Behinderung des gemeindlichen Winterdienstfahrzeugs durch Falschparker
Erstelldatum05.12.2024
Behinderung des gemeindlichen Winterdienstfahrzeugs durch Falschparker
Leider ist bei den Schneefällen der vergangenen Jahre das Räum- und Streufahrzeug der Gemeinde in manchen Straßen durch falsch parkende Autos extrem behindert worden. Die Gemeindeverwaltung weist deshalb bereits jetzt darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung nur dort geparkt werden darf, wo zwischen dem Fahrzeug und dem Randstein beziehungsweise dem Fahrbahnrand eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00 Metern – in engen Kurven entsprechend mehr – verbleibt. Auch ist wechselseitiges Parken an beiden Straßenseiten zu unterlassen.
Besonders häufig missachtet werden diese Regeln in Weißbach in der Bergstraße, der Halberger Straße, der Hofstraße, der Schützenstraße und der Weinbergstraße.
Aus Haftungsgründen wird das Winterdienstfahrzeug der Gemeinde keine gefährlichen Ausweich- oder Wendemanöver durchführen, wenn Straßen durch Falschparker blockiert werden. Solange die Behinderung besteht, werden die betreffenden Straßen also nicht geräumt oder gestreut werden.
Die Halter der behindernden Fahrzeuge müssen mit einer Anzeige rechnen.