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Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können Sie in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuständigkeit

Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse

Voraussetzungen

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • Sie sind bei einer Krankenkasse versichert

Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Ablauf

Sie müssen die Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags: keine

Der Eigenanteil bei der Maßnahme selbst beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Kalendertag.

Rechtsgrundlagen

Lebenslagen

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Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2021 freigegeben.