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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 01.12.2021

Sitzungsbericht vom 22.11.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.11.2021

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen zwei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung sowie einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 187/1, Weißbacher Straße 27 in Crispenhofen.

Dem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt. Der Zufahrt über die gemeindeeigene Grünfläche im Siedlungsweg wurde unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Bauherrschaft für sich und ihre Rechtsnachfolger durch eine schriftliche Erklärung die Verpflichtung übernimmt, die Grundstückszufahrt auf eigene Kosten herzustellen sowie dauerhaft zu unterhalten, zu reinigen, zu räumen und zu streuen. Außerdem muss sich die Bauherrschaft schriftlich verpflichten, für diese Fläche dauerhaft die Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen und die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter freizustellen. Im Übrigen wurde darauf hingewiesen, dass der Schaltschrank und der Baum, die sich beide auf der Gemeindefläche befinden, durch die Zufahrt nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Das zweite Baugesuch handelte vom Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und einer angebauten Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/10, Zum Brückle 21 in Crispenhofen. Auch hier erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

Die Stellungnahmen der Gemeinde werden nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die Baugesuche treffen wird.

Erweiterung des Aufgabengebiets des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal: Nochmalige Neufassung der Verbandssatzung

In der Gemeinderatssitzung am 20.09.2021 beziehungsweise 21.09.2021 haben die Gremien der Verbandsmitglieder der Neufassung der Verbandssatzung bereits zugestimmt.

Allerdings hat sich im Verlauf des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens gezeigt, dass die Übertragung des Personenstandswesens auf den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal satzungsrechtlich anders geregelt werden sollte. Da die drei Mitgliedsgemeinden ihr Standesamt zum 31.12.2021 komplett aufgeben, handelt es sich in diesem Falle aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht nämlich nicht um eine Erledigungsaufgabe, sondern um eine Erfüllungsaufgabe.

Außerdem hat sich inzwischen herausgestellt, dass die bisher geplant gewesene Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle auf Verbandsebene leider nicht möglich ist. Aus diesem Grund wurde der Neufassungsentwurf in diesen Punkten nun entsprechend angepasst.

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Mittleres Kochertal“ einstimmig zu.

Aufgabe des Standesamtsbezirks der Gemeinde Weißbach zum Ablauf des 31.12.2021:
Widerruf der Bestellung der Standesbeamten

Ab dem 01.01.2022 werden die Aufgaben des Standesamts der Gemeinde Weißbach – wie im Übrigen auch des Standesamts Forchtenberg und des Standesamts Niedernhall - auf den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal (kurz: GVV) übergehen. Die drei Standesämter werden aufgelöst. Der GVV wird dann den neuen Standesamtsbezirk Mittleres Kochertal bilden, der für alle drei Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des Personenstandswesens wahrnehmen wird.

Aus diesem Grunde sind die von der Gemeinde Weißbach vorgenommenen Bestellungen von Standesbeamten zum Ablauf des 31.12.2021 zu widerrufen.

Wie bei der Bestellung von Standesbeamten bedarf es auch für den Widerruf als Grundlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses. Bürgermeister Rainer Züfle wird die Widerrufs-Urkunden dann an die Betroffenen aushändigen.

Die die Bestellung der Standesbeamten für den neuen Standesamtsbezirk Mittleres Kochertal wird durch die Verbandsversammlung zu erfolgen. Die Aushändigung der Bestellungs-Urkunden nimmt der Verbandsvorsitzende vor.

Gründung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal:
- Beschluss der Verbandssatzung
- Wahl der Vertreter der Gemeinde Weißbach für die Verbandsversammlung
- Beschluss über die vorgesehene Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige
  Mitglieder der Organe des Abwasserzweckverbands

Die Gemeinderäte von Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg haben in ihren Sitzungen im September den Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Abwasserzweckverband (AZV) für die Abwasserbeseitigung zu gründen. Zur Gründung des Zweckverbands muss eine Verbandssatzung erlassen werden, in der die Grundzüge der Zusammenarbeit der drei Gemeinden zu regeln sind. Die Verbandssatzung sieht vor, dass der Abwasserzweckverband bereits zum 01.01.2023 die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von den drei Gemeinden übernimmt. Zu diesem Zeitpunkt sollen die bestehenden Kläranlagen zum dann gültigen Restbuchwert von den Gemeinden auf den AZV übergehen. Durch die Übernahme der Abwasserbeseitigung zum 01.01.2023 wird sichergestellt, dass der AZV ab diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit und Verantwortung für die bestehenden Kläranlagen der drei Gemeinden übernimmt. Ziel ist, dass für den weiteren Weg zur Gemeinschaftskläranlage keine einzelne Gemeinde über die Maße bevorzugt oder benachteiligt wird. Wenn irgendein Ortsteil einer Gemeinde erst später an die Gemeinschaftskläranlage angeschlossen werden kann, entstehen jener Gemeinde dadurch im Vergleich zu den anderen keine finanziellen Nachteile, da ja der AZV die Kosten für den vorläufigen Weiterbetrieb der dortigen Kläranlage trägt. Darüber hinaus werden so auch noch andere Themen (z.B. Förderung, Bau von Verbandssammlern, Übernahme von Abbruchkosten, etc.) solidarisch getragen. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von Anfang an interkommunal auf den Verband zu übertragen.

Die Übernahme der Abwasserbeseitigung durch den AZV zum 01.01.2023 hat auch im personellen Bereich Vorteile. So können im AZV durch den dann größeren Personalstamm z.B. Krankheitsausfälle bei den Klärwärtern besser kompensiert werden.

Die Verbandsversammlung stellt das Hauptorgan des Abwasserzweckverbands dar. Laut der Verbandssatzung besteht sie aus den Bürgermeistern der drei Mitgliedsgemeinden und 14 weiteren Vertretern, von denen auf die Stadt Forchtenberg 6, auf die Stadt Niedernhall 5 und auf die Gemeinde Weißbach 3 entfallen. Die weiteren Vertreter sind, ebenso wie Stellvertreter in gleicher Zahl, vom Gemeinderat der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu wählen.

§ 11 der Verbandssatzung bestimmt, dass die Aufwandsentschädigung des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie die Entschädigung der Verbandsversammlungsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich Tätiger durch eine Satzung des Verbandes über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit geregelt werden. Diese Vorschrift ist aufgrund von § 19 Gemeindeordnung eine Pflichtvorschrift. Zuständig für den Erlass der Satzung ist die Verbandsversammlung. Die Vertreter der Gemeinde in der Verbandsversammlung unterliegen jedoch grundsätzlich dem imperativen Mandat. Der Gemeinderat kann den Vertretern also Weisung erteilen, wie sie abzustimmen haben. Zweckmäßigerweise erfolgt die Stimmabgabe dann durch den Bürgermeister als Stimmführer.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal.

Als Vertreter der Gemeinde Weißbach für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal sind folgende Mitglieder gewählt worden:
BWV:   Ralf Bauer                    (Stellvertretung: Ulrike Hochholdinger)
FWV:    Jens Mettendorfer         (Stellvertretung: Reiner Mitschke)
SPD:    Reinhold Pils                (Stellvertretung: Isa Philipp)

Bürgermeister Rainer Züfle wurde beauftragt, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal für die „Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Organe des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal“ zu stimmen.

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen:
Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten

Der Gemeinderat hat unter TOP 2 seiner öffentlichen Sitzung vom 27.01.2020 beschlossen, fünf Bushaltestellen in Weißbach und drei Bushaltestellen in Crispenhofen barrierefrei umbauen zu lassen. Die Haltestellen Crispenhofen Kindergarten, Crispenhofen Mitte, Crispenhofen Siedlungsweg und Weißbach Schützenstraße hat die Gemeinde dann gleich im Jahr 2020 im Zuge der vom Land durchgeführten Fahrbahnsanierung der L 1046 entsprechend abändern lassen.

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für den Umbau der vier anderen Haltestellen (Weißbach Birkenweg, Weißbach Hahnenklinge, Weißbach Frühmeßweg und Weißbach Rathaus) hat das Kreistiefbauamt vor kurzem im Auftrag der Gemeinde Weißbach öffentlich ausgeschrieben. Bis zur Submission am 20.10.2021 sind insgesamt fünf Angebote eingereicht worden.

Das Kreistiefbauamt hat die Angebote geprüft. Mit 46.819,18 € brutto hat die Firma Jordan aus Zweiflingen das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Gründe, die gegen eine Vergabe an diese Firma sprechen könnten, sind nicht ersichtlich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Firma Jordan aus Zweiflingen.

Angleichung der Arbeitszeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gemeinde Weißbach an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 6 Abs. 1b eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden vor. Da die Gemeinde Weißbach nicht Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, besteht für sie zwar keine Pflicht zur Anwendung des TVöD, doch lehnt sie sich von jeher trotzdem stark an den TVöD und dessen Vorgänger-Tarifvertrag BAT an. Beispielhaft zu erwähnen sind hier die Regelungen über den Urlaubsanspruch oder über die Eingruppierung und die Entgeltgruppen. Früher wandte die Gemeinde auch die tarifvertraglichen Vorschriften über die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend an. Seit circa 18 Jahren wird bei Neueinstellungen abweichend vom Tarifvertrag aber eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart. Hintergrund war, dass die wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte ab September 2003 durch eine Verordnung des Landes auf 41 Stunden angehoben worden war und die Gemeinde eine zu große Ungleichbehandlung zwischen Beschäftigen und Beamten vermeiden wollte. Leider ist inzwischen aber auch im öffentlichen Dienst der anhaltende Fachkräftemangel deutlich zu spüren. Um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig und attraktiv zu bleiben, hat die Gemeindeverwaltung daher vorgeschlagen, die Regel-Arbeitszeit mit Wirkung zum 01.01.2022 auf die vom TVöD vorgesehene Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche zu reduzieren. Im Übrigen ist dieser Schritt auch ratsam, um eine Gleichbehandlung zwischen den Beschäftigten der Gemeinde Weißbach und den Kolleginnen und Kollegen vom GVV zu umgehen, denn für jene gilt bereits eine wöchentliche Arbeitszeit von nur 39 Stunden.

Die der Gemeinde Weißbach durch die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit entstehenden Kosten sind nach Ansicht der Gemeindeverwaltung vertretbar. Bei den Vollzeitkräften wirkt sich die Stundenreduzierung beim Gehalt überhaupt nicht aus, doch entsteht der Gemeinde ein „Arbeitszeit-Verlust“ im Wert von etwa 550,00 € monatlich. Bei den Teilzeitkräften erhöht sich das Gehalt durch die Reduzierung der Basisarbeitszeit von 40 auf 39 Wochenstunden geringfügig um insgesamt etwa 170,00 € pro Monat.

Der Gemeinderat stimmte der Angleichung der Arbeitszeit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Gemeinde Weißbach an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (39 Stunden pro Woche) einstimmig zu.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinde Weißbach sind in letzter Zeit zwei Spenden angeboten worden sind. Zum einen möchte eine Privatperson einen Geldbetrag in Höhe von 200,00 € an die Feuerwehr Weißbach spenden. Zum anderen möchte die Volksbank Hohenlohe eG dem Kindergarten Naseweis für die Anschaffung von Bastelmaterial einen Geldbetrag in Höhe von 100,00 € zukommen lassen. Laut § 78 Abs. 4 GemO darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen.

Der Gemeinderat zeigte sich erfreut über die Spenden und beschloss einstimmig, diese anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2021 gefasst hatte:

„Die Gemeinde Weißbach gewährt den Dasch Zürn Architekten ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht als Honorierung für deren bisher im Zusammenhang mit der Beseitigung von Baumängeln erbrachten Leistungen einen einmaligen Betrag in Höhe von 4.000,00 € brutto.

Es soll versucht werden, diesen Betrag von der Firma Schatz Projectbau GmbH erstattet zu bekommen.“.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-            Die Kosten für den Bau der Fluchttreppe für die Grundschule Weißbach belaufen sich laut einer Kostenschätzung des Ingenieurbüros Knorr & Thiele auf circa 140.000 €.

-            Das Gremium wurde über das Förderprogramm des Landes für die Anschaffung von mobilen Luftraumfiltergeräten und von CO2-Sensoren für Schulen und Kindertageseinrichtungen informiert. Dieses Förderprogramm wird durch die Integration der Bundesförderung aufgestockt. Der Träger muss dennoch 25 % der Anschaffungskosten selbst tragen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Windhundverfahren. Die Anschaffung von Raumluftfiltergeräten macht vorallem in solchen Gebäuden und Räumlichkeiten Sinn, die schlecht gelüftet werden können. Erfreulicherweise verfügen alle Gebäude der Gemeinde Weißbach über ausreichende Lüftungsmöglichkeiten, was in der Corona-Pandemie ohnehin die beste Lösung darstellt. Da ein Stoßlüften in den Gebäuden möglich ist und die Raumluftfiltergeräte nicht nur teuer in der Anschaffung, sondern auch wartungsintensiv, stromverbrauchend und nicht ganz geräuschlos sind, wird die Gemeindeverwaltung nach Rücksprache mit der Rektorin auf die Anschaffung von Raumluftfiltergeräten in der Grundschule Weißbach verzichten. CO2-Sensoren für die Schule wird die Gemeindeverwaltung über ein anderes Förderprogramm beschaffen, da hier die Förderung bei 100% liege. Für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Weißbach wird ebenfalls auf die Anschaffung von Raumluftfiltergeräten verzichtet. CO2-Sensoren werden auch hier angeschafft und über das Förderprogramm des Landes abgerechnet, sodass von der Gemeinde nur einen Eigenanteil von 25% zu tragen ist.

-            Aufgrund der Corona-Pandemie und des Umstands, dass die Sitzungen des Gemeinderats daher in die Halle der Bürgerzentrums verlegt werden müssen, wird für die nächsten Sitzungen ein rollierendes System angewandt. Es sind daher zunächst folgende Sitzungstermine für das Jahr 2022 vorgesehen: Dienstag, 25.01.2022; Mittwoch, 23.02.2022 und Donnerstag, 24.03.2022

Die restlichen Sitzungen werden voraussichtlich wieder montags stattfinden. Dies ist aber abhängig von der Corona-Lage und dem Sitzungsort.

-            Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 14.12.2021, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach stattfinden.