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Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 23.09.2024

Erstelldatum16.10.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024

Verpflichtung des am 09.06.2024 wiedergewählten Gemeinderats Rainer Irouschek und Ehrung für 10-jährige Mitgliedschaft im Gemeinderat

Bei der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 ist für die Wahlperiode 2024 bis 2029 unter anderem auch Herr Rainer Irouschek wiedergewählt worden. Herr Irouschek konnte an der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats am 23.07.2024 aus beruflichen Gründen aber nicht teilnehmen. Deshalb holte Bürgermeister Rainer Züfle Herrn Irouscheks Verpflichtung nun nach, indem er laut den Amtseid vorlas, woraufhin Herr Irouschek „Ich gelobe es!“ antwortete und sein Versprechen mit einem Handschlag und einer Unterschrift bekräftigte.

Außer seiner Verpflichtung hatte Gemeinderat Rainer Irouschek am 23.07.2024 aber auch noch ein zweites Ereignis verpasst: nämlich die Ehrung für seine bislang zehnjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat Weißbach. In Anerkennung dieses langjährigen ehrenamtlichen Engagements zum Wohle der Gemeinde Weißbach und ihrer Einwohner zeichnete Bürgermeister Rainer Züfle Herrn Irouschek jetzt mit der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg aus und danke ihm recht herzlich für seinen vorbildlichen Einsatz.

Umgestaltung der Friedhöfe in Weißbach und Crispenhofen: Beschlussfassung über die Konzeption des Landschaftsarchitekturbüros Steinbach aus Untermaßholderbach

Die Gemeinde Weißbach betreibt in Weißbach und in Crispenhofen je einen kommunalen Friedhof. Beide Friedhöfe liegen mitten in der jeweiligen Ortschaft und können folglich nicht erweitert werden.

Vor 20 bis 30 Jahren war die Platzsituation auf allen zwei Friedhöfen leider so angespannt, dass die Gemeinde reagieren musste. Sie tat dies indem sie sowohl das Angebot an möglichen Grabarten als auch die Ruhezeiten auf das absolut notwendige Minimum herabsetzte.

Dank des Trends zu platzsparenden Urnenbestattungen hat sich die Situation inzwischen aber merklich entspannt. Dadurch hat die Gemeinde jetzt nicht nur die Möglichkeit, wieder längere Ruhezeiten zuzulassen, sondern zudem auch neue, „moderne“ Bestattungsformen einzuführen.

Vor diesem Hintergrund hatte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 18.12.2023 beschlossen den Landschaftsarchitekten Roland Steinbach aus Obermaßholderbach zu beauftragen für beide Friedhöfe je eine neue Friedhofskonzeption zu erstellen. Auf dem Weißbacher Friedhof sollen nun zusätzlich Erdgräber für die Sargbestattung, Urnen-Wiesengräber und Urnen-Blumenbeetgräber vorgesehen werden und auf dem Friedhof in Crispenhofen zusätzlich Urnen-Baumgräber beziehungsweise Urnen-Wiesengräber.

Landschaftsarchitekten Roland Steinbach und sein Mitarbeiter Markus Manzow stellten dem Gemeinderat jetzt die von ihnen erarbeiteten neuen Friedhofskonzeptionen vor.

Der Gemeinderat stimmte den beiden Konzeptionen im Grundsatz zu. Über einzelne Details der Konzeptionen sowie die Art der neu zu pflanzenden Gehölze soll die Verwaltung dann selber entscheiden.

Glockenturm auf dem Halberg: Grundsatzentscheidung über die Sanierung des alten Turms oder den Bau eines neuen Glockenturms

Im Dezember 2023 musste der hölzernen Glockenturms im Weiler Halberg aus Sicherheitsgründen abgebaut werden, weil sein unterer Teil stellenweise sehr morsch ist. Außerdem sind die Flacheisen, mit denen der Turm im Betonfundament verankert ist, angerostet. Der Turm ist seither mitsamt der Glocke bei der Zimmerei Bolz in Lipfersberg eingelagert.

Architektin Marlene Schorr vom Verbandsbauamt stellte dem Gemeinderat nun vier Möglichkeiten vor, wie man bezüglich des Glockenturms weiter vorgehen könnte. Denkbar wäre sowohl eine Instandsetzung des alten Glockenturms (= Variante 1), als auch das Errichten eines neuen Turmes, der dann zweckmäßigerweise aber nicht mehr aus Holz, sondern aus Stahl sein sollte. Natürlich gibt es unzählige Möglichkeiten, wie ein neuer Turm aussehen könnte. Als Beispiele beschränkte sich das Verbandbauamt jedoch auf die Varianten „dreibeiniger Glockenturm“ (= Variante 2), die Variante „vierbeiniger Glockenturm“ (= Variante 3) und die Variante „Turm mit unten hängender Glocke“ (= Variante 4).

Bei der Variante 1 würde der bisherige Holzturm nochmals (wie auch schon im Jahr 2004) gekürzt und dann wieder aufgestellt werden. Aus konstruktiven Gründen müsste in diesem Zusammenhang aber auch das Fundament erneuert werden. Freilich wäre die hölzerne Turmkonstruktion aber trotzdem alt, verwittert und nicht mehr im besten Zustand. Zudem wäre zu befürchten, dass das Holz selbst bei bester Pflege im Übergangsbereich zu den Stahlfüßen erneut faulen würde, sodass der Turm in einigen Jahren abermals gekürzt werden müsste. Daher ist nach Meinung der Verwaltung von dieser Variante eher abzuraten.

Variante 2 wäre ein neuer Glockenturm in stählerner Dreibein-Konstruktion. Ein Beispiel für einen solchen Turm kann im Weiler Eschenhof (Stadt Ingelfingen) besichtigt werden. Stahltürme sind witterungsbeständig und verursachen grundsätzlich deutlich weniger Unterhaltskosten als Holztürme, da zum Beispiel Malerarbeiten kaum mehr nötig sind. Nach Aussage des Glockensachverständigen der Firma HEW, welcher seit Jahren die Halberger Glocke wartet, kann aus technischer Sicht auf eine Einhausung der Glocke verzichtet werden; ein Dach würde genügen. Allerdings müsste der Klöppel der Glocke in diesem Fall mit einer Absturzsicherung versehen werden.

Variante 3 ähnelt Variante 2 doch hätte der Glockenturm dann nicht drei, sondern vier stählerne Füße, was wohl etwas gefälliger aussehen würde, aber auch ein bisschen teurer wäre. Ob die Füße aus Profil- oder Rundstahl sein sollen, wäre hierbei eine reine Geschmacksfrage.

Unkonventionell wäre die Variante 4.Bei ihr würde die Glocke – unabhängig davon, aus welchem Material und in welchem Design der Turm gestaltet wird – nicht oben, sondern relativ weit unten hängen. Der große Vorteil dieser Ausführung bestünde darin, dass die statischen und dynamischen Kräfte, die durch die Schwingbewegungen der rund 75 kg schweren Glocke verursacht werden, auf kurzem Wege direkt ins Fundament abgeleitet werden würden. Durch entsprechende konstruktive Maßnahmen könnte der Schallaustritt trotzdem oben erfolgen, doch wäre der Klang dann natürlich etwas leiser. Interessant bei dieser Variante wäre außerdem, dass die Glocke auf Augenhöhe hängen würde und von jedem gesehen werden könnte. Zudem müsste man für die Glockenwartung keinen Hubsteiger mehr organisieren.

In der anschließenden Beratung sprach sich der Gemeinderat einhellig gegen die Variante 1 aus. Am meisten Zuspruch erhielt die Variante 4, doch wurde befürchtet, dass dies leider die teuerste Variante sein könnte. Darum wurde schließlich beschlossen, dass sich das Verbandsbauamt mit der Variante 4 näher befassen und auch die hierfür zu erwartenden Kosten ermitteln solle. Alternativ solle es aber auch die Variante 3 genauer untersuchen.

4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans:

  1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung
  2. Billigung und Feststellung der 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Das Verfahren zur 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans war von der Verbandsversammlung des GVV bereits mit Beschluss vom 13.04.2023 eingeleitet worden. Nunmehr geht es um den letzten Schritt des mehrstufigen Verfahrens, also um die Abwägung der bei der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie um die Billigung und Feststellung der 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

Konkret geht es hierbei um folgende Flächen: • Wohnbauflächen „Waldfeld Erweiterung“ – Forchtenberg (ca. 1,88 ha), • Wohnbaufläche „Metzdorf“ – Forchtenberg (ca. 1,51 ha), • Gewerbliche Bauflächen „Rauhbusch“ – Forchtenberg (ca. 1,83 ha und 5,25 ha), • Wohnbaufläche „Bahnhofareal“ – Niedernhall (ca. 0,82 ha), • Fläche für die Abfallentsorgung „Recyclinghof“ – Niedernhall (ca. 0,49 ha) und Mischbaufläche „Guthof“ – Weißbach (ca. 0,89 ha).

Die Offenlegung ist vom 21.05.2024 bis zum 24.06.2024 durchgeführt worden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Stellungnahme mit Hinweisen zur Beteiligung der Bürgerschaft, zur Umweltverträglichkeit, zu wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und zu städtebaulichen Entwicklungszielen eingereicht worden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit Hinweisen zum Wildtierkorridor, zu Ausgleichsflächen, zum Umweltbericht, zur Landwirtschaft, zum Immissionsschutz, zum Bauflächenbedarf, zum Hochwasserschutz, zu Starkregenereignissen, zur Denkmalpflege, zur Geologie, zur Bodenkunde, zu Biotopen, zum Biotopverbund, zum Waldabstand, zum Artenschutz, zum Grundwasserschutz und zur Umweltprüfung ein.

Die Stellungnahmen sind von der Verwaltung geprüft und zum größten Teil berücksichtigt worden. Außerdem wurde ein Vorschlag für die von der Verbandsversammlung des GVV zu treffende Abwägung angefertigt.

In der nächsten Verbandsversammlung des GVV Mittleres Kochertal sind von der Verbandsversammlung daher folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag.
  2. Die Verbandsversammlung billigt die 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 10.09.2024 und fasst den Feststellungsbeschluss.

Da die Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung weisungsgebunden sind, beschloss der Gemeinderat Weißbach nun, Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach anzuweisen, in der Verbandsversammlung wie vorstehend genannt abzustimmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Einwohnerfragestunde

Eine Einwohnerin beklagte, dass vor den Urnenstelen auf dem Friedhof in Weißbach teilweise wochenlang verwelkte Blumensträuße und sonstige Grabdekorationen herumstehen.

Bürgermeister Rainer Züfle sagte zu, einerseits über das Mitteilungsblatt darauf hinzuweisen, dass dies zu unterlassen ist, und andererseits durch den Bauhof öfters Kontrollen vornehmen zu lassen.

Verschiedenes

Folgendes wurde noch bekanntgegeben:

  • Zum 01.09.2024 ist Frau Alexandra Volp aus Gaisbach als Leiterin des Kindergartens Weißbach eingestellt worden.
  • Vor kurzem ist die Website der Gemeinde Weißbach überarbeitet worden. Sie ist nun noch benutzungsfreundlicher, moderner und informativer als bisher.
  • Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 21.10.2024, stattfinden.