Aufstellung eines Lärmaktionsplans, Stufe 4, der Gemeinde Weißbach - Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h kartiert. Die Gemeinde Weißbach ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung, Stufe 4, aufgrund der Verkehrsbelastung der L 1045 zwischen Einmündung L 1046 und östlicher Gemarkungsgrenze von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Der Lärmaktionsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne die Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen aufgestellt.
Das mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans von Weißbach beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Ergebnisse der Lärmkartierung LUBW ausgewertet. Diese sind in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Weißbach am 19. November 2024 behandelt worden. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Der Bericht zum Lärmaktionsplan sowie die dazugehörigen Lärmkarten liegen in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024 im Foyer im Rathaus der Gemeinde Weißbach, Niedernhaller Straße 5, öffentlich aus. Jeder kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch unten eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 30.12.2024 schriftlich vorgebracht werden.
Weißbach, den 22.11.2024
gezeichnet Rainer Züfle, Bürgermeister
Datengrundlagenkarte
LAP Weißbach
Gebäudelärmkarte Tag
Gebäudelärmkarte Nacht