Sitzungsbericht vom 17.06.2024
Erstelldatum04.07.2024
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.06.2024
Neufestsetzung der Kindergarten- und Krippengebühren für das Kindergartenjahr 2024/2025
In der Gemeinde Weißbach befinden sich bislang sämtliche Kindertagesstätten in der Trägerschaft der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach. Auf Wunsch der Kirchengemeinde wird die Trägerschaft jedoch zum 01.09.2024 auf die Gemeinde Weißbach übergehen. Die Gebühren für die Betreuung der unter Dreijährigen (Kinderkrippe) hat trotz der kirchlichen Trägerschaft schon von jeher die Gemeinde Weißbach festgesetzt und erhoben. Hingegen oblag die Festsetzung und Erhebung der Kindergartengebühren bislang der Kirchengemeinde; die Gemeinde hatte diesbezüglich aber ein Mitspracherecht. Aufgrund der Übernahme der Trägerschaft zum 01.09.2024 muss die Gemeinde Weißbach die Kindergartengebühren ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 jedoch selber festlegen.
Die meisten kommunalen und kirchlichen Kindergartenbetreiber halten sich mit ihren Gebühren an die gemeinsame Empfehlung, welche die kommunalen Landesverbände (Gemeindetag und Städtetag) sowie die Leitungen der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Diözesen für jedes Jahr herausgeben. Am 11.03.2024 ist die Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht worden. Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetags und der Kirchenleitungen empfehlen hierin für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um weitere 7,3 %. Diese Erhöhungen berücksichtigen, verteilt auf zwei Jahre, neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend auch die tariflichen Lohnerhöhungen.
Die Gemeinde Weißbach hatte bekanntlich viele Jahre lang ein extrem gutes Gewerbesteueraufkommen. Deshalb konnte sie sich – oder besser gesagt: ihren Einwohnern – den Luxus gönnen, mit den Krippen- und Kindergartengebühren hinter den Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Kirchen zurückzubleiben, die von den meisten Kommunen angewandt werden. Inzwischen kann sie sich diese Großzügigkeit aber leider nicht mehr leisten. Gemäß § 78 Abs. 2 GemO haben Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen nämlich nicht zuletzt aus Entgelten für ihre Leistungen zu beschaffen.
Deshalb sollte die Gemeinde Weißbach ab jetzt darauf achten, sich bei den Krippen- und Kindergartengebühren an die gemeinsame Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen zu halten. Nicht nur, dass die Gemeinde es sich finanziell schlichtweg nicht mehr erlauben kann, jedes betreute Kind jährlich mit rund 9.000 € zu subventionieren, wird sie ansonsten auch Probleme bekommen, wenn sie künftig irgendwelche Ausgleichsstock-Anträge stellen muss. Denn eine Gemeinde, die ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft, bekommt logischerweise keine Zuschüsse wegen Finanzschwäche bewilligt.
Die Verwaltung schlug daher zum einen vor, die Kindergartengebühren künftig jährlich gemäß der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der Kirchen anzupassen. Hinsichtlich der Krippengebühren hatte der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022 gefasst. Wie bereits erwähnt, bedeutet dies für das Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung der Gebühren um 7,5 % und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um weitere 7,3 %.
Zum anderen musste die Verwaltung schweren Herzens auch den Vorschlag machen, sowohl die Krippengebühren als auch die Kindergartengebühren so lange jährlich um weitere 2,5 % zu erhöhen, bis sie die Höhe der gemeinsamen Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der Kirchen erreicht haben. Im Kindergartenbereich werden die Gebührensätze der gemeinsamen Empfehlung dann ungefähr in drei Jahren erreicht sein. Im Krippenbereich wird es hingegen etwa 15 Jahre dauern, da die Gebühren hier der gemeinsamen Empfehlung sehr weit hinterherhinken.
Der Gemeinderat zeigte sich über die beiden Vorschläge der Verwaltung nicht erfreut, sah letztlich aber deren Notwendigkeit ein. Deshalb stimmte er ihnen schließlich wohl oder übel zu.
Die betroffenen Eltern werden über die geänderten Gebührensätze schriftlich informiert werden. Zudem können die ab dem 01.09.2024 geltenden Krippen- und Kindergartengebühren demnächst auch auf der Homepage der Gemeinde Weißbach nachgelesen werden.
Baugesuche
Dem Gemeinderat lagen folgende drei Baugesuche vor:
- Umnutzung des bestehenden Kälberstalls auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1421, Guthof 3, Gemarkung Weißbach, in einen Pferdestall.
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1649, Buchsbaumweg 4, Gemarkung Weißbach.
- Neubau einer Scheune auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1415, Guthof 4, Gemarkung Weißbach.
Den beiden Baugesuchen im Weiler Guthof erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein Einvernehmen.
Für das geplante Einfamilienwohnhaus im Buchsbaumweg war hingegen keine Zustimmung des Gemeinderats erforderlich, da es offenbar in allen Punkten den Vorgaben des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften entspricht.
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2024)
Laut der Eigenkontroll-Verordnung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle zehn bis fünfzehn Jahre sämtliche öffentlichen Abwasserkanäle auf Schäden untersuchen zu lassen. Im Ortsteil Weißbach ist die letzte Untersuchung mittels einer Video-Kamera in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgt. Die Untersuchung im Ortsteil Crispenhofen datiert aus dem Jahr 2023. Um einen Sanierungsstau zu vermeiden, lässt die Gemeinde Weißbach jedes Jahr einige Schadstellen sanieren. Sofern möglich, erfolgt die Sanierung grundsätzlich in geschlossener Bauweise – also durch das „Einkleben“ von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mit Epoxidharz bestrichene Glasfaserschläuche). Dieses Verfahren ist bewährt und wesentlich kostengünstiger als die Sanierung in offener Bauweise, also das Aufgraben der Schadstellen.
Auch dieses Jahr sollen wieder Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Vorgesehen ist hierbei die Sanierung von zehn Schadstellen in der Ortschaft Crispenhofen. Die entsprechenden Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Vier der Firmen haben ein Angebot abgegeben. Mit einem Preis von 25.124,47 € brutto hat sich das Angebot der Firma Kilian Kanalsanierung GmbH aus Fürth dabei als das wirtschaftlichste erwiesen.
Deshalb entschied der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Kilian Kanalsanierung GmbH zu vergeben.
Außerdem bewilligte das Gremium in diesem Zusammenhang eine überplanmäßige Ausgabe, da im diesjährigen Haushaltsplan leider nur 20.000,00 € für Kanalsanierungen vorgesehen sind.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.
Bürgerfragestunde
Eine Bürgerin stellte einige Fragen hinsichtlich des vorhin behandelten Bauantrags für den Neubau einer Scheune im Weiler Guthof. Diese wurden von Bürgermeister Rainer Züfle beantwortet.
Verschiedenes
Unter anderem wurde noch bekanntgegeben beziehungsweise besprochen, dass die nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Dienstag, dem 23.07.2024, in der Halle des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden wird. Der Sitzungsbeginn wird ausnahmsweise bereits um 18:00 Uhr sein.