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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 04.08.2017

Sitzungsbericht vom 24.07.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2017

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse PunkteDieses Mal gab es zwar keine Punkte, über die der Gemeinderat bezüglich des Bürgerzentrums Langenbachtal Beschluss fassen musste, doch gab Bürgermeister Rainer Züfle bekannt, dass laut dem Personenbeförderungsgesetz der öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei gestaltet werden muss. Deshalb soll die Bushaltestelle beim Bürgerzentrum nun gleich entsprechend ausgeführt werden. Die Mehrkosten hierfür sind leider noch nicht bekannt.

Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.

Bausachen
Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur eine einzige Bausache vor. Dabei ging es um den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei angebauten Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/9 im Heckenweg 2 in Crispenhofen.

Der Gemeinderat erteilte diesem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen. Letztendlich hat über das Erteilen der Baugenehmigung freilich das Landratsamt Hohenlohekreis als Untere Baurechtsbehörde zu entscheiden. 

 

Bebauungsplan „Halberger Ebene III“ in Weißbach: ž Zustimmung zum Vorentwurf ž Beschluss der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Anhörung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGBDa die Gemeinde Weißbach derzeit keine Wohnhaus-Bauplätze mehr anbieten kann, möchte sie das Wohnbaugebiet "Halberger Ebene" in Weißbach in nördlicher Richtung erweitern. Als Grundlage hierfür soll ein Bebauungsplan "Halberger Ebene III" aufgestellt werden. Der dafür notwendige Aufstellungsbeschluss ist bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2016 gefasst worden.

Das Architekturbüro Knorr & Thiele aus Öhringen hat inzwischen einen Entwurf für den Bebauungsplan samt Rechtsplan, Begründung, Textteil, Örtlichen Bauvorschriften und Abgrenzungsplan erstellt.

Als nächste Verfahrensschritte sind nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Anhörung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Als weitere Verfahrensschritte folgen daraufhin noch die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und schließlich der Satzungsbeschluss.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf des Bebauungsplans „Halberger Ebene III“ mit all seinen Bestandteilen einhellig zu und beschloss, nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Anhörung der berührten Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 30/2017 vom 28.07.2017 erfolgt.

Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal: Einrichten einer Interkommunalen Verbandkämmerei zum 01.01.2018: Bericht über den aktuellen Sachstand und Festlegung weiteren VorgehensBürgermeister Rainer Züfle berichtete dem Gemeinderat über den Sachstand der zum 01.01.2018 vorgesehenen Zusammenfassung der Kämmereien der Städte Forchtenberg und Niederhall sowie der Gemeinde Weißbach zu einer gemeinsamen Verbandskämmerei, welche bekanntlich im Forchtenberger Rathaus beheimatet werden soll.

Nach den Grundsatzbeschlüssen vom März 2017 haben die drei Kommunen eine Projektgruppe gebildet, die sich alle zwei Wochen trifft. Sie besteht aus den drei Bürgermeistern sowie den vier leitenden Kämmereibediensteten und war bereits recht fleißig. So wurden z.B. schon: ž ein Organigramm für die Verbandskämmerei erstellt; ž die Raumaufteilung für die im Forchtenberger Rathaus angesiedelte Verbandskämmerei festgelegt; ž Einigkeit über das künftig zu verwendende EDV-Programm, das Datenmanagementsystem sowie ein Ratsinformationssystem erzielt; ž ein Logo und eine Homepage entworfen; ž erste Schritte zur Zusammenführung des Kämmereipersonals unternommen (Mitarbeiter-Info, gemeinsames Grillfest, etc.).

Wichtige Schritte, die noch bevorstehen und mit denen sich auch die Gemeinderäte befassen werden müssen, sind insbesondere der Erlass einer neuen Verbandssatzung, der Abschluss eines Mietvertrags mit der Stadt Forchtenberg für die Mitbenutzung deren Rathauses, sowie der Beschluss des Haushaltsplans 2018 für den Gemeindeverwaltungsverband.

Der Gemeinderat nahm von dem Bericht interessiert Kenntnis und stimmte den bisher von der Projektgruppe getroffenen Entscheidungen zu. Zudem beauftragte er die Projektgruppe einstimmig, an den einzelnen Bausteinen zur Errichtung einer Verbandkämmerei weiterzuarbeiten und die in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben zu tätigen.

Siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal: Billigung des Vorentwurfs
In seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2017 hatte der Gemeinderat einstimmig der Einleitung einer siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal zugestimmt. Daraufhin hat die Verbandsversammlung am 03.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Fortschreibung gefasst. Dabei soll es um folgende Flächenausweisungen gehen:

-   Die Stadt Niedernhall plant drei Gemeinbedarfsflächen, nämlich die Gemeinbedarfsfläche „Schule und sportliche Zwecke“ (Brückenwiesenweg), die Gemeinbedarfsfläche „Wohnmobil-Stellplatz und sportliche Zwecke“ (Brückenwiesenweg) und die Gemeinbedarfsfläche „Soziale Zwecke“ (Bahnhofsstraße). Die gesamte Flächenausweisung auf Niedernhaller Gemarkung beläuft sich in der Summe auf 3,14 ha.

-   Die Stadt Forchtenberg wünscht die Erweiterung des Gewerbegebiets „Rauhbusch“, die Erweiterung des Gewerbegebiets „Allmand“ sowie das Ausweisen einer Gemeinbedarfsfläche "Wohnmobil-Stellplatz" beim Friedhof Forchtenberg. Die drei Gebiete haben zusammen eine Fläche von 16,2 ha.

-   Die Gemeinde Weißbach hat für die siebte Fortschreibung des Flächennutzungsplans keine Wünsche  angemeldet.

Inzwischen hat das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro IFK aus Mosbach einen Vorentwurf (Plan mit Begründung) für die Flächennutzungsplan-Fortschreibung erarbeitet.

Diesen hat der Gemeinderat nun einhellig gebilligt.

Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gemeindeamtsrat Werner Grüb stellte dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2016 vor. Diese schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 8.900.172,38 € ab und im Vermögenshaushalt von 3.354.390,67 €, zusammen also 12.254.563,05 €. Im Hinblick auf die Haushaltsansätze sind dies insgesamt 1.633.813,80 € mehr.

Hauptgrund für das deutlich bessere Ergebnis waren vor allem Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, bei den Einkommensteueranteilen, bei den Finanzzuweisungen sowie erhebliche Einsparungen bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Alles zusammen ermöglichte anstatt der veranschlagten Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1.342.720,00 € eine tatsächliche Zuführung in Höhe von 2.906.670,72 €. Diese Steigerung hat dann dazu geführt, dass der Allgemeinen Rücklage anstatt 570.110,00 € stolze 2.203.923,80 € zugeführt werden konnten.

Der Stand der Allgemeinen Rücklage belief sich daraufhin zum 31.12.2016 auf 5.453.229,74 €. Die Rücklage soll verwendet werden, um die in den nächsten Jahren vorgesehenen Bauvorhaben „Anschluss des Ortsteils Crispenhofen an die Kläranlage Weißbach“, „Ertüchtigung der Kläranlage Weißbach“ (oder – falls die Wirtschaftlichkeitsstudie dies ergibt – für die Beteiligung an einer interkommunalen Großkläranlage), „Umbau des Rathauses“, Baugebietserschließungen“, „Bau eines zentralen Bauhofs“, etc. zu finanzieren.

Der Gemeinderat zeigte sich über die recht positive Jahresrechnung 2016 sehr erfreut. Er beschoss sie einstimmig und stimmte auch der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen Bildung von Haushaltseinnahmeresten in Höhe von insgesamt 525.000,00 € sowie von Haushaltsausgaberesten in Höhe von insgesamt 3.416.550,00 € zu.

Die genauen Zahlen der Jahresrechnung sind bereits im Mitteilungsblatt Nr. 30/2017 vom 28.07.2017 abgedruckt worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Zwischenbericht über die Haushaltssituation im laufenden Jahr
Gemeindekämmerer Werner Grüb unterrichtete den Gemeinderat darüber, wie sich die Haushaltssituation der Gemeinde bis zum Jahresende voraussichtlich entwickeln wird. Unter Zugrundelegung der Zahlen aus den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres sieht es nach heutigem Stand so aus, als ob bis zum Jahresende erneut erheblich mehr Gewerbesteuer anfallen könnte, als es im Haushaltsplan veranschlagt ist. Zwar wirken sich andererseits viele Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt sowie im Vermögenshaushalt (Kostensteigerung beim Bürgerzentrum) negativ auf den Haushalt aus, doch wird die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage voraussichtlich trotzdem um 919.480 € niedriger ausfallen können, als geplant.

Diese unterm Strich recht erfreuliche Prognose wurde vom Gemeinderat gerne gehört.

Entscheidung über die Annahme einer Spende
Der Inhaber des Baggerbetriebs K. Dorfi, Herr Karl Heinz Dorfi aus Weißbach, möchte der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach für dienstliche Zwecke einen Tablet-PC mitsamt Tasche in Höhe von 788,99 € spenden.

Der Gemeinderat sah bei dieser Spende keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab einen Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 26.06.2017 gefasst hatte:

Die vakant werdende Arbeitsstelle als Raumpflegerin im Kindergarten Weißbach wird zum frühest möglichen Zeitpunkt mit Frau Hajnalka Kasza aus Weißbach besetzt.

VerschiedenesUnter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Bandräumer im Nachklärbecken der Kläranlage Weißbach kaputt gegangen ist und dringend repariert werden muss. Deshalb hat er im Wege einer Eilentscheidung die Firma Burger Industrie Service GmbH aus Neresheim beauftragt, für 36.777,83 € brutto die notwendigen Ersatzteile anzufertigen und sie anschließend auch einzubauen.

- Vor kurzem hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Weißbach für die Jahre 2010 bis 2015 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen gravierenden Beanstandungen. Der Gemeinderat hat einen Auszug aus dem Prüfbericht erhalten.

-  Die Firma Netze BW GmbH möchte zwischen Ernsbach und Weißbach eine Gasleitung verlegen. Dafür soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 1244 im Hellas-Weg in Weißbach eine zusätzliche Gasdruckregelstation errichtet werden. Die Gemeinde ist damit einverstanden.

-  Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 25.09.2017, stattfinden.