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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 13.05.2019

Sitzungsbericht vom 29.04.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.04.2019

Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren-          Zustimmung zu der vom Büro Schmidt und Häuser erstellten Kalkulation-          Änderung des Gebührenverzeichnisses der Friedhofssatzung

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat bei der Prüfung der Jahresrechnungen der Jahre 2010 bis 2015 beanstandet, dass die Friedhofs- und Bestattungsgebühren neu kalkuliert werden müssen, weil die letzte Kalkulation schon etliche Jahre alt ist. Deshalb hat die Gemeinde die Gebühren nun vom Büro Schmidt und Häuser aus Nordheim neu kalkulieren lassen. Dessen Mitarbeiter Annett Bleiler und Ralf Fischer stellen dem Gemeinderat jetzt die Neukalkulation vor.

Demnach sind die bisherigen Gebühren, die seit mehr als acht Jahren gelten, inzwischen zumeist viel zu nieder. Zum Teil decken sie nicht einmal 30 % der tatsächlichen Kosten. Zwar ist beim Friedhofswesen eine 100%-ige Kostendeckung kaum möglich, weil die Gebühren sonst immens erhöht werden müssten, doch sollte der Kostendeckungsgrad aus kommunalrechtlichen Gründen zumindest bei 50 % liegen. Ansonsten könnte die Gemeinde auch keine Zuschussmittel aus dem Ausgleichsstock erhalten, obwohl sie diese wegen ihres extrem gesunkenen Gewerbesteueraufkommens künftig bitter nötig haben wird.

Der Gemeinderat war über die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wenig erfreut, sah deren Notwendigkeit letztendlich aber trotzdem ein. Deshalb stimmte er nach ausführlicher Beratung der neuen Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren zu und beschloss dann auch die Änderung des Gebührenverzeichnisses der Friedhofssatzung. Diese ist in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt und wird zum 15.05.2019 in Kraft treten.

Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten im Jahr 2018

Die Jahresrechnung für das Jahr 2018 ist bis auf interne Verrechnungsbuchungen rechnerisch weitestgehend abgeschlossen. Die förmliche Feststellung des Abschlusses mit der Vorlage des Rechenschaftsberichts ist für eine der nächsten Gemeinderatsitzungen vorgesehen.

Vor der endgültigen Ausfertigung und der Beschlussfassung hat der Gemeinderat nun jedoch über die Bildung von Haushaltsresten befunden. Diese Ansätze beziehungsweise Mittel werden ins Jahr 2019 übertragen und bleiben so für die Fortführung beziehungsweise Fertigstellung der Maßnahmen verfügbar.

Letzten Endes stimmte der Gemeinderat Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt in Höhe von 109.160 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.218.350 € zu. Zudem wurden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste in Höhe von 708.800 € gebildet. Ferner wurde beschlossen, die Unterdeckung des Vermögenshaushalts im Jahr 2018 durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von vor-aussichtlich 1.699.089,53 € auszugleichen.

Erschließungsarbeiten für das Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach: Entscheidung über das (Nicht)-Mitverlegen von prophylaktischen Speedpipes

Die Firma Unitymedia BW GmbH wird im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ Kupferkabel verlegen, um die Gebäude mit Internet und Telefonie zu versorgen. Die Anregung der Gemeinde, dass die Firma gleich Glasfaserkabel verlegen soll, wird leider nicht berücksichtigt. Wenn im Baugebiet die Möglichkeit bestehen soll, nachträglich doch noch Glasfaserkabel zu verlegen, ohne die Straßen und Gehwege wieder aufzugraben, müsste die Gemeinde also auf eigene Kosten prophylaktisch Speedpipes (Mehrfach-Leerrohre) verlegen lassen. Dies würde laut einer Kostenschätzung des Kreistiefbauamts brutto rund 28.000 EUR kosten, was die neuen Bauplätze um 3,16 €/m² verteuern würde. Ob – und wenn ja: wann – diese Leerrohre jemals benötigt werden, ist allerdings fraglich.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat mit sechs zu vier Stimmen, dass im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach neben den von der Firma Unitymedia BW GmbH verlegten Kupferkabeln nicht auch noch prophylaktisch Speedpipes verlegt werden sollen. Sollte sich in naher Zeit zeigen, dass Speedpipes doch ratsam wären, könnten diese bis zum Herstellen der Gehwege und dem Aufbringen des Feinbelags mit überschaubaren Mehrkosten aber auch noch nachträglich verlegt werden.

Endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen im Eichenweg und im Forchenweg im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene II“ in Weißbach: Baubeschluss

Nachdem inzwischen die letzten Bauplätze im Eichenweg im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene II“ bebaut werden, ist es an der Zeit, dort die Erschließungsanlagen vollends herstellen zu lassen, also den Gehweg zu bauen und die Fahrbahn mit Feinbelag zu versehen.

Aus dem Jahr 2018 ist für diese Arbeiten ein Haushaltsrest in Höhe von 79.000 EUR vorhanden. Allerdings schätzt das Kreistiefbauamt die Kosten inzwischen auf circa 100.000 EUR brutto. Somit würde voraussichtlich eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von etwa 21.000 EUR anfallen.

Der Gemeinderat erklärte sich nach kurzer Beratung einverstanden, die Arbeiten unverzüglich ausschreiben zu lassen und noch dieses Jahr zur Ausführung zu bringen. Der zu erwartenden überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt. Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes sollen die noch fehlenden Erschließungsanlagen dieselbe Ausführung erhalten wie in den anderen Straßen und Wege des Baugebiets (gepflasterter Gehweg, Fahrbahn-Einfassung durch Granit-Einzeiler).

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenstraße - Dorfgärten“ in Weißbach

Unter TOP 7 seiner öffentlichen Sitzung vom 25.07.2016 hatte der Gemeinderat für den Bereich Lindenstraße / Dorfgärten in Weißbach den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB beschlossen. Hiervon umfasst sind die Grundstücke Flst.-Nr. 662, 663 und 665 der Gemarkung Weißbach. Die Vorkaufsrechtssatzung soll dazu dienen, die städtebaulichen Maßnahmen, die für die Nutzung des innerörtlichen Potentials in Betracht gezogen werden, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Auch soll dadurch der Flächenverbrauch von freier Landschaft reduziert werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist es ratsam, für das betreffende Gebiet nun in einem nächsten Schritt einen Bebauungsplan aufzustellen. Neben den drei von der Vorkaufsrechtssatzung erfassten Grundstücken soll sich dessen Geltungsbereich auch auf das angrenzende Weggrundstück Flst.-Nr. 664 erstrecken, das bereits der Gemeinde gehört.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenstraße - Dorfgärten“. Das Bebauungsplangebiet besteht aus den vier vorstehend genannten Grundstücken. Zweck des Bebauungsplans sind die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Nutzbarmachung innerörtlichen Baupotentials, um den Flächenverbrauch von freier Landschaft zu reduzieren.

Der Aufstellungsbeschluss wird zusammen mit einem entsprechenden Plan in einem der nächsten Mittelungsblätter förmlich bekannt gemacht werden.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Kiwanis-Club Künzelsau möchte für die Grundschulbetreuung in Weißbach einen Geldbetrag in Höhe von 750,00 EUR spenden. Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.

Der Gemeinderat sah bei der Spende des Kiwanis-Club Künzelsau keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Zum 15.04.2019 wurde Frau Antonija Baletic Sokcevic aus Weißbach als zweite Reinigungskraft für die neue Kindertagesstätte in Weißbach eingestellt.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 21.05.2019, stattfinden.