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Autor: Frau Hachtel
Artikel vom 23.03.2017

Gewässerschau am Hettenbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Deshalb führt die Gemeinde Weißbach am Mittwoch, dem 29.03.2017 gemeinsam mit dem Landratsamt Hohenlohekreis entlang dem Hettenbach eine Gewässerschau durch. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr an der Gemarkungsgrenze Bobachshof.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu herzlich eingeladen.

Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundstätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Weißbach bittet die Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Weißbach, Frau Hachtel, Tel. 07947/9126-10.