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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.11.2022

Sitzungsbericht vom 17.10.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.10.2022

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Errichtung einer Halle als Kalthalle auf dem Firmengrundstück Flst.-Nr. 1081 in der Salinenstraße 1 in Weißbach.

Der Gemeinderat erteilte diesem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen.

Festsetzung der Wasserverbrauchsgebühr für den Zeitraum von 2023 bis 2025

Die Wasserverbrauchsgebühr der Gemeinde Weißbach ist letztmals zum 01. November 2019 kalkuliert worden. Für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2025 hat nun das Büro Schmidt und Häuser aus Nordheim eine neue Kalkulation aufgestellt. Die stellvertretende Leiterin der Verbandskämmerei, Frau Silke Frankenbach, stellte diese dem Gemeinderat vor.

Nach der Gebührenkalkulation wird für den Zeitraum von November 2022 bis Dezember 2025 eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 4,05 €/m³ (bisher 3,58 €/m³) empfohlen. In diese Gebühr einkalkuliert ist der Ausgleich von Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2015 bis 2017 und von Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2018 bis 2019, obwohl dies vom Gesetz her eigentlich nicht notwendig wäre. Bislang hat die Gemeinde etwaige Kostenunter- oder überdeckungen jedoch stets ausgeglichen, weil das verursachergerecht ist. Deshalb hat die Gemeinde in der Wasserversorgungssatzung auch geregelt, dass die Gewinnerzielung ausgeschlossen ist.

Aufgrund der Gründung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Kochertal (AZV) und des damit verbundenen Übergangs des Kläranlagenbetriebs zum 01.01.2024 auf den AZV soll der Kalkulationszeitraum der Wasser- und Abwassergebühren nun einheitlich an das Kalenderjahr angepasst werden. Somit wird der Veranlagungszeitraum künftig vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres laufen, und nicht mehr wie seither jeweils von November bis Oktober. Die Vorauszahlungen entstehen deshalb künftig mit Beginn des Kalendervierteljahres und sind am Quartalsende zur Zahlung fällig, also jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.. Die Zählerablesung wird auf den 31.12. stattfinden und die Endabrechnung dann planmäßig im nachfolgenden Februar erstellt werden.

Der Gemeinderat zeigte sich über die notwendige Gebührenerhöhung nicht erfreut, sah nach gründlicher Diskussion aber deren Notwendigkeit ein. Darum stimmte er der Gebührenkalkulation und den neuen Gebührensätzen letztendlich mit einer Enthaltung zu.

Festsetzung der gesplitteten Abwassergebühr für den Zeitraum von 2023 bis 2025

Auch die Abwassergebühren der Gemeinde sind letztmals auf den 01. November 2020 kalkuliert worden. Darum sind sie nun vom Beratungsbüro Schmidt & Häuser GmbH aus Nordheim für den Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2023 neu berechnet worden.

Für die Abwasserbeseitigung gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass eine maximale Kostendeckung von 100% anzustreben ist. Ergeben sich Kostenüberdeckungen müssen diese innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung dieses Prinzips ergibt die Gebührenkalkulation für den Bemessungszeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.12.2023 folgende neuen Gebührensätze: Schmutzwassergebühr: 1,97 €/m³ (bisher 2,51 €/m³); Niederschlagswassergebühr: 0,58 €/m² (bisher 0,46 €/m²).

Aufgrund der Gründung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal (AZV) und des damit verbundenen Übergangs des Kläranlagenbetriebs zum 01.01.2024 auf den AZV soll der Veranlagungszeitraum bei den Abwassergebühren jetzt an das Kalenderjahr angepasst werden.

Der Gemeinderat stimmte der Gebührenkalkulation und den neuen Gebührensätzen nach einer kurzen Diskussion einstimmig zu.

Änderung von Satzungen

-     Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

-     Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

-     Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Zwecks Umsetzung der vorstehend geschilderten Beschlüsse über die neuen Sätze der Wasserverbrauchsgebühr, der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr musste der Gemeinderat die drei oben genannten Satzungen ändern.

Alle drei Satzungsänderungen wurden einstimmig beschlossen.

Der genaue Wortlaut der drei Änderungssatzungen ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 42/2019 vom 21.10.2022 veröffentlicht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach, Abteilung Crispenhofen:

-    Erneute Entscheidung über die Art des Fahrzeugs

-    Aufhebung der Ausschreibung vom Juli 2022

Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach, Abteilung Crispen­hofen, ist inzwischen 35 Jahre alt und muss dringend ersetzt werden. Als Ersatz ist im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Weißbach ein sogenanntes Kleinlöschfahrzeug (KLF) vorgesehen.

Die Verwaltung hat für die Beschaffung eines solchen Fahrzeugs bereits im Jahr 2021 einen Landeszuschuss nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen beantragt und daraufhin einen Festbetrag in Höhe von 40.000,00 € bewilligt bekommen. Deshalb wurde im Juli 2022 der Auftrag zur Beschaffung eines KLF öffentlich ausgeschrieben, und zwar aufgeteilt in die drei Lose „Fahrgestell und Aufbau“, „Beladung“ und „Tragkraftspritze PFPN“.

Zur großen Überraschung hat sich dabei herausgestellt, dass keine KLF mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 4,75 t mehr angeboten werden, wie sie die Feuerwehrnorm und die Zuschussrichtlinien vorsehen. Aktuelle KLF bringen rund 5,50 t auf die Waage. Solche Fahrzeuge dürfen zwar beschafft werden, doch erhält man dafür keinen Zuschuss.

Also hat die Gemeinde Weißbach nun die Wahl entweder ohne Zuschuss ein KLF mit 5,50 t zulässigem Gesamtgewicht zu kaufen, oder aber stattdessen den nächstgrößeren Fahrzeugtyp, ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwassertank (TSF-W), zu beschaffen. Für ein solches Fahrzeug könnte dann wieder ein Zuschuss beantragt werden.

In seiner öffentlichen Sitzung vom 26.07.2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt zunächst zu vertragen. Bis zur erneuten Behandlung sollten die Verwaltung und die örtlichen Feuerwehr-Führungskräfte klären, welcher Fahrzeugtyp sowohl in einsatztaktischer als auch in finanzieller Hinsicht für die Weißbacher Feuerwehr am zweckmäßigsten ist.

Da sich sowohl Bezirksbrandmeister Adrian Wibel als auch Kreisbrandmeister Torsten Rönisch klar für das Beschaffen eines TSF-W ausgesprochen haben, schlugen die Verwaltung und die örtlichen Feuerwehr-Führungskräfte jetzt vor, von der Beschaffung eines KLF abzusehen, die entsprechende Ausschreibung vom Juli 2022 aufzuheben und stattdessen in die Beschaffung eines TSF-W einzusteigen.

Zweckmäßigerweise sollte das zu beschaffende TSF-W unbedingt folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: • Feuerwehrkabine anstatt der serienmäßigen Fahrzeugkabine, • Anhängerkupplung. Folgende Ausstattungsmerkmale sollen als Option ausgeschrieben werden: • Wandlergetriebe, • Differentialsperre, • Pneumatikantrieb für den Lichtmast, • Schleuderketten, • Navigation. Alle diese Dinge wären für die Feuerwehr von großem Nutzen. Sofern preislich erschwinglich, sollten sie später also möglichst mit beauftragt werden. Als weitere Option sollte interessehalber auch ein Allradantrieb angefragt werden. Falls er, wie Preiserkundigungen ergeben haben, tatsächlich rund 30.000 € Aufpreis kostet, könnte auf ihn aus Kostengründen jedoch verzichtet werden.

Leider ist ein TSF-W mit geschätzten Kosten in Höhe von circa 280.000 € aber rund 100.000 € teurer als dies ein KLF wäre. Um die Kosten zu senken, schlug die Feuerwehr deshalb vor, für ein TSF-W nicht die gesamte Fahrzeugbeladung neu zu beschaffen, sondern Teile der bereits vorhandenen Ausrüstung weiter zu verwenden – darunter auch die Tragkraftspritze und den Stromerzeuger. Dadurch könnten schätzungsweise rund 38.000 € eingespart werden. Außerdem ist für ein TSF-W ein um 15.000 € höherer Zuschuss nach der VwV Z-Feu zu erwarten (55.000 € anstatt der für ein KLF bewilligten 40.000 €).

Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat der Beschaffung eines TSF-W einstimmig zu. Das Fahrzeug soll mit den vorstehenden genannten Ausstattungsmerkmalen und Optionen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung vom Juli 2022 für ein KLF samt Beladung und Tragkraftspritze wird aufgehoben.

Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach richtet sich nach den Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 beschlossen hat. Die Vergaberichtlinien sollen den Bauplatzverkauf möglichst gerecht gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der insgesamt nur 15 Bauplätze verhindern. Sie sehen vor, dass die Vergabe nach einem festgelegten Punktesystem transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem ist in ihnen geregelt, dass pro Kalendervierteljahr maximal zwei Bauplätze zum Verkauf freigegeben werden.

Bis zum Bewerbungsschluss am 30.09.2022 war diesmal aber nur eine einzige Bewerbung eingegangen. Diese bezog sich auf den Bauplatz Flst.-Nr. 1642.

Der Gemeinderat stimmte dieser Bauplatzvergabe einstimmig zu.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-        Im Hinblick auf mögliche Engpässe bei der Elektrizitäts- und Energieversorgung sind die Gemeinden gehalten, eine Anlaufstelle für die Bürgerschaft anzubieten, bei der man im Fall des Falles Informationen über die Lage erhalten und sich zudem ein bisschen aufwärmen kann. In der Gemeinde Weißbach ist hierfür das Bürgerzentrum Langenbachtal vorgesehen. Allerdings verfügt dieses Gebäude bislang noch über keine Möglichkeit zur Notstromversorgung. Laut dem Elektro-Ingenieurbüro Heimo Herbel würden sich die Umbau- und Beschaffungskosten für eine Volleinspeisung auf rund 52.500 € brutto belaufen. Für eine Teileinspeisung müsste man mit Kosten in Höhe von etwa 44.500 € brutto rechnen. Hinzu kommen jeweils noch circa 5.500 € Planungskosten.

Nach längerer Diskussion sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, das Bürgerzentrum mit einer Volleinspeisung ausstatten zu lassen.

-        Gemeinderätin Waltraud Kuhnle hatte sich bereits vor geraumer Zeit bereiterklärt, sich um die von ihr angeregte Umgestaltung des Bolzplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene II“ zu kümmern. Nun gab sie einen Zwischenbericht über ihre Arbeit. Demnach könnte in einem ersten Schritt mit Unterstützung der Firma Arnold Umformtechnik aus Ernsbach ein kleiner Bereich für Kleinkinder hergerichtet werden. Die restlichen Umgestaltungen (Verkleinerung des Bolzplatzes, Aufbau eines Spielgerätes) könnte man dann nächstes Jahr in Angriff nehmen - möglichst mit einem Zuschuss aus dem LEADER-Förderprogramm.

Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 14.11.2022, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal stattfinden.