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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 20.12.2018

Sitzungsbericht vom 17.12.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.12.2018

Bau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach:-          Vergabe der beweglichen Ausstattung (Möblierung)-          Vergabe der Küchenausstattung

Architekt Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim hat im Auftrag der Gemeinde Weißbach sowohl die bewegliche Ausstattung (Möblierung) als auch die Küchenausstattung für die geplante zweigruppige Kindertagestätte in Weißbach beschränkt ausgeschrieben.

Für die bewegliche Ausstattung wurden neun Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bis zur Submission (Angebotsöffnung) am 17.12.2018 wurden aber leider nur zwei Angebote abgegeben. Das günstigere stammt von der Firma Wehrfritz aus Bad Rodach und beläuft sich auf 28.999,80 € brutto.

Für die Küchenausstattung haben vier der acht angeschriebenen Firmen ein Angebot eingereicht. Hier war die Firma Küchentreff aus Michelfeld mit einem Angebotspreis von 10.300,05 € brutto am günstigsten.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, die beiden Aufträge an die zwei vorstehend genannten Firmen zu vergeben.

Des weiteren sprach das Gremium auch kurz über die farbliche Gestaltung des neuen Gebäudes. Dieses soll ein graues Ziegeldach und an den Außenwänden teils weißen Putz, teils farbige Eternitplatten erhalten. Hinsichtlich der Platten soll Architekt Herzog den Hersteller schnellstmöglich um Vorschläge für ein Farbkonzept bitten und jene dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Die Fußböden im Gebäude sollen – mit Ausnahme der Sanitärräume – mit einem goldgelben Linoleum-Belag versehen werden.

Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Gemeinde Weißbach hat die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene III“ in Weißbach öffentlich ausschreiben lassen. Bis zur Submission am 04.12.2018 sind insgesamt fünf Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste stammt mit 686.322,68 € brutto von der Firma Schwarz GmbH aus Stachenhausen.

Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Firma Schwarz den Auftrag zu erteilen.

Vergabe der Entwässerung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Klärschlamm in Jahr 2019

Wie viele andere Gemeinden im Hohenlohekreis lässt auch die Gemeinde Weißbach den auf ihren Kläranlagen anfallenden Klärschlamm schon seit rund 20 Jahren von der Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH aus Ittersbach entwässern und anschließend entsorgen. Grundlage hierfür ist ein aus dem Jahr 1998 stammender Vertrag. Die Preise wurden seitdem vereinbarungsgemäß immer wieder entsprechend des „Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland“ angepasst. Mit Schreiben vom 18.09.2018 hat die Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH den Vertrag zum 31.12.2018 mit dem Argument gekündigt, dass die Kosten für die Entwässerung, den Transport und die Verwertung von Klärschlamm inzwischen viel mehr als der Preisindex gestiegen seien.

Auf Bitten etlicher Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Weißbach, hat das Kreistiefbauamt daraufhin die Entwässerung und Entsorgung deren Klärschlamms für das Jahr 2019 öffentlich ausgeschrieben. Die Hoffnung war hierbei, gemeinsam einen möglichst günstigen Preis zu erzielen. Erstaunlicherweise ist bis zur Submission am 29.11.2018 jedoch lediglich ein einziges Angebot eingegangen. Dieses stammt von der Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH aus Ittersbach, also von der Firma, die den bisherigen Vertrag gekündigt hatte. Das neue Angebot liegt nun aber rund 17 % über dem derzeit noch gültigen Preis. Bei der für Weißbach üblichen Menge von rund 1.400 m³ zu entwässerndem Klärschlamm beziehungsweise rund 150 t zu entsorgendem Klärschlamm bedeutet dies fürs Jahr 2019 dann Kosten in Höhe von brutto 29.030,05 €.

Diese Kostensteigerung ist natürlich ärgerlich, auch wenn sie sachlich vielleicht berechtigt sein mag. Schlussendlich wird sie nämlich zu höheren Abwassergebühren führen. In Ermangelung eines anderen Angebots blieb dem Gemeinderat dennoch nichts anderes übrig, als der Firma MSE den Auftrag fürs Jahr 2019 zu erteilen. Für die Folgejahre besteht eine Verlängerungsoption mit Preisanpassungsklausel.

Erlass einer neuen Vergnügungssteuersatzung

Die Gemeinde Weißbach erhebt zurzeit die Vergnügungssteuer aufgrund der Satzung vom 04.03.1996, zuletzt geändert durch die Euroanpassungssatzung vom 23.07.2001. Laut der Satzung wird die Vergnügungssteuer für die aufgestellten Geräte nach festen Steuersätzen erhoben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab inzwischen als gleichheitswidrig eingestuft. Um dem Rechnung zu tragen, muss die Vergnügungssteuersatzung nun neu gefasst worden.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene neue Satzung und hob in diesem Zusammenhang die Steuersätze auf ein zeitgemäßes Niveau an.

Die neue Vergnügungssteuersatzung ist im Mitteilungsblatt vom 21.12.2018 ab Seite 2 in vollem Wortlaut abgedruckt. Sie wird zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Gemeindeverwaltung schlug vor, die in § 11 der Hauptsatzung festgelegten Zuständigkeiten des Bürgermeisters in zwei Punkten zu ändern.

Zum einen soll dem Bürgermeister über das bisherige hinaus künftig auch die Zuständigkeit für die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen übertragen werden. Freilich bleibt er hierbei aber an den vom Gemeinderat beschlossenen Stellenplan gebunden. Diese Änderung ist sinnvoll, weil es speziell bei gering entlohnten Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen recht oft zu Fluktuationen kommt, worauf dann jeweils schnell reagiert werden muss.

Zum anderen empfiehlt der Gemeindetag, dass die Wertgrenze für die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürgermeisters und die Wertgrenze für die Befugnis zur Veräußerung beweglichen Vermögens identisch sein sollten. Dies ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Weißbach bisher nicht der Fall.

Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung eine entsprechende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. Darin wird dem Bürgermeister die personalrechtliche Entscheidung für Beschäftigte bis einschließlich Entgeltgruppe 4 übertragen. Ebenso kann er künftig über die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zur Wertgrenze von 15.000,00 € selber entscheiden.

Der genaue Wortlaut der beschlossenen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung kann im Mitteilungsblatt vom 21.12.2018 auf Seite 4 nachgelesen werden.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende drei Spenden angeboten worden:

-    90,00 € für die Jugendfeuerwehr (Spender: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach);

-    100,00 € für den Kindergarten Weißbach (Spender: Volksbank Hohenlohe eG, Öhringen);

-    ein Christbaum und ein Adventskranz im geschätzten Gesamtwert von circa 120,00 € (Spender: Dorles Blumen und Geschenke, Ingelfingen).

Der Gemeinderat sah bei keiner der drei Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Bürgerfragestunde

Da leider keine Bürger zur Sitzung gekommen sind, musste dieser Tagesordnungspunkt entfallen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

-        Der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Crispenhofen (L 1046) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Da es hier keinen durchgängigen beidseitigen Gehweg gibt und da das fußläufige Queren der Straße wegen unübersichtlicher Kurven gefährlich ist, soll das Landratsamt Hohenlohekreis (Untere Straßenverkehrsbehörde) gebeten werden, im Rahmen einer Verkehrsschau zu prüfen ob – und wenn ja: welche – Verbesserungsmöglichkeiten es geben könnte.

-        Für das erste Halbjahr 2019 sind nach heutigen Stand folgende Gemeinderats-Sitzungstermine vorgesehen: • Montag, 28.01.2019; • Montag, 24.02.2019; • Dienstag, 26.03.2019; • Montag, 29.04.2019; • Dienstag, 21.05.2019; • Montag, 24.06.2019; • Montag, 22.07.2019. Sitzungsbeginn ist üblicherweise um 19.00 Uhr. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.