinfachten Verfahren ohne die Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen.

Die Gemeinde hat daraufhin das Büro Rapp AG aus Freiburg beauftragt, diese Leistung zu erbringen.

Das Ergebnis ist dem Gemeinderat dann in dessen öffentlicher Sitzung vom 19.11.2024 vom Leiter des Verbandshauptamts, Herrn Alfons Rüdenauer, vorgestellt worden.

Der Gemeinderat hat sodann die Verwaltung beauftragt, nun die vorgeschriebene Offenlage des Lärmaktionsplans - und damit verbunden auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit - vorzunehmen.

Dieses Beteiligungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen. Von den Trägern öffentlicher Belange haben dabei das Landratsamt Hohenlohekreis, das Regierungspräsidium Stuttgart und der Regionalverband Heilbronn-Franken je eine Stellungnahme abgegeben, von denen allerdings keine zu einer inhaltlichen Änderung am Lärmaktionsplan führt. Seitens der Öffentlichkeit ist nichts eingegangen.

Der Gemeinderat nahm von den abgegebenen Stellungnahmen Kenntnis und beschloss sodann einstimmig den Lärmaktionsplan der Gemeinde Weißbach mit Stand vom 20.01.2025.

Um das Verfahren vollends abzuschließen, muss die Verwaltung nun zuerst den Beschluss des Lärmaktionsplans öffentlich bekanntmachen und die Träger öffentlicher Belange informieren. Zum Schluss sind alsdann auch noch das Umweltbundesamt und die EU über den Abschluss des Verfahrens zu unterrichten.

Die öffentliche Bekanntmachung ist übrigens bereits im Mitteilungsblatt Nr. 08/2025 vom 21.02.2025 erfolgt, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Den Lärmaktionsplan selbst findet man auf der Website der Gemeinde Weißbach (www.gemeinde-weissbach.de) unter dem Pfad «Rathaus & Service» → «Bürgerservice» → «öffentliche Bekanntmachungen».

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Nach den gesetzlichen Vorschriften dürfen Gemeinden aus Transparenzgründen Spenden nur dann annehmen, wenn der Gemeinderat sie für unverfänglich erachtet und ihre Annahme förmlich beschließt.

Ein solcher Beschluss ist nun für folgende vier Spenden einstimmig gefasst worden:

- Geldzuwendung in Höhe von 100,00 € von der Volksbank Hohenlohe eG aus Künzelsau für die Anschaffung von   Bastelmaterial im Kindergarten Weißbach.

- Geldzuwendung in Höhe von 190,00 € von der evangelischen Kirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und dem   TSV Weißbach e.V. für Spielplatzgeräte im Gemeindegebiet.

- Geldzuwendung in Höhe von 350,00 € von der Stiftung Jugend, Natur und Heimat der Sparkasse Hohenlohekreis aus   Künzelsau für das Igelprojekt im Kindergarten Crispenhofen.

- Sachzuwendung „Beetbepflanzung“ der Firma Dorles Blumen und Spirituosen aus Ingelfingen im Wert von 180,00 €   für das Blumenbeet bei der Bushaltestelle an der L 1046 in Weißbach

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 16.12.2024 gefasst hatte:

„1.) Die Stelle als Schulsekretärin wird zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Frau Marina Kaminski aus […] besetzt.

2.) Die Stelle wird in Entgeltgruppe 5 TVöD eingruppiert.“

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise angesprochen:

- Laut Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart ist für den Neubau eines Glockenturms im Weiler Halberg keine Förderung aus dem Ausgleichstock möglich, weil Glockentürme nicht zur notwendigen kommunalen Infrastruktur gehören.

- Der abgebaute alte Glockenturm konnte inzwischen kostenneutral entsorgt werden.

- Bürgermeister Rainer Züfle hat im Wege einer Eilentscheidung den Forstunternehmer Philipp Schmötzer aus Seidelklingen beauftragt, zum Preis von brutto knapp 30.000 € rund 40 kranke oder schadhafte Bäume im Weißbacher Kocherbogen zu fällen. Hier war Eile geboten, da Gehölzarbeiten nur bis zum 28. Februar durchgeführt werden dürfen, aber die Gefahr bestand, dass die Bäume auf Gebäude und technische Anlagen der Firma Hornschuch / Continental fallen könnten.

- Für den Kindergarten Weißbach konnten vor kurzem zwei weitere Erzieherinnen gewonnen werden.

- Als Aushilfekräfte sind Herr Jonas Röger (Amtsbote Weißbach) und Frau Ivana Petkovic (Reinigungskraft Grundschule) eingestellt worden.

- Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 24.03.2025, stattfinden.