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Behördenfinder und Antragsformulare

Hier finden Sie die Antragsformulare mit der Angabe der zuständigen Landesbehörde und der Ansprechperson.

Hinweis: Die Antragsformulare können elektronisch ausgefüllt und ihr Inhalt gespeichert werden. Abhängig von dem von Ihnen verwendeten Anzeigeprogramm kann es notwendig sein, die Formulare vor der Beschriftung zunächst auf Ihr Endgerät herunterzuladen und dort zu speichern. Die ausgefüllten Antragsformulare einschließlich der erforderlichen Anlagen müssen dann allerdings in Papierform bei der zuständigen Behörde eingereicht werden

Seit dem 2. August 2021 können Sie ein neues Online-Verfahren im Pilotbetrieb nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter zu beantragen. Aktuell steht die Online-Antragstellung für die folgenden Bundesländer zur Verfügung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das Online-Verfahren beinhaltet auch einen Vorab-Check, um anhand weniger Fragen feststellen zu können, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigt wird. Dieser steht zusätzlich zu den vorgenannten Ländern für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Hier finden Sie die Antragsformulare mit der Angabe der zuständigen Landesbehörde und der Ansprechperson. Hinweis: Die Antragsformulare können elektronisch ausgefüllt und ihr Inhalt gespeichert werden. Abhängig von dem von Ihnen verwendeten Anzeigeprogramm kann es notwendig sein, die Formulare vor der Beschriftung zunächst auf Ihr Endgerät herunterzuladen und dort zu speichern. Die ausgefüllten Antragsformulare einschließlich der erforderlichen Anlagen müssen dann allerdings in Papierform bei der zuständigen Behörde eingereicht werdenSeit dem 2. August 2021 können Sie ein neues Online-Verfahren im Pilotbetrieb nutzen, um Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter zu beantragen. Aktuell steht die Online-Antragstellung für die folgenden Bundesländer zur Verfügung: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.Das Online-Verfahren beinhaltet auch einen Vorab-Check, um anhand weniger Fragen feststellen zu können, ob eine Ausfuhrgenehmigung im konkreten Fall benötigt wird. Dieser steht zusätzlich zu den vorgenannten Ländern für Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

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