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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.01.2020

Sitzungsbericht vom 16.12.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.12.2019

Bestellung der Mitglieder für den gemeindlichen Gutachterausschuss für die Zeit vom 01.02.2020 bis zum 31.01.2024

Die vierjährige Amtszeit des derzeitigen Gutachterausschusses wird am 31.01.2020 ablaufen. Deshalb muss für die Amtsperiode vom 01.02.2020 bis zum 31.01.2024 ein neuer Gutachterausschuss bestellt werden.

Nachdem außer der bisherigen Vertreterin des Finanzamts alle Gutachter bereit waren, dieses Amt erneut auszuüben, wurden sie vom Gemeinderat per Akklamation gewählt. Demnach wird der neue Gutachterausschuss künftig aus folgenden Mitgliedern bestehen: Malermeister Thomas Foss (Vorsitzender), Maurermeister Ludwig Hochholdinger (Gutachter und Stv. Vorsitzender), Bautechniker Rudolf Beck (Gutachter), Architekt Volker Kerl (Gutachter), Oberamtsrat Robert Rückert (Vertreter des Finanzamts). Für den künftigen stellvertretenden Vertreter des Finanzamts lag leider noch kein Vorschlag des Finanzamts vor; er wurde deshalb „namenlos“ bestellt.

Allerdings wird der neue Gutachterausschuss höchstwahrscheinlich nicht mehr volle vier Jahre, sondern bloß bis zum 31.12.2020 bestehen. Grund dafür ist der Wunsch des Landes, dass Gutachterausschüsse mit einem geringen Geschäftsaufkommen aufgelöst und in einen interkommunalen Gemeinsamen Gutachterausschuss überführt werden. Der Gemeinderat wird sich deshalb in einer seiner nächsten Sitzungen damit zu befassen haben, den Gutachterausschuss Weißbach aufzulösen und stattdessen zum 01.01.2021 dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Künzelsau beizutreten. Etliche andere Gemeinden des Altkreises Künzelsau haben bereits einen solchen Beschluss gefasst.

Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Lindenstraße / Dorfgärten“ in der Gemeinde Weißbach, Gemarkung Weißbach

Gemeinden haben die Möglichkeit, für ein Gebiet, für das sie den Beschluss über das Aufstellen eines Bebauungsplans gefasst haben, per Satzung eine Veränderungssperre zu erlassen. Diese dient dazu sicherzustellen, dass in dem Gebiet baulich nichts geschieht, was dem künftigen Bebauungsplan zuwiderlaufen könnte. Eine Veränderungssperre gilt kraft Gesetzes längstens für zwei Jahre, kann aber bei Bedarf um ein Jahr verlängert oder, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, sogar erneut erlassen werden. 

Nachdem der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lindenstraße / Dorfgärten“ in Weißbach gefasst hatte, hat er nun zur Sicherstellung der Planung für das betreffende Gebiet einstimmig auch eine Veränderungssperre beschlossen.

Der komplette Wortlaut der Satzung sowie deren räumlicher Geltungsbereich sind bereits im Mitteilungsblatt Nr. 51+52/2019 vom 20.12.2019 bekanntgemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Brückle, 1. Änderung“ in der Gemeinde Weißbach, Gemarkung Crispenhofen

Weil der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Brückle; 1. Änderung“ in Crispenhofen gefasst hatte, hat er nun auch für jenes Gebiet zur Sicherstellung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Der Beschluss hierfür erging einstimmig.

Auch der komplette Wortlaut dieser Satzung ist, ebenso wie deren räumlicher Geltungsbereich, im Mitteilungsblatt Nr. 51+52/2019 vom 20.12.2019 bekanntgemacht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Von der Straßenbauverwaltung vorgesehene Erneuerung der Fahrbahndecke der L 1046 in der Ortsdurchfahrt Crispenhofen: Festlegung der begleitenden Baumaßnahmen der Gemeinde Weißbach

Das Land beabsichtigt, im Sommer 2020 die Fahrbahndecke der L 1046 erneuern zu lassen. Konkret geht es dabei einerseits um die Außerortsstrecke zwischen Weißbach und Crispenhofen, andererseits aber auch um die Ortsdurchfahrt Crispenhofen selber (Weißbacher Straße / Westernhauser Straße). Die Straßenbauverwaltung kam deshalb mit der Frage auf die Gemeinde Weißbach zu, ob diese in diesem Zusammenhang auch kommunale Tiefbaumaßnahmen mit ausführen lassen möchte. Dies wäre für die Gemeinde nämlich wirtschaftlicher als eine separate Ausführung ihrer eigenen Baumaßnahmen.

Leider hat die Gemeinde wegen ihres dramatisch rückläufigen Gewerbesteueraufkommens derzeit aber keinen großen finanziellen Handlungsspielraum, sodass sie nur die allernotwendigsten Maßnahmen durchführen lassen kann.

Der Gemeinderat legte sich deshalb auf folgende Maßnahmen fest:

-        Sanierung des Gehwegs vor dem Anwesen Criesbacher Straße 2 (geschätzte Kosten: circa 12.600 € brutto);

-        Sanierung des Gehwegs im Bereich der Anwesen Weißbacher Straße 26 bis Weißbacher Straße 30 (geschätzte Kosten: circa 5.400 € brutto);

-        Erneuerung der Wasserleitung beim Anwesen Weißbacher Straße 16 sowie Austausch von insgesamt fünf Hydrantenschachtabdeckungen im Verlauf der Ortsdurchfahrt (geschätzte Kosten: circa 19.200 € brutto);

-        Austausch von insgesamt drei Kanalschachtabdeckungen im Verlauf der Ortsdurchfahrt (geschätzte Kosten: circa 3.000 € brutto);

-        geringe Fahrbahnverschiebung zwischen den Anwesen Weißbacher Straße 5 und Weißbacher Straße 6, um auch im Bereich des Anwesens Weißbacher Straße 5 einen schmalen Gehweg zu erhalten (geschätzte Kosten: circa 13.000 € brutto).

Zudem wird der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen über einen barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Ortsdurchfahrt Crispenhofen beraten. Laut dem Personenbeförderungsgesetz sollen nämlich möglichst alle öffentlichen Haltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei sein. Die dafür anfallenden Umbaukosten können nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit 50 % Zuschuss gefördert werden. Die Gemeindeverwaltung hat bereits einen entsprechenden Förderantrag gestellt.

Dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie Freigabe des Vorentwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Anlass für die dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal ist die geplante Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Forchtenberger Stadtteil Ernsbach. Die Gemarkungen der Gemeinde Weißbach und der Stadt Niedernhall sind von dieser Änderung des Flächennutzungsplans also nicht betroffen.

Der Gemeinderat fasste daher nach kurzer Beratung einstimmig den Beschluss, Bürgermeister Rainer Züfle zu beauftragen, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal bezüglich der angedachten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wie folgt abzustimmen:

a) Die Verbandsversammlung fasst den Aufstellungsbeschluss zur dritten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans.

b) Der Vorentwurf der dritten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende Spenden angeboten worden:

-    100,00 € für den Kindergarten Weißbach (Spender: Volksbank Hohenlohe eG, Öhringen);

-    ein Christbaum und ein Adventskranz für das Rathaus Weißbach (Spender: Dorles Blumen und Geschenke, Ingelfingen).

Der Gemeinderat sah bei beiden Spenden keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, ob die Gemeinde beabsichtige, künftig bei Tiefbaumaßnahmen grundsätzlich Gas- und Glasfaserleitungen mit zu verlegen.

Bürgermeister Rainer Züfle antwortete, dass Gemeinden in der Regel nicht selber Gas- oder Glasfaserleitungen bauen lassen. Dies sei schließlich prinzipiell die Aufgabe von Gasversorgungs- beziehungsweise Telekommunikationsunternehmen. Hingegen lasse die Gemeinde Weißbach aber schon seit Jahren immer, wenn es sinnvoll erscheint, Leerrohre mit einlegen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

-        Seit November 2019 ist Frau Zoi Avramidou aus Weißbach als weitere Betreuerin in der Grundschulbetreuung in Weißbach tätig. Ab Januar 2020 wird das Team zudem durch Frau Katrin Schmuck aus Weißbach unterstützt werden. Dagegen wird Frau Ulrike Hochholdinger künftig kürzer treten, dem Betreuungsteam bei Bedarf aber noch als Vertreterin zur Verfügung stehen. 

-        Vor kurzem ist der erste Bauplatz im zweiten Bauabschnitt des Wohnbaugebiets „Brückle“ in Crispenhofen verkauft worden. Es handelt sich um den Bauplatz Flst.-Nr. 353/20 im Hagweg; Erwerber sind Frau Nina Beck aus Röhrmoos und Herrn Sven Gramlich aus Niedernhall.

Im Januar soll dann der Bauplatz Flst.-Nr. 353/10 in der Straße „Zum Brückle“ an Herrn Simon Mark aus Crispenhofen verkauft werden.

-        Ein Bauträger trägt sich mit dem Gedanken auf dem privaten Bauplatz Flst.-Nr. 1459/1 in der Weinbergstraße in Weißbach ein Mehrfamilienwohnhaus mit Flachdach zu errichten. Die Garagen würden, ähnlich wie beim Mehrfamilienwohnhaus Weinbergstraße 39, reihenförmig entlang der Straße platziert werden. Der Gemeinderat ist diesem Bauvorhaben gegenüber aufgeschlossen.

-        Für das Jahr 2020 sind nach heutigen Stand folgende Gemeinderats-Sitzungstermine vorgesehen: • Montag, 27.01.2020; • Montag, 24.02.2020; • Montag, 23.03.2020; • Montag, 20.04.2020; • Dienstag, 19.05.2020; • Montag, 22.06.2020; • Montag, 27.07.2020; • Montag, 21.09.2020; • Dienstag, 20.10.2020; • Dienstag, 17.11.2020; • Montag, 14.12.2020. Sitzungsbeginn ist üblicherweise um 19.00 Uhr. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.