Sitzungsbericht vom 27.06.2023
Erstelldatum24.08.2023
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023
Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2023)
Laut der Eigenkontroll-Verordnung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle zehn bis fünfzehn Jahre sämtliche öffentlichen Abwasserkanäle auf Schäden untersuchen zu lassen. Im Ortsteil Weißbach ist die letzte Untersuchung mittels einer Video-Kamera in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgt. Die Untersuchung im Ortsteil Crispenhofen datiert noch vom Jahr 2009 und wird derzeit erneut durchgeführt. Um einen Sanierungsstau zu vermeiden, lässt die Gemeinde Weißbach jedes Jahr einige Schadstellen sanieren. Sofern möglich, erfolgt die Sanierung grundsätzlich in geschlossener Bauweise – also durch das „Einkleben“ von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mit Epoxidharz bestrichene Glasfaserschläuche). Dieses Verfahren ist bewährt und wesentlich kostengünstiger als die Sanierung in offener Bauweise, also das Aufgraben der Schadstellen.
Auch dieses Jahr sollen wieder Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Vorgesehen ist hierbei die Sanierung von sechs Schadstellen in der Ortschaft Weißbach. Die entsprechenden Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Vier der Firmen haben ein Angebot abgegeben. Mit einem Preis von 31.910,80 € brutto hat sich das Angebot der Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim dabei als das wirtschaftlichste erwiesen.
Folglich entschied der Gemeinderat, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Diringer & Scheidel zu vergeben.
Auszahlung des tariflichen Inflationsausgleichsgeldes an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Weißbach
In den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes konnten die Tarifparteien Ende April nach tagelangen Gesprächen eine Einigung herbeiführen. Unter anderem wurden dabei für die Jahre 2023 und 2024 Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbrauchspreise - also ein Inflationsausgleich - vereinbart. Dieser beträgt für Vollbeschäftigte insgesamt 3.000 € und soll wie folgt ausbezahlt werden: Im Monat Juni eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 € und danach von Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 220 €. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Inflationsausgleich entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.
Die Gemeinde Weißbach ist nicht tarifgebunden. Deshalb vereinbart sie in ihren Arbeitsverträgen in der Regel keine vollumfängliche Anwendung des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), sondern übernimmt nur einzelne Regelungen des Tarifvertrags. Hierzu gehören normalerweise die Regelungen über die Eingruppierung und die Höhe des tariflichen Regelentgelts, denn natürlich möchte die Gemeinde ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair – also nach Tarif – bezahlen. Der nun zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Inflationsausgleich hat allerdings weder etwas mit der Entgeltgruppe noch mit dem Regelentgelt zu tun, sondern er ist eine Sonderzahlung, die in mehreren Raten ausbezahlt wird. Folglich ergibt sich aus den Arbeitsverträgen der Gemeinde Weißbach kein Anspruch der Beschäftigten auf dieses Geld. Wenn die Gemeinde ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleich zukommen lassen möchte, stellt das also eine Freiwilligkeitsleistung dar. In Anbetracht der dafür zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von etwa 50.000 € fällt die Entscheidung darüber, ob die Gemeinde diese Freiwilligkeitsleistung gewährt oder nicht, in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats.
Der Gemeinderat war sich schnell einig, dass die Beschäftigten der Gemeinde Weißbach gegenüber den Beschäftigten tarifgebundener Gemeinden nicht benachteiligt werden sollen. Deshalb werden selbstverständlich auch sie den tarifvertraglich vereinbarten Inflationsausgleich erhalten.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Rotary Club Künzelsau-Öhringen aus Öhringen hat jeder Gemeinde im Hohenlohekreis – und folglich auch der Gemeinde Weißbach - ein Wildbienenhotel im Wert von 350 € gespendet.
Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Bürgermeister zwar Spenden entgegennehmen. Ob eine Spende tatsächlich angenommen wird, muss jedoch aus Transparenzgründen in einer öffentlichen Sitzung vom Gemeinderat entschieden werden.
Erwartungsgemäß sah der Gemeinderat bei der von Rotary Club angebotenen Sachspende aber keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss deshalb einstimmig sie anzunehmen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.
Einwohnerfragestunde
Ein Anwohner der Konrad-Hornschuch-Straße beklagte, sommers in seiner Wohnung von der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bürgerzentrums geblendet zu werden und wollte wissen, ob und wann mit Abhilfe gerechnet werden könne.
Bürgermeister Rainer Züfle antwortete, dass die Gemeinde an einer Lösung für das Problem arbeite.
Verschiedenes
Unter anderem wurde noch über folgendes gesprochen:
- Der Halberger Bach in Weißbach war Ende April bei einem Starkregen aus seinem Bett getreten, weil sich das Einlaufgitter der Verdolung in der Gartenstraße mit Geschwemmsel zugesetzt hatte. Das daraufhin konsultierte Ingenieurbüro IFK aus Mosbach schätzt die Kosten für eine Optimierung des Einlaufbauwerks auf bis zu rund 232.000 €.
Der Verwaltung erscheinen diese Kosten allerdings viel zu hoch, weshalb sie nach einer günstigeren Lösung suchen lässt. Außerdem wird sie abklären, inwiefern dafür ein Zuschuss erhalten werden könnte. Danach wird sich der Gemeinderat mit diesem Thema befassen müssen.
- Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 24.07.2023, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.