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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 18.04.2023

Sitzungsbericht vom 20.03.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.03.2023

Gemeindewald Weißbach:
-          Bericht des Forstamts des Hohenlohekreises über das Betriebsjahr 2022
-          Beschluss des Betriebsplans für das Jahr 2023

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Rainer Züfle Herrn Revierförster Thomas Schmitt.

Revierförster Thomas Schmitt berichtete zuerst über den allgemeinen Zustand des Waldes und berichtete dann, dass sich der Holzmarkt aufgrund der allgemeinen Rohstoffknappheit und der Energiekrise erfreulicherweise sehr positiv entwickelt hat, sodass der Holzverkauf derzeit sehr gut läuft. Im Jahr 2022 fanden im Gemeindewald insgesamt drei Hiebe mit einem Gesamtvolumen von 873 fm statt. Aufgrund der Witterung konnte davon aber ein Hieb mit 630 fm noch nicht gerückt und aufgenommen werden. Außerdem wurden natürlich auch wieder die üblichen Pflege- und Kultursicherungsarbeiten durchgeführt.

Fürs Jahr 2023 sind im Gemeindewald fünf Hiebe mit einem Volumen von insgesamt 870 fm geplant.

Der Gemeinderat nahm von dem Bericht Kenntnis und erteilte dem Betriebsplan 2023 einstimmig seine Zustimmung.

Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2023

Die Leiterin der Verbandsfinanzverwaltung des GVV Mittleres Kochertal, Verbandsoberrätin Kerstin Riek, stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 mitsamt dem Investitionsprogramm vor:

Laut der Planung kann der Fehlbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 863 Tsd. Euro durch Verrechnung des Überschusses des Sonderergebnisses in Höhe von 337 Tsd.  Euro auf ein Gesamtergebnis von -526 Tsd. Euro verringert werden. Durch eine weitere Verrechnung aus Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 293 Tsd. Euro kann der Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre auf 233 Tsd. Euro reduziert werden.

Durch die Verrechnungen und den Fehlbetragsvortrag wird der Ergebnishaushalt zwar nicht ausgeglichen, aber genehmigungsfähig. Die Erfordernisse des „Haushaltsausgleichs“ nach § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO sind damit erfüllt.

An Investitionstätigkeit sind im Haushalt Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1,37 Mio. Euro eingeplant.

Neben den laufenden Planansätzen 2023 stehen Haushaltsmittel für geplante Maßnahmen aus dem Vorjahr, wie z.B. für den Rathausumbau, weiter zur Verfügung.

Zur Finanzierung des Haushaltes 2023 sind keine Kreditaufnahmen notwendig.

Der Finanzierungsmittelbedarf des Gesamthaushalts in Höhe von 1,16 Mio. Euro kann durch den vorhandenen Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand) gedeckt werden. Die Liquidität verringert sich dadurch am Jahresende aber auf voraussichtlich 1,14 Mio. Euro. Die Voraussetzung der gesetzlichen Mindestliquidität in Höhe von 100 Tsd. Euro sind damit jedoch erfüllt.

Der Schuldenstand reduziert sich um die ordentliche Tilgung in Höhe von 106 Tsd. Euro am Jahresende auf 644 Tsd. Euro.

Der mögliche Höchstbetrag der Kassenkredite wird unverändert auf 500 Tsd. Euro festgesetzt und dient zur Sicherung der Liquidität. Eine Inanspruchnahme ist nicht geplant.

In der Haushaltssatzung sind keine Verpflichtungsermächtigungen (Ausgabeverpflichtungen für künftige Haushaltsjahre) vorgesehen.

Der Haushaltsplan soll nun zunächst im Finanzausschuss nichtöffentlich vorberaten werden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 wird er dann abschließend beraten und beschlossen werden.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Sechsfamilienwohnhauses in der Crispenhofer Straße 7 in Weißbach.

Der Gemeinderat zeigte sich mit der Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses an der angedachten Stelle grundsätzlich einverstanden und stimmte auch der angedachten Gesamthöhe des Gebäudes von circa 9,80 Metern bis zur Traufe und von circa 13,80 Metern bis zum First (gemessen von der tiefsten Stelle am Gelände) zu. Allerdings wünscht die Gemeinde, dass das dritte Geschoss baurechtlich kein Vollgeschoss ist. Außerdem besteht die Gemeinde im Hinblick auf die Stellplatzsatzung auf zwei PKW-Stellplätze pro Wohneinheit. Die zwei Stellplätze, die zwischen dem Gebäude und der Crispenhofer Straße angedacht sind, werden jedoch für nicht praktikabel und für verkehrsrechtlich gefährlich gehalten und deshalb abgelehnt.

Einbeziehungssatzung „Halberg-Südost“:
-          Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
-          Beschluss der Satzung

Bereits in seiner Sitzung vom 26.07.2022 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Halberg Südost“ gefasst und auch gleich die öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung hat dann vom 18.08.2022 bis zum 19.09.2022 stattgefunden.

Nun beriet der Gemeinderat über die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und schloss sich dabei jeweils dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung an. Sodann fasste er abschließend den Satzungs­beschluss. Dieser ist daraufhin bereits im Mitteilungsblatt vom 31.03.2023 öffentlich bekanntge­macht worden.

4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:
a)      Einleitungsbeschluss zur 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
b)      Billigung und Freigabe des Vorentwurfs der 4. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Aufgrund neuer städtebaulicher Entwicklungen in den Städten Forchtenberg und Niedernhall sowie in der Gemeinde Weißbach ist eine erneute Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal erforderlich: Die Stadt Forchtenberg möchte im Waldfeld und in Metzdorf neue Wohnbauflächen ausweisen und das Gewerbegebiet Rauhbusch erweitern. Die Stadt Niedernhall plant im Bereich der Bahnhofstraße ein Wohnbaugebiet zu schaffen und hierzu den Recyclinghof in den Warrwiesenweg zu verlagern. Und die Gemeinde Weißbach würde gerne die Möglichkeit schaffen, den Kernbereich des Weilers Guthof baurechtlich dem Innenbereich zuordnen zu können.

Der Gemeinderat zeigte sich mit all diesen Vorhaben einverstanden und beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle deshalb als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal sowohl dem Einleitungsverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen, als auch dem Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und dessen Freigabe für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

5. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal:
a)      Einleitungsbeschluss zur 5. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
b)      Billigung und Freigabe des Vorentwurfs der 5. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Nachdem in den letzten Monaten in den drei Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal etliche Anträge von Investoren auf Ausweisung von Gebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingegangen waren, hatten die Gemeinderäte von Forchtenberg, Niedernhall und Weißbach in ihren Februar-Sitzungen beschlossen, welchen Anträgen jeweils stattgegeben werden soll. In Weißbach hat die betreffende Sitzung am 20.02.2023 stattgefunden. Als Konsequenz aus den damals gefassten Beschlüssen, muss der Gemeindeverwaltungsverband nun seinen Flächennutzungsplan ändern, um folgende Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen: „Erweiterung Ernsbach 2“ – Forchtenberg (ca. 2,3 ha); „Erweiterung Ernsbach 3“ – Forchtenberg (ca. 6,3 ha und 1,9 ha); „Wohlmuthausen“ – Forchtenberg (ca. 4,2 ha); „Halberg 1“ – Weißbach (ca. 9,2 ha); „Halberg 2“ – Weißbach (ca. 1,7 ha) sowie „Crispenhofen“ – Weißbach (ca. 14,2 ha).

Konsequenterweise beauftragte der Gemeinderat auch bei diesem Tagesordnungspunkt Bürgermeister Rainer Züfle als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal sowohl dem Einleitungsverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans zuzustimmen, als auch dem Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und dessen Freigabe für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Einwohnerfragestunde

Da in der Sitzung keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend waren, war dieser Tagesordnungs­punkt leider gegenstandslos.

Verschiedenes

Bürgermeister Rainer Züfle informierte, dass die nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 24.04.2023, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden wird.