Grundsteuerreform
Erstelldatum17.12.2024
Aktuelle Infos zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden in den nächsten Tagen versandt und sollten im Laufe der nächsten Woche bei Ihnen ankommen.
Da sich in allen Fällen der zu zahlende Grundsteuerbetrag ändern wird, bitten wir Sie, bis dahin keine Zahlungen zu leisten. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen an die geänderten Beträge aus dem neuen Grundsteuerbescheid anzupassen. SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit und werden automatisch an die neuen Beträge angepasst. Mit den Bescheiden erhalten Sie ein Beiblatt mit weiteren Hinweisen und Informationen. Dieses finden Sie auch auf der Homepage des GVV unter www.gvv-mittleres-kochertal.de/der-verband/grundsteuerreform.
Berechnet wird die Grundsteuer für das Grundvermögen folgendermaßen:
1. Ermittlung des Grundsteuerwerts (Finanzamt): Grundstücksfläche X Bodenrichtwert = Grundsteuerwert.
2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags (Finanzamt): Grundsteuerwert X gesetzlich vorgegebene Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag.
(Steuermesszahl = 0,55 Promille für Land- und Forstwirtschaft; 1,30 Promille für Grundstücke mit Ermäßigung um 30 Prozent, wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient)
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
3. Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuer (Gemeinde): Grundsteuermessbetrag X Hebesatz = zu zahlender Jahresbetrag der Grundsteuer.
Die Hebesätze der Gemeinde Weißbach wurden in der Gemeinderatssitzung am 19.11.2024 auf 520 v.H. (Grundsteuer A) und 490 v.H. (Grundsteuer B) festgesetzt.
Bei Fragen zum Hebesatz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal. Gerne per E-Mail.
Oder telefonisch unter Telefonnummer: 07947 943820-524, Telefonnummer: 07947 943820-528 oder Telefonnummer: 07947 943820-516.
Ihre Finanzverwaltung im GVV Mittleres Kochertal