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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.05.2017

Sitzungsbericht vom 24.04.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2017

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte

Im Laufe der mittlerweile fast zweieinhalbjährigen Bauzeit fürs Bürgerzentrum Langenbachtal und dessen Außenanlagen sind aus den unterschiedlichsten Gründen etliche Nachträge erforderlich geworden. Leider konnte man sich mit dem Generalunternehmer, also der Firma Schatz Projectbau GmbH, bislang nicht in allen Fällen auf eine angemessene Vergütung einigen. Die Höhe der strittigen Forderungen liegt inzwischen bei über 400.000 € brutto.

Um hier eine Lösung zu finden, fasste der Gemeinderat nun den Beschluss einen Ausschuss zu bilden. Er besteht aus den Gemeinderäten Thomas Foss, Roland Grund, Volker Kerl, Reinhold Pils und Ulrich Rüdele sowie Bürgermeister Rainer Züfle. Diese sechs sollen versuchen, zusammen mit den Planern, dem Projektsteuerer und dem Generalunternehmer eine Einigung über die strittigen Nachtragsforderungen zu erzielen. Hierzu wurden sie ermächtigt, bei den Verhandlungen verbindliche Entscheidungen zu treffen. Außer den Einschränkungen des § 39 GemO unterliegen sie dabei keinen Vorgaben. Die Entscheidungen müssen aber mindestens mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Flst.-Nr. 43/5 in der Konrad-Hornschuch-Straße 9 in Weißbach und um den dort stattdessen vorgesehenen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einem separat stehenden Doppelcarport sowie einer Geschirrhütte.

Der Gemeinderat zeigte sich mit dem Bauvorhaben im Prinzip einverstanden, versagte aber vier der insgesamt elf vorgesehenen Bebauungsplanverstöße die Zustimmung. Hinsichtlich der Dachneigung des Wohnhauses, der Farbe der Dachziegel, der Ausführung des Dachs des Carports sowie des Bruttorauminhalts der Geschirrhütte müssen deshalb die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden.

Die endgültige Entscheidung über den Bauantrag hat freilich das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.

Nochmals: Breitbandversorgung im Gebiet der Gemeinde Weißbach; Beauftragung der Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang mit Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtlinie für die Variante "Ziel 50 Mbit/S"

Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2017 mit diesem Thema befasst und damals beschlossen, dass die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang beauftragt wird, die Beratungsleistungen nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtli­nie für die Variante "Ziel 50 Mbit/S" zu erbringen, sobald der von der Gemeinde für diese Maßnahme beantragte Zuschuss bewilligt sein wird. Die Firma hat dieselben Leistungen auch schon für die Stadt Forchtenberg erbracht. Forchtenberg und Weißbach wollen die weiteren Schritte zur Verbesserung der Breitbandversorgung nämlich gemeinsam durchführen, um bessere Förderaussichten zu haben.

Entgegen der vor vier Wochen gehegten Erwartung liegt über den Zuschussantrag der Gemeinde Weißbach bis jetzt aber immer noch keine Entscheidung vor. Trotzdem kann nun mit der Beauftragung der Firma nicht mehr länger zugewartet werden, weil sonst zu viel Zeit verloren gehen würde, um die nächsten Schritte zusammen mit der Stadt Forchtenberg zu tun, die in dieser Sache schon weiter ist.

In der Hoffnung, dass der ersehnte Zuschussbescheid demnächst wirklich eingehen wird, entschied der Gemeinderat jetzt notgedrungen, auf eigenes Risiko in Vorleistung zu treten und die Firma tkt teleconsult Kommunikationstechnik GmbH aus Backnang vorab zu beauftragen, zum Angebotspreis von 49.980,00 € brutto für die Gemeinde Weißbach die Beratungsleitungen nach Ziffer 3.3 der Bundes-Breitbandförderrichtlinie für die Variante "Ziel 50 Mbit/s" zu erbringen.

 

Vergabe der Bauarbeiten für die Sanierung von Waldwegen

Beim Unwetter vom 29.05.2016 sind im Gebiet der Gemeinde Weißbach auch Waldwege zu Schaden gekommen. Besonders gelitten haben dabei zwei Wege in den Distrikten "Beerbergrain" und "Löchlesberg". Beide Wege sind seitdem nur provisorisch instandgesetzt worden. Eine richtige Sanierung, bei der dann auch wassertechnische Schwachpunkte ausgemerzt werden sollen, steht hingegen noch aus, weil die Gemeinde warten wollte, bis über den hierfür beantragten Landeszuschuss entschieden worden ist. Diese Entscheidung liegt mittlerweile vor: Die Gemeinde wird demnach bis zu 18.386,55 € Zuschuss erhalten. 

Da es auch im Gebiet der Stadt Forchtenberg und der Stadt Niedernhall vom Unwetter beschädigte Waldwege gibt, die saniert werden müssen, haben die drei Gemeinden unter Federführung der Gemeinde Weißbach die Arbeiten vor kurzem gemeinsam beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt sind hierbei fünf Fachfirmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden, von denen dann vier tatsächlich eine Offerte gemacht haben. Leider lag jedoch selbst das günstigste Angebot um rund 60 % über der Kostenschätzung.

Deshalb beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Ausschreibung aufzuheben und die Arbeiten Ende des Jahres erneut auszuschreiben. Auch die Gemeinderäte von Forchtenberg und Niedernhall fassten für die ihre Gemeinde betreffenden Waldwegsanierungsarbeiten einen solchen Beschluss.

Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließung des Wohnbaugebiets "Zum Brückle" in Crispenhofen:   a) Fertigstellung der Erschließungsanlagen im ersten Bauabschnitt   b) Herstellung der Erschließungsanlagen im zweiten Bauabschnitt

Im Haushaltsplan der Gemeinde Weißbach fürs Jahr 2017 sind insgesamt 400.000 für die Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Wohnbaugebiets "Zum Brückle" in Crispenhofen eingestellt. Somit könnten die Arbeiten eigentlich noch dieses Jahr geplant, ausgeschrieben und vergeben werden.

Allerdings sind die Baufirmen schon jetzt so ausgelastet, dass zu befürchten ist, im Fall einer Ausschreibung bis in etwa zwei Monaten (notwendige Planungszeit für die Bauarbeiten!) entweder überhaupt keine, oder aber bloß noch überteuerte Angebote zu erhalten. Insofern erscheint es ratsam, die Arbeiten jetzt zwar planen zu lassen, sie dann aber erst am Jahresende auszuschreiben und im Jahr 2018 zur Ausführung zu bringen. Dies könnte dann zusammen mit den Arbeiten für die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im ersten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets "Zum Brückle" erfolgen. Dort fehlen bislang nämlich noch die Randsteine, der Gehweg und der Feinbelag. Diese Arbeiten sind im Investitionsprogramm der Gemeinde ohnehin fürs Jahr 2018 vorgesehen. 

Als ersten Schritt muss die Gemeinde nun ein Planungsbüro mit den Ingenieurleistungen für die Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten sowie mit der Bauleitung beauftragen.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, das Kreistiefbauamt des Landratsamts Hohenlohekreis mit diesen Leistungen zu betrauen. Schließlich hat es ja auch schon die bisherigen Ingenieurleistungen für den ersten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets erbracht, sodass es hier auf Vorwissen zurückgreifen kann. Außerdem arbeitet es bekanntermaßen gut und günstig.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Der Gemeinderat wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Thema "Einführung eines Ratsinformationssystems" befassen.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 22.05.2017, stattfinden.