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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 23.10.2020

Sitzungsbericht vom 18.09.2020

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09.2020

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die nachträgliche Genehmigung diverser Um- und Anbauten am bestehenden Anwesen Brunnengasse 8 in Crispenhofen, welche bereits von den Vorbesitzern durchgeführt worden waren. Zum einen war dies die Umnutzung des Scheunenteils in Wohnraum, zum anderen das Erstellen eines Geräteschuppens an der Nordostseite und eines Anbaus an der Südostseite des Gebäudes.

Der Gemeinderat erteilte dem Baugesuch das Einvernehmen.

Errichtung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau“ mit insgesamt elf Gemeinden und Städten:

-    Erneute Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung

-    Benennung von drei Gutachtern

-    Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Weißbach

Der Gemeinderat hatte bereits unter TOP 5 seiner öffentlichen Sitzung vom 24.02.2020 über die Errichtung eines „Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau“ entschieden und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Hohenlohekreis als Genehmigungsbehörde wurde der in der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2020 beschlossene Wortlaut der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung inzwischen noch etwas überarbeitet. Er wurde insbesondere an formalrechtliche Bestimmungen angepasst und berücksichtigt nun auch das Erfordernis zum Erlass einer Erstreckungssatzung durch die Stadt Künzelsau. Diese Erstreckungssatzung ist notwendig, damit die Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Künzelsau sowie die Regelungen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Künzelsau bezüglich Aufgaben des gemeinsamen Gutachterausschusses auch auf Gutachten und andere Leistungen für die beteiligten Gemeinden und Städte angewendet werden können. Dies bedingt allerdings eine Aufhebung der jeweiligen Gutachterausschussgebührensatzungen aller beteiligten Städte und Gemeinden zum 01.01.2021. Laut der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Künzelsau darf jede beteiligte Gemeinde oder Stadt je drei Gutachter, die Stadt Künzelsau vier Gutachter und das Finanzamt zwei Gutachter benennen, die dann von der Stadt Künzelsau förmlich bestellt werden. Die örtlichen Gutachter sollen dann jeweils bei Gutachten in „ihrer“ Gemeinde oder Stadt zum Einsatz kommen.

Der Gemeinderat stimmte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie der Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung der Gemeinde Weißbach einstimmig zu. Der genaue Wortlaut der Aufhebungssatzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblatts öffentlich bekannt gemacht werden. Als Gutachter wurden der Bautechniker Rudolf Beck aus Crispenhofen, der Malermeister Thomas Foss aus Weißbach und der Architekt Volker Kerl aus Weißbach benannt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Die Kupferrohre für die Klangwand des Weißbacher „KreAktiv-Pfads“ sind von einer Privatperson gespendet worden. Laut den gesetzlichen Vorschriften muss der Gemeinderat über jede Spende, die der Gemeinde gemacht werden, in öffentlicher Sitzung Beschluss fassen.

Der Gemeinderat sah bei der Spende keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie anzunehmen.

Einführen von JobRad für die Beschäftigten der Gemeinde Weißbach

In Deutschland bieten inzwischen zigtausend Unternehmen ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, über ein Gehaltsumwandlungsmodell kostengünstig in den Besitz eines (Dienst)Fahrrads oder E-Bikes ihrer Wahl zu kommen. In der Praxis funktioniert das dergestalt, dass das Unternehmen (Arbeitgeber) mit einem Mobilitätsdienstleister einen Rahmenvertrag abschließt. Der Dienstleister beziehungsweise ein mit ihm verbandeltes Finanzunternehmen tritt dabei als Leasinggeber und der Arbeitgeber als Leasingnehmer auf. Möchte ein Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike leasen, geht er zu einem Fahrradhändler, der mit dem Mobilitätsdienstleister zusammenarbeitet, und sucht sich dort sein Wunschfahrzeug aus. Daraufhin schließt der Arbeitgeber mit dem Finanzunternehmen des Mobilitätsdienstleiters für eben dieses Fahrrad einen Einzel-Leasingvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab. Leasingnehmer (und Schuldner der Leasingraten) ist also der Arbeitgeber, doch überlässt dieser das Fahrrad dem Arbeitnehmer und zieht jenem die monatlichen Leasingraten via Gehaltsumwandlung direkt vom Lohn ab. Der Arbeitnehmer muss das Fahrrad nicht zwingend beruflich einsetzen, sondern kann es auch oder sogar ausschließlich privat nutzen. Er muss zwar den geldwerten Vorteil monatlich mit 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuern; darüber hinaus fällt auf die Gehaltsumwandlung aber keine Lohnsteuer an. Zudem müssen für sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Wenn das Leasing nach 36 Monaten endet, hat der Arbeitnehmer dann in der Regel die Möglichkeit, das Fahrrad für 18 % des ursprünglichen Kaufpreises zu erwerben. 

Der Gemeinderat begrüßte diese Idee und beschloss daher einstimmig, für die Beschäftigten der Gemeinde Weißbach die Möglichkeit des Fahrrad- oder E-Bike-Leasing über JobRad einzuführen. Bürgermeister Rainer Züfle wurde beauftragt, die hierfür erforderlichen Verträge abzuschließen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgende Beschlüsse bekannt, die in der nichtöffentlichen Gemeinderatsitzung vom 27.07.2020 gefasst worden waren:

-    Der im Schreiben der Firma Schatz Projectbau GmbH vom 07.07.2020 dargestellte Vergleich über strittige Geld-, Mängelbeseitigungs- und sonstige Forderungen im Zusammenhang mit dem Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach wird angenommen.

-    Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/11 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Artur Ossowski und Frau Angelika Ossowska aus Olnhausen vergeben.

-    Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/17 im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen wird an Herrn Jurij Bich und Frau Olga Junker aus Künzelsau vergeben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:

-        Derzeit besteht die Möglichkeit, vom Land für den Feldwegeausbau bis zu 40 % Zuschuss zu erhalten. Leider scheint es im Gemeindegebiet Weißbach aber keinen Feldweg zu geben, der für dieses Ausbau-Programm geeignet wäre.

-        Die Gemeinde Weißbach muss an einen hiesigen Betrieb unerwartet rund 360.000 € Gewerbesteuer nebst Zinsen zurückzahlen.

-        Der Hornschuch-Markt in Weißbach wird voraussichtlich zum Jahresende schließen. Den Einwohnern wird damit eine wichtige Einkaufsmöglichkeit abhanden kommen.

-        Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 20.10.2020, stattfinden.