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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 23.10.2020

Sitzungsbericht vom 27.07.2020

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.07.2020

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020

Nachdem der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 bereits in der nichtöffentlichen Finanzausschusssitzung vom 20.07.020 vorberaten worden ist, hat der Gemeinderat nun offiziell über das Planwerk beraten und Beschluss gefasst.

Der Haushaltsplan 2020 ist der erste Haushaltsplan nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Er enthält neben den Planansätzen 2020 die Finanzplanung bis zum Jahr 2023.

Der Gesamtergebnishaushalt umfasst ordentliche Erträge in Höhe von 4.833.165 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.960.200 €. Er weist somit ein ordentliches Ergebnis von - 1.127.035 € auf. Der Aufwand, der dem Jahr 2020 zugeordnet wird, wird mit Erträgen, die im selben Jahr entstehen, also leider nicht gedeckt. Somit können beim ersten NKHR-Haushalt die gesetzlichen Vorgaben des neuen, mehr betrieblich orientierten Haushaltsrechts nicht eingehalten werden. Durch außerordentliche Erträge (Bauplatzverkäufe) ist aber ein Sonderergebnis von 450.000 € eingeplant. Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt somit „nur“ - 677.035 €.

Der Gesamtfinanzhaushalt gibt Aufschluss über die Gesamtsumme der Einzahlungen und Auszahlungen sowie deren sachliche Verteilung. Es wird aufgezeigt, wie sich der Bestand an Zahlungsmittel entwickelt. Der gesamte Finanzhaushalt schließt mit einer Änderung der liquiden Finanzmittel von - 3.530.000 € ab. Der Kassenmittelbestand ändert sich bis Ende 2020 planmäßig von 5.467.508 € (Endstand 2019) auf 1.937.508 €. Die Liquiditätsreserve, welche 2 % der laufenden Verwaltungsauszahlungen =101.558 €) ausmacht, ist somit sichergestellt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird mit 0 € festgesetzt, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 52.000 € und der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 500.000 €. Insgesamt wird eine geordnete Liquidität der Kasse erwartet.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert.

In Ihren Haushaltsreden nahmen die Fraktionsvorsitzeden Waltraud Kuhnle (BWV), Ulrich Rüdele (FWV) und Reinhold Pils (SPD) zum Haushaltsplan 2020 Stellung und befürworteten ihn letztendlich. 

Deshalb wurde die Haushaltssatzung mitsamt dem zugehörigen Planwerk schließlich einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen dieses Mal folgende fünf Baugesuch vor:

-        Errichtung eines Zwerchgiebels und Dachgeschossausbau beim bestehenden Wohnhaus Weinbergstraße 33 in Weißbach;

-        Errichtung eines Carports für vier PKW auf dem Grundstück Flst.-Nr. 82 in der Niedernhaller Straße 3 in Weißbach;

-        Anbau eines Lagers für Ernteerzeugnisse an die bestehende Scheune des landwirtschaftlichen Anwesens Guthof 3 in Guthof;

-        Abbruch der Wohngebäude Kelterstraße 1 und Kelterstraße 3 samt Nebengebäuden und stattdessen Neubau einer Seniorenwohnanlage samt Carports auf den Grundstücken Flst.-Nr. 6, 9, 10/1 und 13, Gemarkung Weißbach (geänderte Planung);

-        Umnutzung der Bankfiliale im Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße 4 in Weißbach, in ein Café.

Allen fünf Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Die positiven Stellungnahmen der Gemeinde werden nun ans Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die Bauvorhaben zu treffen hat.

Entscheidung über das Ausüben eines satzungsgemäßen Vorkaufsrechts der Gemeinde:

-    Grundstück Flst.-Nr. 854 im Schulweg, Gemarkung Weißbach

-    Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 187 in der Weißbacher Straße, Gemarkung Crispenhofen

In letzter Zeit haben Privatleute im Gemeindegebiet zwei unbebaute Wohnhaus-Bauplätze verkauft. Zum einen handelt es sich hierbei um den 857 m² großen Bauplatz Flst.-Nr. 854 im Schulweg in Weißbach, zum anderen um eine 994 m² große Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 187 in der Weißbacher Straße in Crispenhofen. 

Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde an diesen Bauplatz ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Der Gemeinderat beschloss jedoch in beiden Fällen einstimmig, von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Die jeweiligen Erwerber haben der Gemeindeverwaltung gegenüber bereits selber Bauabsicht bekundet.

Entscheidung über den Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schulkindbetreuung für die durch Corona bedingte Zeit der völligen oder teilweisen Stilllegung  

Aufgrund der stetig ansteigenden Zahl an Coronavirus-Infektionen wurden alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg auf Anordnung des Landes ab dem 17.03.2020 geschlossen. Diese Maßnahme diente der Verlangsamung des Infektionsgeschehens und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind. Für die Betreuung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig und unabkömmlich waren, wurde eine Notbetreuung angeboten, welche in der Gemeinde Weißbach allerdings nicht benötigt wurde.

Ab dem 18.05.2020 konnte der Betrieb in der Kinderkrippe und den Kindergärten in einem rollierenden System schrittweise wiederaufgenommen werden. Seit dem 06.07.2020 findet in der Kinderkrippe und in den Kindergärten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ statt. Das bedeutet, dass zwar wieder alle Kinder die Einrichtung besuchen dürfen, jedoch spezielle Hygiene- und Seuchenschutzregelungen gelten, welche in der Corona-Verordnung und der Corona-Verordnung Kita vorgegeben sind. Um diese Regelungen einhalten zu können, darf der Betreuungsumfang bei Bedarf zeitlich eingeschränkt werden. Hiervon musste aber nur im Kindergarten Weißbach Gebrauch gemacht werden – und selbst das nur in sehr geringem Maße.

Die Schulkindbetreuung konnte ab dem 15.06.2020 zunächst im rollierenden System (Wechsel zwischen den Klassenstufen 1+3 und 2+4) wieder aufgenommen werden. Seit dem 29.06.2020 wird wieder regulär betreut.

Im Wissen, dass die Eltern durch die vorübergehende Schließung der Kindertagesstätten und der Grundschule schon genug Unannehmlichkeiten hatten, wollte der Gemeinderat sie nun nicht auch noch finanziell belasten. Das Gremium folgte deshalb einhellig dem Vorschlag von Bürgermeister Rainer Züfle, für die Monate April und Mai auf die Betreuungsgebühren für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Grundschulbetreuung zu verzichten. Bislang war deren Erhebung bloß vorläufig ausgesetzt gewesen. Für den Monat Juni, in dem es in der Kinderkrippe und den Kindergärten teilweise zeitliche Einschränkungen bei der Betreuung gab, sollen die Gebühren tagegenau abgerechnet werden.

Die aus diesem Beschluss resultierenden Einnahmeausfälle betragen rund 31.400,00 €. Sie können durch die vom Land gewährte Corona-Soforthilfe in Höhe von 28.759,26 € zumindest großteils gedeckt werden.

Neubau einer interkommunalen Großkläranlage „Mittleres Kochertal“: Vergabe der Projektsteuerung

Der Gemeinderat hatte unter TOP 1 seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 17.04.2018 bereits den Grundsatzbeschluss für die Beteiligung der Gemeinde Weißbach am Bau und Betrieb einer interkommunalen Großkläranlage Mittleres Kochertal gefasst. Für dieses Projekt wollen die fünf Kochertal-Gemeinden Künzelsau, Ingelfingen, Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg einen Abwasserzweckverband gründen. Die Großkläranlage soll für circa 50.000 bis 60.000 Einwohnergleichwerte ausgelegt sein; das Investitionsvolumen wird voraussichtlich rund 60 Mio. Euro betragen.

Bei einem Projekt dieser Dimension ist es ratsam, von Anfang an einen erfahrenen Projektsteuerer hinzuzuziehen, der das Projekt von der Auswahl der Planungsbüros über die Ausschreibung und Ausführung der Bauleistungen bis zur Abrechnung begleitet.

Zu diesem Zweck wurde mit Unterstützung der Kanzlei Menold Bezler aus Stuttgart eine europaweite Ausschreibung der Leistungen der Projektsteuerung im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durchgeführt. Da der Zweckverband bislang noch nicht gegründet ist, fungiert in diesem Verfahren zunächst die Stadt Künzelsau als Vergabestelle. Die Bieter wurden deshalb darauf hingewiesen, dass der Vertrag zunächst durch die Stadt Künzelsau abgeschlossen werden kann und nach Gründung des Zweckverbands dann auf diesen übertragen werden wird.

Auf das Verfahren hin haben sich fünf Interessenten gemeldet, von denen drei in die engere Auswahl genommen und zur Angebotsabgabe aufgefordert sowie zur Präsentation des Angebots eingeladen wurden. Die finalen Abstimmungen erfolgten letztlich mit zwei Ingenieurbüros.

Schlussendlich hat sich das Ingenieurbüro Sweco GmbH aus Stuttgart dann als am besten geeignet erwiesen. Sein Angebotspreis liegt bei 1.503.639,88 € brutto.

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat einer stufenweisen Beauftragung des Ingenieurbüros Sweco GmbH mit den Leistungen der Projektsteuerung für die Baumaßnahme „Großkläranlage Mittleres Kochertal“ zu. Die Beauftragung soll zunächst durch die Stadt Künzelsau erfolgen. Nach Gründung des Zweckverbands interkommunale Großkläranlage „Mittleres Kochertal“ wird aber jener mit allen Rechten und Pflichten als Auftraggeber in den Projektsteuerungsvertrag eintreten.

Sofern wider Erwarten die Gründung des gemeinsamen Zweckverbands aus irgendwelchen Gründen doch nicht zustande kommen sollte, wird die Gemeinde Weißbach die durch die Beauftragung der Sweco GmbH entstehenden Kosten anteilig übernehmen. Ihr Kostenanteil liegt bei 11 %.

Vergabe der Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Rathauses in Weißbach

Für die Umsetzung der zweiten Stufe der „GVV-Konzeption“, in deren Zug zum 01.01.2022 das Baumt des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (kurz: GVV) im Rathaus Weißbach untergebracht werden soll, muss das Gebäude im Jahr 2021 unbedingt umgebaut und saniert werden. Vermutlich könnte sogar eine kleine Erweiterung notwendig werden. Eigentlich war die Sanierung und Modernisierung des Rathauses aber ohnehin längst überfällig, denn in den mehr als 60 Jahren, die das Gebäude inzwischen steht, ist außer der energetischen Sanierung der Südwestfassade im Jahr 2009 und dem Umbau zweier Büroräume in ein Bürgerbüro im Jahr 2018 kaum etwas Nennenswertes daran verbessert worden.

Die Sanierung der Südwestfassade war seinerzeit von Architekt Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim geplant und betreut worden. Architekt Herzog hatte sich in diesem Zusammenhang auch schon erste Gedanken über einen Umbau und die restliche Sanierung des Gebäudes gemacht.

Deshalb und weil die Zusammenarbeit mit Architekt Herzog auch bei allen sonstigen Projekten, die er bislang für die Gemeinde gemacht hat, stets sehr gedeihlich war, beschloss der Gemeinderat, das Architekturbüro Herzog & Bujok mit den Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Rathauses in Weißbach zu beauftragen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Bürgermeister Rainer Züfle erinnerte daran, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 21. September 2020, stattfinden wird.