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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 14.12.2017

Sitzungsbericht vom 24.10.2017

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach:
Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Dieses Mal gab es keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste. Bürgermeister Rainer Züfle berichtete jedoch, dass man hinsichtlich der Behebung der baulichen Mängel der Südfassade (fehlerhaftes WDVS, fleckiger Außenputz, Undichtigkeiten, etc.) leider noch nicht weitergekommen sei.
Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Förderverein der Grundschule Weißbach e.V. möchte der Gemeinde Weißbach 4.000,00 € für ein neues Außenspielgerät zukommen lassen. Zudem will er 2.500,00 € für eine bessere EDV-Ausstattung geben.
Auch der Kiwanis-Club Künzelsau hat angeboten, diese beiden Projekte zu unterstützen. Er würde für das Außenspielgerät und die EDV-Ausstattung jeweils 1.500,00 € - insgesamt also 3.000,00 € - spenden.
Der Gemeinderat sah bei diesen Spenden keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr und der gesplitteten Abwassergebühr für den Zeitraum von 2018 bis 2019
Das Büro Schmidt + Häuser hat nach Beauftragung durch die Gemeindeverwaltung - wie von der Kommunalaufsicht gefordert - eine Nachkalkulation der zentralen Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 2014 – 2016 vorgenommen sowie die Wasserverbrauchsgebühr und die gesplittete Abwassergebühr für den Zeitraum 2018 bis 2019 neu kalkuliert.
Hinsichtlich der Wasserverbrauchsgebühr kommt die Kalkulation zum Ergebnis, dass eine kostendeckende Gebühr unter Berücksichtigung der Unterdeckungen der Vorjahre künftig bei 3,31 €/cbm liegen müsste (bisherige Gebühr: 2,56 €/cbm). Die leider recht große Erhöhung hat ihre Ursache größtenteils darin, dass die Kosten für die Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen in den letzten Jahren wegen vieler Wasserrohrbrüche enorm gestiegen sind. Außerdem sollen Verluste aus den Jahren 2013 und 2014 in Höhe von knapp 53.000 € ausgeglichen werden.
Zum Vergleich: Die Spanne der von den Städten und Gemeinden des Hohenlohekreises erhobenen Wasserverbrauchsgebühr lag im Januar 2017 zwischen 1,60 €/cbm und 3,79 €/cbm. Der Durchschnittssatz betrug 2,71 €/cbm.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr ergibt die Kalkulation, dass die Schmutzwassergebühr von bisher 2,81 €/cbm auf 2,10 €/cbm gesenkt werden kann, um einen 100%-igen Kostendeckungsgrad zu erreichen. Hauptgrund dafür ist, dass in den Jahren 2012 bis 2014 ungewollt sehr hohe Überschüsse erzielt wurden, weil unerwartet viel Abwasser angefallen war, was zu einem höheren Gebührenaufkommen führte.
Die Niederschlagswassergebühr ist laut der Kalkulation mit dem bisherigen Satz in Höhe von 0,42 €/qm überbauter und befestigter Fläche weiterhin kostendeckend.
Zum Vergleich: Die Spanne der von den Städten und Gemeinden im Hohenlohekreis erhobenen Schmutzwassergebühr lag im Januar 2017 zwischen 1,85 €/cbm und 3,82 €/cbm, die der Niederschlagswassergebühr zwischen 0,13 €/qm und 0,54 €/qm. Der Durchschnittssatz betrug bei der Schmutzwassergebühr 3,03 €/cbm und bei der Niederschlagswassergebühr 0,38 €/qm.
Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation und den darin vorgeschlagenen neuen Gebühren­sätzen einstimmig zu.

Änderung von Satzungen:
- Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
- Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Zwecks der Umsetzung des Beschlusses über die neuen Sätze der Wasserverbrauchsgebühr, der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr musste der Gemeinderat die drei oben genannten Satzungen ändern.
Alle drei Änderungssatzungen wurden einstimmig beschlossen.
Ihr genauer Wortlaut ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 43-44/2017 vom 27.10.2017 veröffentlicht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 25.09.2017 gefasst hatte:
„ 1.) Der Gemeinderat stimmt zu, auf der Gemeindeverwaltung zum 01.01.2018 eine 50%-Stelle auf der Gemeindeverwaltung für eine/n Verwaltungsangestellten in Entgeltgruppe 4 geschaffen. Die Stelle ist mit einem „KW“-Vermerk zu versehen.
2.) Der Gemeinderat stimmt zu, auf der Gemeindeverwaltung zum 01.01.2018 eine 100%-Stelle für die Leitung des Hauptamts zu schaffen. Die Stelle wird in Besoldungsgruppe A 10 oder der entsprechenden Entgeltgruppe ausgewiesen.“

VerschiedenesUnter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Der Amtsbote für die Ortschaft Weißbach hat zum Jahresende gekündigt. Die Stelle ist deshalb zum 01.01.2018 neu zu besetzen.

- Bürgermeister Rainer Züfle informierte über die beabsichtigte Fusion der drei baden-württembergischen Rechenzentren KIRU, KDRS und KIVF sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg zur Datenanstalt 4IT.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 20.11.2017, stattfinden.