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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 30.05.2018

Sitzungsbericht vom 14.05.2018

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

Baugesuche
Dem Gemeinderat lagen diesmal folgende zwei Baugesuche zur Stellungnahme vor:
-    Neubau einer Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4 in der Criesbacher Straße in Crispenhofen.
-    Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und integrierter Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 523/1, Schützenstraße 6, in Weißbach.

Dem Garagenneubau in Crispenhofen erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen. Es wurde jedoch gefordert, dass das Garagentor aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend mit einem fernbedienbaren elektrischen Antrieb ausgestattet werden muss, weil es vor der Garage keinen Stauraum gibt. Ein solcher Antrieb wird von der Antragstellerin jedoch ohnehin selber vorgesehen.

Hinsichtlich des geplanten Wohnhauses in Weißbach war sich das Gremium einig, dass es architektonisch eigentlich recht ansprechend ist. Leider ist seine Grundfläche für das Baugrundstück aber viel zu groß, weshalb es im Osten die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie und im Westen die Baugrenze deutlich überschreiten würde. Daneben gibt es auch Probleme mit dem Grenzabstand zu den Nachbargrundstücken. Deshalb wurde sowohl der Überschreitung der Baulinie als auch der Überschreitung der Baugrenze in dieser Größe das Einvernehmen versagt. Der teilweisen Drehung der Firstrichtung um 90 ° wurde hingegen zugestimmt. Im Übrigen verlangte der Gemeinderat, dass der über das Baugrundstück führende Kanal durch das Bauvorhaben keinesfalls beeinträchtigt werden darf. Etwaige Wartungs- oder Reparaturarbeiten dürfen durch das Bauvorhaben nicht unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden. 

Umsetzung der Eigenkontrollverordnung: Vergabe des Auftrags zum Reinigen und Kamerabefahren von circa 6.500 m KanalLaut der Eigenkontroll-Verordnung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle zehn Jahre sämtliche öffentlichen Abwasserkanäle auf Schäden untersuchen zu lassen. Im Ortsteil Weißbach ist diese Untersuchung zuletzt im Jahr 2008 und im Ortsteil Crispenhofen im Jahr 2009 durchgeführt worden. Deshalb steht nun eine erneute Untersuchung der Kanäle an.

Die Gesamtlänge des Kanalnetzes von Weißbach und Crispenhofen beträgt insgesamt circa 16.500 m. Im Jahr 2018 sollen hiervon circa 6.500 m untersucht werden. Hierfür müssen die betreffenden Kanäle zuerst mit Hochdruck gespült und dann mit einer Drehschwenkkopf-Videokamera befahren werden.

Für diese Leistung ist vor kurzem von drei Fachfirmen ein Angebot eingeholt worden. Das wirtschaftlichste stammt von der Firma Kanal-Türpe GmbH aus Schwabbach und beläuft sich auf 24.603,25 € brutto.

Der Gemeinderat entschied daher einstimmig, der Firma Kanal-Türpe GmbH den Auftrag zu erteilen.

Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2018): Auftragsvergabe
Wie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2018 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind heuer vier Kanalabschnitte in der Bergstraße in Weißbach zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden.

Diese Arbeiten sind jüngst unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Alle fünf Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste beläuft sich auf 24.253,39 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.

Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG zu vergeben.

Austausch von fünfzehn Straßenbeleuchtungsmasten in der Ortschaft Weißbach (Jahresprogramm 2018): Vergabe der Tiefbauarbeiten
Die Gemeinde Weißbach möchte dieses Jahr in der Ortschaft Weißbach weitere 15 alte Beton-Stra­ßen­lampen­masten gegen neue Masten aus Stahl austauschen lassen. Die dafür notwendigen Tiefbauarbeiten sind unter vier Firmen beschränkt ausgeschrieben worden, von denen letztlich aber nur zwei ein Angebot abgegeben haben. Das günstigste Angebot hat dabei mit 22.543,96 € brutto die Firma Karl Heinz Dorfi aus Weißbach eingereicht. Die angebotenen Preise sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.

Deshalb hat der Gemeinderat einstimmig entschieden, der Firma Karl Heinz Dorfi den Auftrag zu erteilen.

Die neuen Masten werden natürlich mit zeitgemäßen LED-Leuchten bestückt werden.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zu erstellen. In die Vorschlagslisten aller Gemeinden eines jeden Amtsgerichtsbezirks sollen mindestens doppelt so viel Personen aufgenommen werden, wie tatsächlich als Schöffen benötigt werden (§ 36 Abs. 4 GVG). Welche der vorgeschlagenen Personen dann letztendlich als Schöffen berufen werden, entscheidet ein Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht.

Laut der Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Heilbronn vom 26.02.2018 darf die Gemeinde Weißbach für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 mindestens zwei Personen als Schöffen vorschlagen.

Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, die zwei Personen, die sich auf einen öffentlichen Aufruf im Mitteilungsblatt hin um das Schöffenamt beworben haben, in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

Diese Vorschlagsliste liegt vom 22.05.2018 bis zum 29.05.2018 auf dem Rathaus in Weißbach zu jedermanns Einsicht aus (§ 36 Abs. 3 GVG). Auf die entsprechende Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 20/2018 vom 18.05.2018 wird verwiesen.

Entscheidung über das Mitverlegen eines Leerrohrs im Zuge der Verlegung einer Telekommunikationsleitung zwischen Niedernhall und Forchtenberg durch die Firma GasLINE GmbH & Co. KG
Die IBZ Neubauer GmbH & Co. KG plant im Auftrag der Firma GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG eine Telekommunikationslinie zwischen Ingolstadt und Neckarsulm, die auch durchs mittlere Kochertal führt. Zwischen Niedernhall und Forchtenberg soll sie dabei mehr oder weniger der L 1045 (Kochertalstraße) folgen. Am 04.04.2018 ist bei der Gemeinde Weißbach ein Zustimmungsantrag für den im Gemeindegebiet liegenden Teil der geplanten Trasse eingereicht worden. Die Telekommunikationslinie soll im 2. Quartal 2018 realisiert werden soll. Beim Netzausbau sollen Glasfaserkabel (LWL - Lichtwellenleiterkabel) zum Einsatz kommen. Die Kabelverlegung soll je nach Bedarf mittels Bagger, Bodenfräse, gesteuertem Horizontalbohrverfahren oder Kabelpflug erfolgen.

Interessehalber hat sich die Gemeindeverwaltung daraufhin bei der Firma GasLINE erkundigt, wieviel es kosten würde, in diesem Zusammenhang durch das Gemeindegebiet hindurch ein Leerrohr 3x20x2,5 mitverlegen zu lassen. Daraufhin hat die Firma der Gemeinde diese Leistung für brutto 51.812,60 € angeboten.

Nach gründlicher Diskussion schloss sich der Gemeinderat einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Rainer Züfle an, von diesem Angebot keinen Gebrauch zu machen. Erstens hätte die Gemeinde für das Leerrohr bislang nämlich keine konkrete Verwendung, sondern würde es einfach „auf gut Glück“ verlegen lassen. Zweitens lehrt die Erfahrung, dass man die meisten Leerrohre später doch nicht braucht. Drittens ist fraglich, wie sinnvoll es überhaupt wäre, neben der „Datenautobahn“ eines Netzbetreibers auch noch ein eigenes Leerrohr liegen zu haben. Viertens sind 51.812,60 € viel Geld, und fünftens würde die Gemeinde für diese Maßnahme nicht einmal Zuschussmittel erhalten.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Diesmal hatte Bürgermeister Rainer Züfle keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Die Parkscheiben-Regelung für die öffentlichen Parkplätze beim Kindergarten in der Kelterstraße in Weißbach wird beibehalten.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 18.06.2018, stattfinden.