Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Aktuelles

Reinigen und Steuen der Gehwege

Erstelldatum05.12.2024

Reinigen und Streuen der Gehwege, Fußwege, Staffeln usw. bei Schnee- und Eisglätte

Der Winter steht vor der Tür. Die Gemeindeverwaltung nimmt dies zum Anlass, schon heute auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen.

Die Grundstückseigentümer oder Mieter sind verpflichtet, alle dem Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, also insbesondere die Gehwege, Fußwege und Staffeln bei Schnee- und Eisglätte zu räumen und zu streuen. An Straßen, an denen kein Gehweg besteht, sind die seitlichen Flächen oder Straßen in einer Breite von 2 m zu räumen und zu streuen. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Verpflichtet sind auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke. Bewohner von Mehrfamilienhäusern bitten wir zu beachten, dass diejenigen, die Kehrwoche haben, auch für das Räumen und Streuen verantwortlich sind. Das Schneeräumen und Streuen hat tagsüber unverzüglich und bei Bedarf auch wiederholt zu erfolgen. An Werktagen muss bis 07.00 Uhr geräumt und gestreut sein und an Sonn- und Feiertagen bis 08.00 Uhr. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr. Kommt es infolge unzureichender Räumung oder Streuung durch die Anlieger zu Unfällen, so kann dies strafrechtliche Folgen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Der Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung wird daher empfohlen.

Was den Streudienst der Gemeinde für die Ortsstraßen anbelangt, so werden zunächst verkehrswichtige steile oder sonst gefährliche Strecken geräumt und gestreut. Flache Straßen werden in der Regel nicht gestreut. Hier wird man sich auf das Schneeräumen beschränken. Der Kraftfahrer muss sein Fahrzeug und seine Fahrweise an die winterlichen Verhältnisse anpassen. Die Fahrzeuge sollten wintertauglich ausgerüstet sein, insbesondere mit Winterreifen.