Sitzungsbericht vom 21.10.2024
Erstelldatum31.10.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024
Bebauungsplan „Solarpark Häuble“, Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Billigung des Bebauungsplans „Solarpark Häuble“ sowie Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB und Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
In seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2023 hatte der Gemeinderat beschlossen für drei von privater Seite beantragte Freiflächen-Photovoltaikanlagen je ein Bauleitplanungsverfahren durchzuführen. Die Verfahrenskosten werden jeweils von den Antragstellern getragen.
Bei einer der drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen handelt es sich um den Solarpark „Häuble“, der südwestlich des Reisigplatzes Halberg auf dem Grundstück Flst.-Nr. 108 der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, entstehen soll.
Für den notwendigen Bebauungsplan hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. Diese hat dann im Zeitraum vom 11.12.2023 bis zum 19.01.2024 stattgefunden.
Nachdem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst hat, erfolgte die Auslegung im Zeitraum vom 21.05.2024 bis zum 24.06.2024 (= Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind hierbei Stellungnahmen mit Hinweisen zum Naturschutz, zum Waldabstand, zur Raumordnung, zu einem Waldbiotop, zur Einfriedung, zur Farbgebung und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen abgegeben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind hingegen keine Stellungnahmen eingereicht worden.
Die Stellungnahmen sind von der Verwaltung geprüft und zum größten Teil berücksichtigt worden.
Deshalb hat der Gemeinderat nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag einstimmig beschlossen.
Außerdem billigte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Solarpark Häuble“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung von 18.09.2024 und beschloss den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung.
Bebauungsplan „Solarpark Straßenäcker“, Gemarkung Crispenhofen:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landratsamt Hohenlohekreis über Ausgleichsmaßnahmen
- Billigung des Bebauungsplans „Solarpark Straßenäcker“ sowie Satzungsbeschluss des Bebauungsplans gemäß § 10 BauGB und Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO
Die zweite der drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen denen der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2023 grundsätzlich zugestimmt hatte, ist diejenige, die ein privater Investor auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1169, 1170 und 1175 der Gemarkung Crispenhofen im Bereich des dortigen Windparks errichten möchte. Der dafür erforderliche Bebauungsplan trägt den Namen „Solarpark Straßenäcker“.
Die bisherigen Verfahrensschritte für diesen Bebauungsplan sind zeitgleich zu denjenigen für den Bebauungsplan „Solarpark Häuble“ erfolgt. So hat auch hier die Auslegung im Zeitraum vom 21.05.2024 bis zum 24.06.2024 stattgefunden (= Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind dabei Stellungnahmen mit Hinweisen zu einem angrenzenden FFH-Gebiet, zum Artenschutz, zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz, zur Lage im Wasserschutzgebiet, zu einem Bodenschutzkonzept, zu angrenzenden Waldflächen, zum Waldabstand, zur Einzäunung, zu Pflanzbindungen und zur Feldlerche abgegeben worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind hingegen keine Stellungnahmen einreicht worden.
Auch hier sind die Stellungnahmen von der Verwaltung geprüft und zum größten Teil berücksichtigt worden.
Darum hat der Gemeinderat die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag einstimmig beschlossen.
Da die Abwägung zu keinen wesentlichen Änderungen an den Bebauungsplan-Festsetzungen führte, billigte der Gemeinderat den Bebauungsplan „Solarpark Straßenäcker“ mit Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung von 18.09.2024 und beschloss den Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung.
Außerdem stimmte der Gemeinderat einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Hohenlohekreis über vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Feldlerchen-Brutpaaren im Bereich des geplanten Solarparks zu. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen hat dabei letztlich die Bauherrin des Solarparks zu tragen.
Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung des Einlaufbauwerks des Halberger Bachs in der Gartenstraße im Weißbach; erneute Beratung
Der Unterlauf des Halberger Bachs ist schon seit vielen Jahrzehnten zwischen der Gartenstraße in Weißbach und der Einmündung in den Kocher verdolt. Leider ist es inzwischen mehrere Male passiert, dass die Verdolung bei heftigen Starkregen die Wassermassen nicht fassen konnte, wodurch es in der Gartenstraße und im unteren Teil der Crispenhofer Straße zu Überschwemmungen kam. Am schlimmsten geschah das bei dem verheerenden Starkregenereignis vom 29.05.2016. Damals wurden auch viel Geröll und große Steine in die Bachverdolung gespült und haben diese auf rund 100 Metern Länge verstopft.
Damit so etwas künftig nicht mehr vorkommen kann, hat die Gemeinde Weißbach dann in den Jahren 2021/2022 die Verdolung zwischen deren Beginn in der Gartenstraße und der Hinteren Gasse für viel Geld aufdimensionieren lassen. In diesem Zusammenhang ist auch das Einlaufbauwerk in der Gartenstraße umgebaut und mit einem Einlaufrechen versehen worden.
Überraschenderweise kam es bei einem Starkregen am 28.04.2023 aber doch wieder zu einer kleinen Überschwemmung. Ursache dafür war, dass der Bach so viel Reisig und Treibgut mit sich führte, dass jenes den neuen Einlaufrechen komplett zugesetzt hat (= Verklausung). Dadurch konnte das Wasser nicht mehr in die Verdolung fließen, sondern staute sich auf und trat schließlich über die Ufer.
Zur Lösung dieses Problems hat die Gemeinde Weißbach das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH (kurz: IWP) aus Stuttgart konsultiert. IWP ist auf Wasserwirtschaft und Wasserbau spezialisiert und berät viele Gemeinden in Fragen des Hochwasserschutzes.
IWP hat daraufhin in einer Stellungnahme vom 18.12.2023 verschiedene Möglichkeiten zur Abhilfe vorgeschlagen deren Gesamtherstellungskosten es IWP auf rund 105.000 € brutto schätze.
Diese Vorschläge sind dem Gemeinderat in dessen öffentlicher Sitzung vom 19.02.2024 präsentiert und vom Gremium sodann auch ausgiebig diskutiert worden. Insbesondere der Vorschlag von IWP, die unterste Rückhaltemauer gegen einen stählernen Grobrechen zu ersetzen, ist dabei aber auf Kritik gestoßen, weil die Mauer unter anderem die wichtige Funktion hat, Steine und Geröll zurückzuhalten, damit dieses möglichst gar nicht erst bis zur Verdolung gelangt. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde stattdessen der Vorschlag gemacht, die Mauer zu belassen und zwecks Zurückhaltung von Treibgut direkt vor ihr einen senkrecht stehenden Grobrechen zu installieren.
Wie vom Gemeinderat gewünscht, hat sich IWP daraufhin nochmals mit dem Thema befasst, seine Stellungnahme überarbeitet und mit Datum vom 13.06.2024 erneut vorgelegt.
Sie enthält nun folgende Vorschläge:
- Erhöhung der Einfassung des Einlaufs mit einer vollverfugten Blocksteinreihe;
- Umbau und Versetzen der Umzäunung des Einlaufs;
- Installieren eines stählernen Grobrechens über der untersten Rückhaltemauer;
- Sanierung des Sohlpflasters (Erneuern der Verfugung);
- Umbau des stählernen Rechens vor der Verdolung.
Für diese Maßnahmen schätzt IWP die Gesamtherstellungskosten auf 90.000 € brutto.
Optional könnte man laut IWP hinter die unterste Rückhaltemauer zusätzlich noch Gabionen setzen und/oder die Mauer mit zusätzlichen Öffnungen versehen, um das Risiko zu minimieren, dass ihre Öffnungen verklausen. Das würde dann schätzungsweise noch mit weiteren 3.500 € brutto zu Buche schlagen.
Die jetzigen Vorschläge von IWP fanden nun mit großer Mehrheit die Zustimmung des Gemeinderats. Von dem optional erwähnten Einbau von Gabionen hinter der untersten Rückhaltemauer und/oder dem Herstellen zusätzlicher Öffnungen in der Mauer wird aber abgesehen. Bei Bedarf könnte das jedoch auch noch nachträglich erfolgen. Finanziert und ausgeführt werden sollen die Verbesserungsmaßnahmen im Jahr 2025.
Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach
Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach richtet sich nach den Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 beschlossen hat. Die Vergaberichtlinien sollen den Bauplatzverkauf möglichst gerecht gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der insgesamt nur 15 Bauplätze verhindern. Sie sehen vor, dass die Vergabe nach einem festgelegten Punktesystem transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem ist in ihnen geregelt, dass pro Kalendervierteljahr maximal zwei Bauplätze zum Verkauf freigegeben werden.
Bis zum Bewerbungsschluss am 30.09.2024 war diesmal aber nur eine einzige Bewerbung eingegangen. Diese bezog sich auf den Bauplatz Flst.-Nr. 1646.
Der Gemeinderat stimmte dieser Bauplatzvergabe einstimmig zu.
Baugesuche
Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dieses bezog sich auf den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf dem Flst.-Nr. 1645, Buchsbaumweg 3, in Weißbach. Wie schon bei etlichen anderen Häusern im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ soll auch bei diesem Gebäude die im Bebauungsplan vorgeschriebene Erdgeschoss-Fußbodenhöhe unterschritten, dafür aber die zulässige Traufhöhe überschritten werden.
Unter der Maßgabe, dass die laut Bebauungsplan maximal mögliche Traufhöhe sowie die maximal mögliche Firsthöhe eingehalten werden, stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zu.
Die letztendliche Entscheidung über das Bauvorhaben hat allerdings das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 23.09.2024 gefasst hatte:
„Die Stelle als Bauhofarbeiter wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Herrn David Jantz aus Hammersbach […] besetzt. […]“
Verschiedenes
Bürgermeister Rainer Züfle teilte noch Folgendes mit:
- Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Weißbach und der Netze BW GmbH (Altkozessionär) für die Sparte Gas wird mit Ablauf des 31.12.2026 enden. Die Verwaltung wird deshalb nach den gesetzlichen Vorgaben ein Konzessionsverfahren durchführen.
- Die langjährige Sekretärin der Grundschule Weißbach hat ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die vakant werdende Stelle wird daher zeitnah ausgeschrieben.
- Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 19.11.2024, stattfinden.