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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 22.12.2017

Sitzungsbericht vom 20.11.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.11.2017

Breitbandversorgung im Gebiet der Gemeinde Weißbach:   ž Vorstellung des Ergebnisses der Bundes-Breitbandförderrichtlinie für die Variante „Ziel 50 Mbit/s“ durch die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang   ž Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Forchtenberg für das interkommunale Projekt einer flächendeckenden Breitbandversorgung
Die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang hat im Auftrag der Gemeinde Weißbach untersucht, in welchen Bereichen des Gemeindegebiets die Datenübertragungsrate bislang weniger als 50 Mbit/s (asymmetrisch) beträgt, und auf welche Weise am wirtschaftlichsten für Abhilfe gesorgt werden könnte. Herr Thomas Walgenbach von der Firma tkt stellte dem Gemeinderat nun das Untersuchungsergebnis vor. Dieses sieht wie folgt aus:

-    Unterversorgt sind bislang die Weiler Guthof und Halberg, die Wohnplätze Breitentaler Höhe und Schlößle, das Gewerbegebiet Weißbach, Teile des Wohnbaugebiets Halberger Ebene sowie drei kleine Flecken innerhalb der Ortschaft Weißbach.

-    Die angefragten potentiellen Netzbetreiber haben allesamt erklärt, dass sie innerhalb der nächsten drei Jahre ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde keinen flächendeckenden Netzausbau planen.

-    Wenn die Gemeinde zur Beseitigung dieses Zustands eine eigene Netzinfrastruktur schaffen wollte (sogenanntes „Betreibermodell“), wäre mit Kosten in Höhe von circa 2.073.109 € zu rechnen. Im Falle einer Bezuschussung des Vorhabens durch Bund und Land bräuchte die Gemeinde hiervon freilich „bloß“ 617.916 € tragen.

-    Wenn die Gemeinde hingegen die Aufrüstung bereits bestehender Netze durch deren Betreiber fördern würde (sogenanntes „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“), wäre mit Kosten in Höhe von circa 1.818.470 € zu rechnen. Abzüglich etwa zu erwartender Zuschüsse von Bund und Land würde der Kostenanteil der Gemeinde hier bei 545.541 € liegen. Folglich ist das „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ kostengünstiger als das „Betreibermodell“, weshalb die Firma tkt empfiehlt, den Ausbau der Breitbandversorgung gemäß diesem Modell vorzunehmen.

-    Da es auch im Gebiet der Stadt Forchtenberg unterversorgte Gebiete gibt, und da interkommunale Lösungen bei Zuschussanträgen besser bewertet werden als Einzellösungen, wird zudem vorgeschlagen, zusammen mit der Stadt Forchtenberg einen gemeinsamen Zuschussantrag zu stellen. Die Stadt Forchtenberg würde hierbei die Federführung übernehmen.

Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen und Vorschlägen interessiert Kenntnis. Die anschließende Diskussion drehte sich vor allem darum, ob es nicht sinnvoller wäre, sich trotz der höheren Kosten anstatt für das von Herrn Walgenbach vorgeschlagene „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ für das „Betreibermodell“ zu entscheiden, weil die Gemeinde dann am Ende eine ihr gehörende Netzinfrastruktur hätte. Herr Walgenbach wies jedoch darauf hin, dass die Gemeinde nur für die wirtschaftlichste Netzausbauvariante, was vorliegend eben das „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ ist, Zuschüsse erhalten kann.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Gemeinde schließlich notgedrungen für den Ausbau der Breitbandversorgung gemäß dem „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“. Die Maßnahme soll - einschließlich der Zuschussbeantragung – gemeinsam mit der Stadt Forchtenberg erfolgen, welcher hierfür die Federführung übertragen wird. Der Abschluss einer förmlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist dafür jedoch nicht vonnöten; ein einfacher Gemeinderatsbeschluss genügt.

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach:
Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Dieses Mal gab es erfreulicherweise keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste.

Baugesuche
Dem Gemeinderat lag diesmal bloß ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, angebautem Carport und Garage auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1601 und Flst.-Nr. 1602 im Eichenweg 5 in Weißbach. Da Bürgermeister Rainer Züfle bei diesem Tagesordnungspunkt befangen war, übernahm hier sein erster Stellvertreter Ulrich Rüdele die Sitzungsleitung.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde. Die endgültige Entscheidung über den Bauantrag hat jedoch das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr: Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)
Am 27.03.2017 hatte der Gemeinderat eine neue „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES)“ beschlossen. Bei der Prüfung der Satzung durch das Kommunalamt des Landratsamtes Hohenlohekreis ist festgestellt worden, dass deren § 1 („Entschädigung für Einsätze“) irrtümlich nicht ganz der aktuellen Rechtslage entspricht.

Um die Feuerwehr-Entschädigungssatzung an die geltende Rechtslage anzupassen, hat der Gemeinderat nun eine Änderungssatzung erlassen.

Ihr Wortlaut ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 47/2017 vom 24.11.2017 öffentlich bekannt gemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal: Beschluss über die vorgesehene „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Organe des Ge­mein­deverwaltungsverbands Mittleres Kochertal“
In seiner öffentlichen Sitzung vom 25.09.2017 hatte der Gemeinderat eine neue Verbandssatzung für den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal beschlossen. § 8 dieser Verbandssatzung bestimmt, dass die Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie die Entschädigung der Verbandsversammlungsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich Tätiger durch eine Satzung des Verbandes über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit geregelt werden. Diese Vorschrift ist aufgrund von § 19 Gemeindeordnung eine Pflichtvorschrift.

Laut einem Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2017 sind die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands zwar zum Treffen von bestimmten Entscheidungen ermächtigt. Davon ausgenommen ist jedoch unter anderem der Erlass von Satzungen des Verbands. Diesbezüglich gilt also weiterhin das imperative Mandat: Der Gemeinderat erteilt den Vertretern demnach Weisung, und Bürgermeister Rainer Züfle hat dann als deren Stimmführer entsprechend abzustimmen.

Der Gemeinderat billigte nun einstimmig den vorgelegten Entwurf der „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Organe des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal“. Darin sind folgende Entschädigungssätze vorgesehen: ž Mitglieder der Verbandsversammlung 30,00 €/Sitzung; ž Verbandsvorsitzender 600,00 €/Jahr; ž Stellvertretende Verbandsvorsitzenden 200,00 €/Jahr.

Die Satzung ist daraufhin - auch mit den Stimmen der Gemeinde Weißbach - am 30.11.2017 von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands förmlich beschlossen werden.

Die öffentliche Bekanntmachung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 50/2017 vom 15.12.2017 erfolgt.

Entscheidung über die Annahme von SpendenLaut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende drei Spenden angeboten worden:

Erstens möchte Frau Dorothee Widenmeyer aus Weißbach, Inhaberin von "Dorles Blumen und Geschenke" in Ingelfingen, der Gemeinde wie jedes Jahr wieder einen Adventskranz und einen Weihnachtsbaum zur Ausschmückung des Rathauses in Weißbach zukommen lassen. Der geschätzte Wert beider Gegenstände beträgt zusammen circa 120,00 €.

Zweitens hat die Volksbank Hohenlohe eG angeboten, dem Kindergarten Weißbach 100,00 € zu spenden. Mit dieser Spende möchte sich die Volksbank dafür bedanken, dass der Kindergarten die Geschäftsstelle in Weißbach für die Weltsparwoche dekoriert hat.

Drittens würden die Evangelische Gesamtkirchengemeinde und der TSV Weißbach der Gemeinde Weißbach gerne eine Geldspende in Höhe von 160,00 € für die allgemeine Kinder- und Jugendarbeit zukommen lassen. Das Geld stammt aus dem Erlös des letzten Baby-Basars.

Der Gemeinderat sah bei keiner dieser Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 24.10.2017 gefasst hatte:

„Die vakant gewordene Stelle im Gemeindebauhof wird zum 01.02.2018 mit Herrn Stefan Sommer aus Mangoldsall besetzt.“

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Die Gemeinde wird im Zuge der bevorstehenden Verlegung einer Gasleitung zwischen Weißbach und Ernsbach durch die EnBW kein eigenes Leerrohr mit verlegen lassen, wenn ihr von der EnBW die Möglichkeit eingeräumt wird, bei Bedarf ein von jener verlegtes Leerrohr anmieten und langfristig auch erwerben zu können.

-    Bürgermeister Rainer Züfle hat der Firma Schweikert aus Oberkessach, die die Tiefbauarbeiten für die Verbesserung der Wasserversorgung auf der Westernhauser Höhe bei Crispenhofen durchführt, im Wege einer Eilentscheidung zwei Nachträge bewilligt. Der erste bezieht sich auf den Austausch maroder Armaturen in bestehenden Schächten und beläuft sich auf 19.057,01 € brutto. Der zweite handelt vom Bau eines großen Schachtes zur Unterbringung einer Druckerhöhungsanlage; hier geht es um 44.009,02 € brutto. Nach Aussage der NOW, welche die Baumaßnahme planerisch betreut, sind die in den beiden Nachträgen angebotenen Leistungen aus technischer Sicht dringend notwendig.

-    Die Gemeinde Weißbach möchte an der Grundschule Weißbach künftig eine Kernzeitbetreuung anbieten. Voraussetzung dafür ist freilich, dass es ihr gelingt, genügend Betreuungskräfte zu finden.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 18.12.2017, stattfinden.

-     Fürs Jahr 2018 sind nach heutigem Stand folgende Sitzungstermine vorgesehen: • Montag, 22.01.2018; • Montag, 19.02.2018; • Montag, 19.03.2018; • Dienstag, 17.04.2018; • Montag, 14.05.2018; • Montag, 18.06.2018; • Montag, 23.07.2018; • Montag, 24.09.2018; • Dienstag, 23.10.2018; • Montag, 19.11.2018; • Montag, 17.12.2018.

     Sitzungsbeginn ist üblicherweise um 19.00 Uhr. Änderungen bleiben vorbehalten!