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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 07.09.2016

Sitzungsbericht vom 25.07.2016

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.07.2016

●    Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte
Dieses Mal waren bezüglich des Bürgerzentrums keine Beschlüsse zu fassen. Allerdings zeigte sich der Ge-meinderat über die Art und Weise besorgt, wie am Gebäude vor kurzem der mangelhafte Außenputz entfernt worden ist. Die Befürchtung war, das dabei die Tragfähigkeit der Unterkonstruktion beeinträchtigt worden sein könnte. Das Gremium beauftragte deshalb Bürgermeister Rainer Züfle, die Wände vor dem Aufbringen des neuen Kratzputzes von einen Sachverständigen begutachten zu lassen.  
●    Erneuerung der Außenanlagen der Grundschule Weißbach: Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten
Bei der Herstellung der Außenanlagen für das Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach muss stark in die Außenanlagen der benachbarten Grundschule (Schulhof, Spielbereich, Zufahrt, Fußwege) eingegriffen wer-den. Weil diese Anlagen altersbedingt aber ohnehin in einem sehr schlechten Zustand sind, sollen sie bei die-ser Gelegenheit gleich komplett erneuert werden. Zweckmäßigerweise soll das bereits während der Sommer-ferien geschehen.
Für die anfallenden Tief- und Straßenbauarbeiten sind vor kurzem im Rahmen einer beschränkten Ausschrei-bung mehrere Fachfirmen aus der Region zur Abgabe eines Angebots aufgefordert worden. Allerdings kann die Submission (Angebotseröffnung) erst am 01.08.2016 stattfinden.
Um keine Zeit zu verlieren, beauftragte der Gemeinderat Bürgermeister Rainer Züfle, derjenigen Firma den Auftrag zu erteilen, die bei der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot einreichen wird.
●    Baugesuche  
Dem Gemeinderat lagen dieses Mal zwei Baugesuche vor. Beim ersten ging es um den Anbau einer Garage an das bestehende Einfamilienwohnhaus Gartenstraße 4 in Weißbach, und beim zweiten um den Neubau ei-nes Einfamilienwohnhauses mit einem angebauten Carport im Eichenweg 7 in Weißbach.
Beiden Bauvorhaben wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt.
•    Beschaffung einer Tragkraftspritze TS 8 für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach (Ersatzbeschaffung)
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Weißbach verfügt derzeit über drei zumindest halbwegs funktionie-rende Tragkraftspritzen TS 8. Dabei handelt es sich um eine Spritze der Firma Bachert (Baujahr 1965), eine Spritze der Firma Ziegler (Baujahr 1987) sowie eine Spritze der Firma Magirus (Baujahr 2002). Die Spritze der Firma Bachert weist inzwischen altersbedingt einige Schwächen auf. Sie kann zwar noch eingeschränkt ge-nutzt werden, muss jedoch in nächster Zeit grundlegend instandgesetzt werden. Die Spritze der Firma Ziegler befindet sich, obwohl 22 Jahre jünger, leider in einem noch kritischeren Zustand. Da jederzeit mit ihrem Total-ausfall zu rechnen ist, ist sie nicht mehr als einsatztauglich eingestuft. Die einzige voll einsatzfähige Spritze ist somit diejenige der Firma Magirus, wobei auch diese trotz ihres vergleichsweise jungen Alters von "nur" 14 Jahren in diesem Jahr bereits eine große Reparatur hatte, die rund 3.600 € brutto gekostet hat.
Vor diesem Hintergrund hat die Freiwillige Feuerwehr beantragt, die Tragkraftspritze der Firma Ziegler unver-züglich durch eine neue Spritze vom Typ "Rosenbauer Fox III" zu ersetzen. Laut einem Angebot der Firma Barth Feuerwehrtechnik aus Fellbach (Gebietsvertretung der Firma Rosenbauer) soll diese Spritze in der be-nötigten Ausstattung 14.245,91 € brutto kosten. Zwar sind im diesjährigen Haushaltsplan hierfür leider keine Mittel eingestellt, doch können die Kosten durch die Konventionalstrafe, die der Gemeinde für die verspätete Auslieferung des Feuerwehrautos HLF 10 Straße zusteht, finanziert werden.
Der Gemeinderat bewilligte deshalb einhellig diese Beschaffung.
●    Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich "Hintere Gasse" in Weißbach
Im Hinblick auf eine Innenentwicklung und damit Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, sowie um dem demographischen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen, ist es aus städtebaulichen Gründen und zum Allgemeinwohl notwendig, dass entsprechende städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden und vor-handene Flächenpotentiale einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden können. Die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 110 und 125 in der Hinteren Gasse in Weißbach stellen ein solches Flächenpotential dar.
Darum beschloss der Gemeinderat einstimmig, für diesen Bereich eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) zu erlassen. Sie soll dazu dienen, die städtebaulichen Maßnahmen, die für die Nut-zung des Potentials in Betracht gezogen werden, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu si-chern.
Der Wortlaut der Vorkaufsrechtssatzung mitsamt einem Übersichtslageplan ist in diesem Mitteilungsblatt ab-gedruckt.
●    Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Bereich "Lin-denstraße / Dorfgärten" in Weißbach
Aus den vorstehend genannten Gründen ist es angezeigt, auch für die beiden Grundstücke Flst.-Nr. 662 und 663 in der Straße "Dorfgärten" sowie das angrenzende Grundstück Flst.-Nr. 665 in der Lindenstraße in Weiß-bach eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen.
Auch diese Vorkaufsrechtssatzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Sie und der zugehörige Übersichtslageplan sind ebenfalls in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.
●    Feststellung der Jahresrechnung 2015
Gemeindeamtsrat Werner Grüb stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2015 vor. Diese schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 7.258.699,28 € ab und im Vermögens-haushalt von je 2.456.588,15 €, zusammen also 9.715.287,43 €. Im Hinblick auf die Haushaltsansätze sind dies insgesamt 693.957,43 € mehr.
Hauptgrund für das deutlich bessere Ergebnis waren Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei den Ein-kommensteueranteilen bei den Finanzzuweisungen sowie erhebliche Einsparungen bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Alles zusammen ermöglichte anstatt der veranschlagten Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.974.560,00 € eine tatsächliche Zuführung in Höhe von 2.410.312,09 €. Diese Steigerung hat dann – zusammen mit Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsstellen der Wasserversorgung – dazu geführt, dass der Allgemeinen Rücklage anstatt 212.070,00 € stolze 1.487.460,49 € zugeführt werden konnten.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage belief sich daraufhin zum 31.12.2015 auf 3.249.305,94 €. Freilich wird dieses finanzielle Polster aber auch dringend benötigt, um die bevorstehenden, unumgänglichen Großprojekte im Abwassersektor finanzieren zu können. Außerdem wird auch die Beseitigung der Schäden, die das Unwetter vom 29.05.2016 hinterlassen hat, leider noch viel Geld kosten.
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2015 einstimmig fest und stimmte dabei auch der von der Ge-meindeverwaltung vorgeschlagenen Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von insgesamt 3.630.510,00 € zu.
Die genauen Zahlen der Jahresrechnung 2015 sind an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt, worauf hiermit verwiesen wird.
•    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab den folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffent-lichen Sitzung vom 27.06.2016 gefasst hatte:
"Die vakant werdende Arbeitsstelle als Raumpflegerin im Kindergarten Weißbach wird zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Frau Anna-Karina Birke geb. Liere-Netheler aus Weißbach besetzt. Die Anstellung erfolgt zunächst befristet auf ein Jahr; bei Zufriedenheit wird aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt ".
•    Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:
-     Eine formlose Voranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Garage samt Carport im Heckenweg in Crispenhofen wird vom Gemeinderat mehrheitlich positiv gesehen.
-    Im Abwasserhebewerk Weißbach ist eine 55 Jahre alte Regenwasser-Entlastungspumpe kaputt gegangen. Da heutige Pumpen völlig andere Maße haben, macht der Austausch der Pumpe leider größere Umbauar-beiten erforderlich. Alles in allem ist mit Kosten in Höhe von rund 50.000 € zuzüglich MwSt. zu rechnen.
-    Beim 14 Jahre alten VW Caddy des Gemeindebauhofs steht für etwa 800 € bis 1.000 € eine Reparatur an - und das, obwohl in den letzten zwei Jahren bereits mehr als 3.800 € in das Fahrzeug gesteckt worden sind. Weil dies nicht wirtschaftlich ist, soll stattdessen lieber außerplanmäßig für circa 20.000 € ein neuer VW Caddy beschafft werden.
-    Das ausgemusterte, 37 Jahre alte Feuerwehrfahrzeug LF 8 wird zum Preis von 5.000 € an Herrn Karl Heinz Dorfi aus Weißbach verkauft. Er hatte bei der Ausschreibung das höchste Preisangebot abgegeben.
-    Das Kreistiefbauamt wird mit der Erschließungsplanung für das künftige Wohnbaugebiet "Halberger Ebene III" in Weißbach beauftragt.
-    Entgegen der sonstigen Gepflogenheit kann die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat heuer zur Jahres-mitte leider keine Prognose darüber abgeben, wie sich die Haushaltszahlen der Gemeinde bis zum Jahres-ende entwickeln werden. Größte Unwägbarkeit sind die Kosten für das Beseitigen der Schäden, die das Unwetter vom 29.05.2016 an der kommunalen Infrastruktur hinterlassen hat.
-    Die evangelische Kirchengemeinde und die bürgerliche Gemeinde befinden sich derzeit darüber im Ge-spräch, wieviel pädagogisches Personal im Kindergarten Weißbach erforderlich ist. Der Kindergarten ist zwar in kirchlicher Trägerschaft, doch wird der Großteil der Kosten von der Gemeinde bezahlt.
-    Wegen der Sommerferien ist im August keine Gemeinderatssitzung vorgesehen. Die nächste Sitzung wird voraussichtlich erst am Montag, dem 26.09.2016, stattfinden.