
Seebestattung
Seebestattung ist die Beisetzung einer Urne auf Hoher See außerhalb der Dreimeilenzone. Dabei wird die Urne mit der Asche von einem Schiff aus im Küstengewässer beigesetzt.
Eine Seebestattung in Flüssen und Seen einschließlich des Bodensees in Baden-Württemberg ist nicht erlaubt.
Achtung: Da Seebestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.
Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Feuerbestattung müssen erfüllt sein. U.a. muss die verwendete Urne aus wasserlöslichem Material gefertigt sein.
Unterlagen
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung können Sie nur erhalten, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Ausdrückliche Verfügung der verstorbenen Person oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten.
- Todesbescheinigung oder Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg).
- Bescheinigung der Gemeinde des Sterbeorts, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind.
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat.
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Hinweis: Die Untersuchung der verstorbenen Personist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter und die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Ablauf
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung als Voraussetzung für die Seebestattung erhalten Sie von der Gemeinde des Einäscherungsortes. Diese stellt auch die Ausnahmegenehmigung aus, die Sie benötigen, um die Urne auf See bestatten zu lassen.
Die Erlaubnis, die Urne dem Meer zu übergeben, erhalten Sie von der Gemeinde, in der das Bestattungsschiff seinen Heimathafen hat.
Kosten
Je nach Gemeinde unterschiedlich
Rechtsgrundlagen
- § 32 Bestattungsart
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
- § 16 Verfahren, Erlaubnis
- § 17 Ärztliche Bescheinigung
- § 27 Seebestattung
Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Leichenschau - Ausstellung der Todesbescheinigung beantragen
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- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.02.2022 freigegeben.