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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 04.10.2017

Sitzungsbericht vom 25.09.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung

Bebauungsplan „Halberger Ebene III“ in Weißbach:
a) Entscheidung über die bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Anhörung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken
b) Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss zur Anhörung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Zu diesem konnte Tagesordnungsbürgermeister Rainer Züfle die Stadtplanerin Yvonne Fuhrmann vom Architekturbüro Knorr & Thiele aus Öhringen begrüßen.

Frau Fuhrmann stellte dem Gemeinderat die Stellungnahmen vor, die seitens der Träger öffentlicher Belange zum Entwurfs des Bebauungsplans „Halberger Ebene III“ abgegeben worden sind. Seitens der Bevölkerung waren keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Gemeinderat beschäftigte sich sodann mit jeder einzelnen Stellungnahme und fasste nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange darüber Beschluss, wie jeweils verfahren werden soll.

Danach beauftragte das Gremium die Gemeindeverwaltung, nunmehr die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Schaffung weiterer Kleinkindbetreuungs- und Kindergartenplätze in der Gemeinde Weißbach:
a)    Vorstellung verschiedener Möglichkeiten durch Architekt Thorsten Herzog
b)    Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Erfreulicherweise ist die Kinderzahl in der Gemeinde binnen der letzten Zeit geradezu rasant angestiegen. Gründe dafür sind vor allem ein vermehrter Zuzug junger Familien nach Weißbach sowie dass nun die geburtenstarken Jahrgänge von Ende der 80er-Jahre / Anfang der 90er-Jahre in die „Familienphase“ kommen. So erfreulich diese Entwicklung eigentlich ist, stellt sie die Gemeinde Weißbach vor die Herausforderung, kurzfristig sowohl eine weitere Kleinkindgruppe als auch eine weitere Kindergartengruppe schaffen zu müssen. Ob der Bedarf an Betreuungsplätzen auf Dauer so hoch bleiben wird, lässt sich freilich nicht abschätzen, denn erfahrungsgemäß gibt es bei den Kinderzahlen immer wieder Schwankungen.

Die Gemeinde hat deshalb Architekt Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim beauftragt, verschiedene Ideen zu untersuchen, wie und wo kurzfristig Betreuungsplätze geschaffen werden können.

Architekt Herzog stellte dem Gemeinderat nun das Ergebnis seiner Untersuchung vor. Sinnvollste Lösung wäre demnach das Erstellen eines zweigeschossigen Gebäudes aus Fertig-Modulen zwischen dem vorhandenen Kindergartengebäude Kelterstraße 22 und dem Langenbach. Vorteile wären hierbei eine relativ kurze Bauzeit, die im Vergleich zu einem Massivbau deutlich geringeren Baukosten, die räumliche Nähe zum bestehenden Kindergarten, der Gewinn zusätzlicher Außenspielfläche sowie die leichte Rückbaubarkeit, falls das Gebäude irgendwann nicht mehr benötigt werden sollte. Freilich gibt es aber auch Nachteile: Erstens würde der Bauhof seinen Lagerschuppen und sein Außenlager verlieren, weshalb er an anderer Stelle Ersatz erhalten müsste. Zweitens ist das Areal laut der Hochwassergefahrenkarte überschwemmungsgefährdet, sodass eine hochwassersichere Bauweise und eventuell wasserrechtliche Ausgleichsmaßnahme erforderlich wären. Und drittens ist ein aus Modulen errichtetes Gebäude architektonisch schlichter und weniger dauerhaft als ein Massivbau. Letztendlich sind diese Nachteile aber hinnehmbar und zudem weniger gravierend als die Nachteile anderer Lösungen.

Die Kosten für ein zweigruppiges Kindergartengebäude in Modulbauweise würden einschließlich Inneneinrichtung und Außenanlagen schätzungsweise circa 530.000 € brutto betragen.

Der Gemeinderat sprach sich deshalb nach ausführlicher Beratung einstimmig dafür aus, diese Lösung weiterzuverfolgen und sie dann auch schnellstmöglich zu realisieren. Architekt Herzog wurde mit der weiteren Planung beauftragt.

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Dieses Mal gab es zwar keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste, doch gab Bürgermeister Rainer Züfle einen kurzen Überblick über den – leider wenig erfreulichen - aktuellen Sachstand: ž Obwohl anders besprochen, ist die Landschaftsbaufirma nach den Sommerferien bis jetzt immer noch nicht auf der Baustelle erschienen. ž Die strittigen Nachtragsforderungen des Generalunternehmers belaufen sich inzwischen auf rund 300.000 €; eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. ž An der Südfassade sind gravierende Baumängel aufgedeckt worden (Undichtigkeiten im Bereich der Fensterbänke, eindringende Feuchtigkeit, stellenweise mangelhafte Isolierung, fleckiger Außenputz). ž Der Projektsteuer lässt außer einer Mehraufwand-Anmeldung nicht mehr viel von sich hören. ž Beim Generalunternehmer rotiert das Personalkarussell: Seit dem ersten Spatenstich haben bereits vier von fünf Mitarbeitern, die mit dem Projekt „Bürgerzentrum“ zu tun hatten, die Firma verlassen.

Alles in allem wird das Bauprojekt also wohl noch geraume Zeit viel Arbeit und Ärger bereiten.

Bausachen

Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur eine einzige Bausache vor, nämlich eine Bauvoranfrage für den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Pultdach sowie mit einem angebauten Carport auf einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 61 der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg.

Der Gemeinderat erteilte dieser Voranfrage einstimmig sein Einvernehmen. Allerdings wird die Antragstellerin gebeten, die Neigung des Daches zu drehen und für das Dach entweder eine Begrünung oder rote bis rotbraune Dachziegel vorzusehen. Außerdem wird auf die Notwendigkeit von Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen. 

Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal (GVV) – Einrichtung einer Interkommunalen Verbandskämmerei zum 01.01.2018:
a)  Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verbandssatzung des GVV
b)  Beschluss über die Übernahme der in der Kämmerei Beschäftigten durch den GVV
c)  Beschluss über die Versetzung der Beamtinnen und Beamten in der Kämmerei zum GVV
d)  Beschluss über die grundsätzliche Einführung der Regelung des TVöD
e)  Beschluss über den Übernahmevertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem GVV
f)   Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Forchtenberg und dem GVV über die Erstattung von Raum- und Sachkosten


Bekanntlich möchten die Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie die Gemeinde Weißbach ihre Zusammenarbeit intensivieren, um effektiver zu werden und dadurch die Selbstständigkeit und Zukunftsfähigkeit jeder einzelnen Kommune auf Dauer zu gewährleisten.

Der erste Schritt der Zusammenarbeit besteht darin, zum 01.01.2018 beim Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal (abgekürzt: GVV) für die drei Kommunen eine gemeinsame Kämmerei einzurichten. Räumlich soll diese im Dachgeschoss des Forchtenberger Rathauses untergebracht werden. Personell besetzt wird die interkommunale Kämmerei mit den Beamten und Beschäftigten, die bisher in den Kämmereien der drei Kommunen tätig sind. Das Personal soll also – mit dessen Zustimmung - von den Kommunen zum GVV wechseln. Auch manche Arbeitsmittel - wie z.B. PCs, Rechenmaschinen, etc. - sollen in diesem Zuge auf den GVV übergehen.

In einem späteren Schritt möchten die Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie die Gemeinde Weißbach dann auch ihre Hauptämter und ihre Bauverwaltungen beim GVV zusammenführen. Eines dieser beiden Ämter wird auf dem Rathaus in Niedernhall und das andere auf dem Rathaus in Weißbach untergebracht werden.

Nicht zentralisiert werden sollen hingegen die Bürgerbüros der drei Kommunen. Jede Kommune wird also auch künftig ihr eigenes Bürgerbüro haben, sodass jeder Einwohner die üblichen Behördengeschäfte (z.B. Beantragen von Ausweisen, Anmeldungen, Anträge verschiedener Art, etc.) weiterhin auf „seinem“ Rathaus erledigen kann.

Die Umsetzung dieses neuen Projekts bedarf natürlich umfangreicher Vorarbeiten – auch und gerade rechtlicher Art. So muss zum Beispiel die Verbandssatzung des GVV geändert werden, es müssen Beschlüsse über die Übernahme der Beschäftigen und der Beamten gefasst werden, es muss ein Übernahmevertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem GVV abgeschlossen werden und es muss vertraglich geregelt werden, was der GVV der Stadt Forchtenberg für die Benutzung der Räume in der deren Rathaus bezahlen muss.

Selbstverständlich müssen die hierfür notwendigen Beschlüsse übereinstimmend von den Gemeinderäten aller drei Mitgliedsgemeinden des GVV - also von Forchtenberg, Niedernhall und Weißbach – sowie, mit Ausnahme des Beschlusses über die neue Verbandssatzung, auch von der Verbandsversammlung des GVV gefasst werden.

Der Gemeinderat Weißbach stimmte der neuen Verbandssatzung nach kurzer Diskussion einhellig zu. Ebenso zeigte er sich mit dem vorgesehenen Übergang der bisher in den Gemeindekämmereien beschäftigten Beamten und Angestellten auf den GVV einverstanden. Den Beschäftigten sollen hierbei neue Arbeitsverträge angeboten werden, denen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zugrunde liegt. Auch der vorgeschlagene Übernahmevertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem GVV sowie die vorgeschlagene Vereinbarung zwischen der Stadt Forchtenberg und dem GVV über die Erstattung von Raum- und Sachkosten fanden die einmütige Zustimmung des Gemeinderats.

Ermächtigung der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum Treffen bestimmter Entscheidungen

Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) können die Mitgliedsgemeinden eines Gemeindeverwaltungsverbands ihren Vertretern in der Verbandsversammlung Weisungen erteilen. Der Gemeinderat Weißbach hat bislang von dieser Regelung Gebrauch gemacht, indem er seinen Vertretern in der Verbandsversammlung des GVV im Einzelfall vorgegeben hat, wie sie abzustimmen haben. Freilich ist es dabei bis jetzt immer nur um die Flächennutzungsplanung gegangen, denn eine andere Aufgabe wurde vom GVV nicht wahrgenommen.

Nachdem beim GVV zum 01.01.2018 aber eine interkommunale Kämmerei eingerichtet werden soll und zum 01.01.2022 sogar Aufgaben aus den Bereichen der allgemeinen Verwaltung und dem Planungs- und Bauwesen folgen sollen, werden künftig weit mehr Entscheidungen im Verband zu treffen sein als bisher. Das Vorberaten aller Punkte im Gemeinderat würde dann einerseits zu einem gewaltigen zeitlichen Mehraufwand führen und die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen aufblähen, andererseits aber auch die Entscheidungsprozesse extrem langwierig und bürokratisch machen. Zudem wären die Verbandsversammlungen dann noch weit mehr als schon bislang bloße „Schau-Veranstaltun­gen“.

Um das zu vermeiden, beschloss nun der Gemeinderat einstimmig, seine Vertreter in der Verbandsversammlung Entscheidungen, die nicht von fundamentaler Bedeutung sind, künftig selber treffen zu lassen. Bloß noch folgende Themen sollen im Gemeinderat vorberaten werden: ž die Änderung der Verbandssatzung und der Erlass von Satzungen des Verbandes; ž die Aufstellung und Feststellung des Flächennutzungsplans; ž die Entscheidung über die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung von Einrichtungen des Verbands und der Verbandsverwaltung; ž die Beschlussfassung über Maßnahmen, die sich erheblich auf den Haushalt des Verbands auswirken oder die kommunalpolitisch besonders bedeutsam sind; ž die Entscheidung über die Ernennung, Anstellung und Entlassung der Beamten und Beschäftigten des Verbands ab Besoldungsgruppe A13 und Entgeltgruppe 12 TVöD; ž die Beschlussfassung über die Aufnahme weiterer Mitglieder sowie die Auflösung des Verbands; ž die Beschlussfassung über die Höhe der Abfindung ausscheidender Mitgliedsgemeinden.

Selbstverständlich bleibt es dem Gemeinderat unbenommen, die vorstehend vorgeschlagenen Regelungen jederzeit wieder zu ändern, sofern sie sich nicht bewähren sollten.

Nicht geändert werden kann allerdings die unabdingbare Vorgabe des GKZ, dass in der Verbandsversammlung die Stimmen einer jeden Gemeinde nur einheitlich abgegeben werden können. Die Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung müssen sich also auch ohne eine Weisung des Gemeinderats stets vorab auf eine gemeinsame Linie einigen.

Bürgerfragestunde

Ein Bürger bat darum, den Abfluss des Wassergrabens neben der Kochertalstraße in Weißbach verbessern zu lassen.

Bürgermeister Rainer Züfle antwortete, dass die Gemeinde das Abflussrohr spülen lassen wird.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab einen Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2017 gefasst hatte:

Der Wohnhausbauplatz Flst.-Nr. 1607 in der Ecke Ahornweg / Halberger Straße in Weißbach wird zum Preis von 79,00 €/m² (einschließlich Wasserversorgungs-, Abwasser- und abgelöstem Erschließungsbeitrag) sowie den bei der Gemeinde Weißbach üblichen Konditionen an die Eheleute Robert und Stefanie Jung aus Niedernhall verkauft.


Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

Bürgermeister Rainer Züfle gab einige Eilbeschlüsse bekannt, die er beziehungsweise der stellvertretende Bürgermeister Ulrich Rüdele in letzter Zeit treffen musste:

žDas Landschaftsarchitekturbüro Steinbach aus Obermaßholderbach wird beauftragt, die Gemeinde Weißbach bei dem angedachten Trockenmauer- und Offenhaltungsprojekt am Kelterberg in Crispenhofen fachlich zu begleiten. Das Projekt soll bekanntlich überwiegend aus Mitteln finanziert werden, die der Stiftung Naturschutzfonds als Ausgleich für den Windpark Weißbach zugeflossen sind.

žFür die in der letzten Gemeinderatsitzung besprochene Herstellung einer barrierefreien Bushaltestelle beim Bürgerzentrum Langenbachtal hat die Firma Schatz Projectbau GmbH einen Nachtrag in Höhe von 37.372,13 € brutto gestellt. Diesem wurde stattgegeben.

žDie Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH wird beauftragt, für die Gemeinde Weißbach einen Hochwasseralarm- und Einsatzplan zu erstellen. Ein solcher Plan ist Voraussetzung, um einen Zuschuss für das Aufdimensionieren der Verdolung des Halberger Bachs erhalten zu können.

žDie elektrotechnische Ausrüstung und die Datenfernübertragung für die Wasserversorgung auf der Westernhauser Höhe bei Crispenhofen ist für 55.220,87 € an die Firma Elektro Jerg aus Aalen vergeben worden. Sie hatte bei der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot eingereicht.

Eine Untersuchung der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang hat ergeben, dass die Versorgung des gesamten Gemeindegebiets mit Breitband eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 1,9 Millionen Euro verursachen würde. Zwar besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit der Stadt Forchtenberg einen Bundeszuschuss zu beantragen, doch würde der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde immer noch bei rund 0,6 Millionen Euro liegen. Da die Antragsfrist für den Zuschuss bereits im September abläuft, der Sachbearbeiter der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aber erst im November in den Gemeinderat kommen kann, um dem Gemeinderat die Untersuchung zu erläutern, wird die Gemeindeverwaltung nun gemeinsam mit der Stadt Forchtenberg vorsorglich einen Zuschussantrag stellen. Sofern sich der Gemeinderat in seiner November-Sitzung dazu entschließen sollte, nicht in die Breitbandversorgung investieren zu wollen, könnte der Zuschussantrag ja wieder zurückgezogen werden.

Bei dem extremen Starkregen am 18.08.2017 ist erneut der untere Bereich der Halberger Straße in Weißbach unterspült worden. Wie bereits bei dem Unwetter am 29.05.2016 war die dortige Kanalisation offenbar nicht in der Lage, die große (Regen-)Wassermenge zu fassen. Deshalb wird nun die Firma K. Dorfi aus Weißbach beauftragt, in jenem Bereich den Kanal von DN 300 auf DN 400 aufzudimensionieren und danach die Straße wiederherzustellen. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf etwa 62.000 Euro brutto belaufen. Die Arbeiten sollen Ende Oktober / Anfang November ausgeführt werden.

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 24.10.2017, stattfinden.