Sitzungsbericht vom 22.06.2020
Erstelldatum03.07.2020
Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.06.2020
Baugesuche Dem Gemeinderat lagen dieses Mal zwei Baugesuch vor. Das erste Baugesuch hatte die Vergrößerung der Überdachung auf der bestehenden Doppelgarage des Anwesens Mühlbergweg 1, Grundstück Flst.-Nr. 831, Gemarkung Weißbach, zum Inhalt. Ihm wurde das das Einvernehmen einstimmig erteilt.Das zweite Baugesuch handelte vom Abbruch der Wohngebäude Kelterstraße 1 und Kelterstraße 3 samt Nebengebäuden und stattdessen Neubau einer Seniorenwohnanlage samt Carports auf den Grundstücken Flst.-Nr. 6, 9, 10/1 und 13, Gemarkung Weißbach.Auch diesem Baugesuch wurde zugestimmt. Diese Stellungnahmen der Gemeinde werden nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die beiden Bauvorhaben zu treffen hat. Erste Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:
- Behandlung und Abwägung der im Zuge der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
- FeststellungsbeschlussDie Firma müller co-ax ag beabsichtigt ihren Standort im Gewerbegebiet „Allmand“ in Forchtenberg in Richtung Weißbach zu erweitern. Da für die geplante Erweiterungsfläche bislang kein Planungsrecht besteht, muss einerseits der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal den Flächennutzungsplan entsprechend ändern, und andererseits die Stadt Forchtenberg einen Bebauungsplan aufstellen. Die Aufnahme der Fläche für die Betriebserweiterung war bereits Bestandteil im Verfahren zur siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Da zum damaligen Zeitpunkt kein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens absehbar war, wurde die Fläche zum Ende des Verfahrens aber zurückgestellt. Im Rahmen der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans war die Fläche sowohl in der Frühzeitigen Beteiligung als auch in der Offenlegung Bestandteil der Planung. Die Offenlegung und Behördenbeteiligung vom 27.08.2018 bis zum 28.09.2018 wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB als Frühzeitige Beteiligung für die Erste Änderung der siebten Fortschreibung herangezogen. Die darin eingegangenen Stellungnahmen werden Teil der Abwägung. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung wurde nochmals auf die Beantragung einer Zielabweichung aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug hingewiesen. Das erforderliche Zielabweichungsverfahren wurde mittlerweile abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 15.05.2020 mitgeteilt, dass die Zielabweichung von Plansatz 3.1.1 (Z) – Regionaler Grünzug – zugelassen wird. Somit kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans jetzt abgeschlossen werden. Zwar hat über den Flächennutzungsplan und dessen Fortschreibung in letzter Konsequenz die Verbandsversammlung des GVV und nicht der Gemeinderat zu entscheiden, doch unterliegen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Weisung der sie entsendenden Gemeinde. Der Gemeinderat beauftragte deshalb Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung fasst den Feststellungsbeschluss zur ersten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans.“ Zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum „Campingplatz Schleierhof“:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Billigung und Freigabe des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBEin landwirtschaftlicher Betrieb beabsichtigt bei der Ortschaft Schleierhof in unmittelbarer Nähe zu den Tiroler Seen einen Campingplatz zu errichten und zu betreiben. Das Plangebiet ist in der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Rahmen der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll nun eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnmobil- / Campingplatz“ in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der Stärkung der Erholungsfunktion sowie der Weiterentwicklung der Tourismusinfrastruktur im Hohenlohekreis. Zudem dient die Planung der Sicherung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 28.10.2019 bis zum 06.12.2019 durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit den Hinweisen zum Immissionsschutz, zur Landwirtschaft, zu Straßen, zum Bodenschutz, zur Wasserwirtschaft, zu Umweltbelangen, zur Geotechnik und zu bestehenden Infrastrukturleitungen ein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine anonyme Stellungnahme mit Hinweisen zur Verkehrsbelastung, zu Lärmimmissionen, zu unsicheren Verkehrswegen, zur teigenden Kriminalität und zu Verunreinigungen mit Hundekot ein. Alle Stellungnahmen wurden verwaltungsseitig durchdacht und zum größten Teil berücksichtigt. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung billigt den Entwurf zur zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und gibt diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB frei.“ Dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zur „Photovoltaikanlage Ernsbach“:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Billigung und Freigabe des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBAnlass für die dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanalage im Stadtteil Ernsbach der Stadt Forchtenberg. Parallel zu diesem Verfahren wird von der Stadt der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Ernsbach“ aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ebenso wie das parallel betriebene Bebauungsplanverfahren im Normalverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 10.02.2020 bis zum 13.03.2020. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit den Hinweisen zu einer Alternativenprüfung, zum landesweiten Biotopverbund, zur landschaftlichen Wirkung, zur Lage im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und zu bestehenden Stromleitungen ein. Alle Stellungnahmen wurden verwaltungsseitig durchdacht und dann zum größten Teil berücksichtigt. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung billigt den Entwurf zur dritten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und gibt diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB frei.“ Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2020): AuftragsvergabeWie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2020 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind dieses Jahr insgesamt neun Kanalabschnitte in Weißbach zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden. Diese Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Alle fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste beläuft sich auf 28.268,45 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG zu vergeben. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 gefasst hatte:„Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/22 im Hagweg in Crispenhofen wird, anstelle des Bauplatzes Flst.-Nr. 353/14 im Hagweg in Crispenhofen, an Herrn Alfred Luft vergeben.“EinwohnerfragestundeDa keine Zuhörer mehr anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.VerschiedenesUnter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:- Das Kommunalamt hat der Beteiligung der Gemeinde Weißbach an „EnBW vernetzt“ in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro zugestimmt.- Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 27. Juli 2020, stattfinden.
- Behandlung und Abwägung der im Zuge der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
- FeststellungsbeschlussDie Firma müller co-ax ag beabsichtigt ihren Standort im Gewerbegebiet „Allmand“ in Forchtenberg in Richtung Weißbach zu erweitern. Da für die geplante Erweiterungsfläche bislang kein Planungsrecht besteht, muss einerseits der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal den Flächennutzungsplan entsprechend ändern, und andererseits die Stadt Forchtenberg einen Bebauungsplan aufstellen. Die Aufnahme der Fläche für die Betriebserweiterung war bereits Bestandteil im Verfahren zur siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Da zum damaligen Zeitpunkt kein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens absehbar war, wurde die Fläche zum Ende des Verfahrens aber zurückgestellt. Im Rahmen der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans war die Fläche sowohl in der Frühzeitigen Beteiligung als auch in der Offenlegung Bestandteil der Planung. Die Offenlegung und Behördenbeteiligung vom 27.08.2018 bis zum 28.09.2018 wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB als Frühzeitige Beteiligung für die Erste Änderung der siebten Fortschreibung herangezogen. Die darin eingegangenen Stellungnahmen werden Teil der Abwägung. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung wurde nochmals auf die Beantragung einer Zielabweichung aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug hingewiesen. Das erforderliche Zielabweichungsverfahren wurde mittlerweile abgeschlossen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 15.05.2020 mitgeteilt, dass die Zielabweichung von Plansatz 3.1.1 (Z) – Regionaler Grünzug – zugelassen wird. Somit kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans jetzt abgeschlossen werden. Zwar hat über den Flächennutzungsplan und dessen Fortschreibung in letzter Konsequenz die Verbandsversammlung des GVV und nicht der Gemeinderat zu entscheiden, doch unterliegen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Weisung der sie entsendenden Gemeinde. Der Gemeinderat beauftragte deshalb Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung fasst den Feststellungsbeschluss zur ersten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans.“ Zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum „Campingplatz Schleierhof“:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Billigung und Freigabe des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBEin landwirtschaftlicher Betrieb beabsichtigt bei der Ortschaft Schleierhof in unmittelbarer Nähe zu den Tiroler Seen einen Campingplatz zu errichten und zu betreiben. Das Plangebiet ist in der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Rahmen der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans soll nun eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Wohnmobil- / Campingplatz“ in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans dient der Stärkung der Erholungsfunktion sowie der Weiterentwicklung der Tourismusinfrastruktur im Hohenlohekreis. Zudem dient die Planung der Sicherung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 28.10.2019 bis zum 06.12.2019 durchgeführt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit den Hinweisen zum Immissionsschutz, zur Landwirtschaft, zu Straßen, zum Bodenschutz, zur Wasserwirtschaft, zu Umweltbelangen, zur Geotechnik und zu bestehenden Infrastrukturleitungen ein. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine anonyme Stellungnahme mit Hinweisen zur Verkehrsbelastung, zu Lärmimmissionen, zu unsicheren Verkehrswegen, zur teigenden Kriminalität und zu Verunreinigungen mit Hundekot ein. Alle Stellungnahmen wurden verwaltungsseitig durchdacht und zum größten Teil berücksichtigt. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung billigt den Entwurf zur zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und gibt diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB frei.“ Dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zur „Photovoltaikanlage Ernsbach“:
- Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
- Billigung und Freigabe des Entwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGBAnlass für die dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanalage im Stadtteil Ernsbach der Stadt Forchtenberg. Parallel zu diesem Verfahren wird von der Stadt der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Ernsbach“ aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt ebenso wie das parallel betriebene Bebauungsplanverfahren im Normalverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 10.02.2020 bis zum 13.03.2020. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen Stellungnahmen mit den Hinweisen zu einer Alternativenprüfung, zum landesweiten Biotopverbund, zur landschaftlichen Wirkung, zur Lage im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft und zu bestehenden Stromleitungen ein. Alle Stellungnahmen wurden verwaltungsseitig durchdacht und dann zum größten Teil berücksichtigt. Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des GVV wie folgt abzustimmen: „Die Verbandsversammlung beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB gemäß dem vorliegenden Abwägungsvorschlag der IFK Ingenieure aus Mosbach. Die Verbandsversammlung billigt den Entwurf zur dritten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans und gibt diesen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB frei.“ Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2020): AuftragsvergabeWie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2020 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind dieses Jahr insgesamt neun Kanalabschnitte in Weißbach zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden. Diese Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Alle fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste beläuft sich auf 28.268,45 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG zu vergeben. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 gefasst hatte:„Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/22 im Hagweg in Crispenhofen wird, anstelle des Bauplatzes Flst.-Nr. 353/14 im Hagweg in Crispenhofen, an Herrn Alfred Luft vergeben.“EinwohnerfragestundeDa keine Zuhörer mehr anwesend waren, entfiel dieser Tagesordnungspunkt.VerschiedenesUnter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:- Das Kommunalamt hat der Beteiligung der Gemeinde Weißbach an „EnBW vernetzt“ in Höhe von rund 1,7 Mio. Euro zugestimmt.- Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 27. Juli 2020, stattfinden.