Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 02.03.2017

Sitzungsbericht vom 20.02.2017

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2017

Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Bürgermeister Rainer Züfle die beiden Landschaftsarchitekten Roland Steinbach und Pascale Boé vom Landschaftsarchitekturbüro Steinbach aus Obermaßholderbach begrüßen, die dem Gemeinderat die Nachtragsforderungen Nr. 50 und Nr. 51 der Firma Schatz Projektbau GmbH vorstellten.
Die erste Nachtragsforderung hat eine Zulage beim Aushub zum Gegenstand und wird von der Firma vor allem damit begründet, dass das gesamte Aushubmaterial mit Bauschutt durchsetzt sei, was deutlich erhöhte Entsorgungskosten verursache. Dafür macht die Firma Mehrkosten in Höhe von 267.066,94 € brutto geltend. Herr Steinbach und Frau Boé halten hingegen bloß 98.665,28 € für angebracht.
Die andere Nachtragsforderung bezieht sich auf einen notwendigen Bodenaustausch im Bereich der abgebrochenen Turn- und Festhalle. Dieser Austausch ist erforderlich, weil bei Lastplattendruckversuchen festgestellt worden ist, dass dort der Untergrund nicht genügend tragfähig ist. Während die Firma Schatz hierfür auf Mehrkosten in Höhe von 19.572,53 € brutto kommt, kommt das Büro Steinbach jedoch nur auf 9.676,49 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Firma Schatz mit den beiden Nachträgen zu beauftragen, allerdings unter Zugrundelegung der von Herrn Steinbach und Frau Boé ermittelten Preise.

Baugesuche
Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei ziemlich ausgefallene Baugesuche vor.
Beim ersten handelte es sich um den Bauantrag für den Umbau des bestehenden Trafoturms Klingenweg 2 in Weißbach in einen Wohnturm mit Balkonen und PKW-Stellplatz.
Das zweite war eine Bauvoranfrage für den Neubau von Übernachtungsmöglichkeiten in Gestalt von sechs aneinandergereihten Baukörpern in Bahnwagen-Form auf dem Areal des Anwesens Bahnhofstraße 11 in Weißbach.
Beiden Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt. Nun liegt es bloß noch am Landratsamt Hohenlohekreis, ob diese originellen Bauvorhaben tatsächlich die ersehnte Genehmigung erhalten werden.

Erlass der Haushaltssatzung 2017
Nachdem der Entwurf des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2016 vorgestellt und in der nichtöffentlichen Finanzausschusssitzung vom 30.01.2017 vorberaten worden ist, hat der Gemeinderat das Planwerk nun nach nochmaliger öffentlicher Aussprache einstimmig beschlossen.
Der diesjährige Haushalt umfasst insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 8.176.430 €, davon 6.294.270 € im Verwaltungshaushalt (→ laufende Einnahmen und Ausgaben) und 1.882.160 € im Vermögenshaushalt (→ Einnahmen und Ausgaben im investiven Bereich). Damit liegt das Haushaltsvolumen um 825.660 € niedriger als im Jahr 2016.  
Für folgende größere Investitionen sind im Haushaltsplan 2017 Mittel vorgesehen: - Erschließung des Wohnbaugebiets "Halberger Ebene III" in Weißbach (insgesamt 432.000 €); - Erschließung des zweiten Bauabschnitts des Wohnbaugebiets "Brückle" in Crispenhofen (insgesamt 400.000 €); - Fertigstellung der Wendeplatte im Forchenweg (17.000 €); - Befestigen eines bislang nur geschotterten Parkplatzes in der Straße "Zum Brückle" (20.000 €); - Ausbau der Forchtenberger Straße (250.000 €); - Aufdimensionieren der Verdolung des Halberger Bachs (267.000 €); - weitere Finanzierungsrate für den Austausch von unterdimensionierten Kanalhaltungen in Weißbach (206.000 €); - Kostenanteil der Gemeinde Weißbach für die Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets "Waldzimmern" (55.000 €); - Markterkundungsverfahren für den Breitbandausbau (50.000 €); - Tilgung von Krediten (105.560 €).
Große Kostenblöcke im nicht-investiven Bereich sind: - Die Personalausgaben (924.050 €); - die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (314.300 € für Leistungen Dritter + 427.290 € für Bauhofleistungen); - die Bezuschussung der Kleinkindbetreuung und der Kindergärten (442.420 €); - die Gewerbesteuer-, die Finanzausgleichs- und die Kreisumlage (2.579.170 €).
Auf der Einnahmenseite sind vor allem folgende Positionen zu nennen: - Steuern und Finanzzuweisungen (4.086.740 €); - Gebühren und ähnliche Entgelte (701.420 €); - Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (142.540 €);  Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (231.430 €); - Konzessionsabgaben (82.920 €); - Bauplatzverkäufe (40.000 €); - Beiträge und ähnliche Entgelte (16.500 €).
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer sollen im Jahr 2016 weiterhin unverändert bleiben.

Neufestlegung des Wasserbezugsrechts der Gemeinde Weißbach beim Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW)  
Die Gemeinde Weißbach und der Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (kurz: NOW) haben am 05.05.2009 eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung der Wasserversorgungskonzeption "Mittleres Kochertal" unterzeichnet. Laut dieser Vereinbarung ist nach den ersten drei Jahren nach Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption die durchschnittliche höchste tägliche Abnahmemenge der Gemeinde in diesen drei Jahren zu ermitteln. Unterschreitet das Bezugsrecht der Gemeinde den ermittelten Durchschnittswert, hat sie die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht ohne Zahlung eines Kaufpreises bis zur Höhe des ermittelten Durchschnittswerts aufzustocken. Allerdings kann dieses Recht nur einmalig ausgeübt werden, und zwar unmittelbar nach Ablauf des Drei-Jahres-Zeitraums.
Diese ersten drei Betriebsjahre sind nun um, und die durchschnittliche höchste tägliche Abnahmemenge der Gemeinde betrug in diesem Zeitraum rund 7,31 l/s. Daher hat die Gemeinde nun einmalig die Möglichkeit, ihr Bezugsrecht von bislang 6,50 l/s auf 7,31 l/s aufzustocken, ohne für die Erhöhung einen Kaufpreis bezahlen zu müssen. Allerdings handelt es sich hierbei um ein zweischneidiges Geschenk, denn für das Bezugsrecht muss jährlich eine Betriebskostenumlage in Höhe von aktuell 7.620 € pro l/s berappt werden, was ungefähr einem Fünftel des Erwerbspreises entspricht. Ein geschenkt bekommenes, aber nicht benötigtes Be-zugsrecht würde die Gemeinde somit nach fünf Jahren teurer kommen als der Verzicht auf das Bezugsrecht (= Nutzenschwelle).
Deshalb, und weil sogar die NOW selber der Gemeinde empfiehlt, ihr Bezugsrecht nicht zu erhöhen, hat der Gemeinderat nun bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen, das Bezugsrecht bei 6,50 l/s zu belassen.

Umbau der Böschung vor dem Schützenhaus in Weißbach zwecks Verbesserung der Situation bei Hochwasser im Halberger Bach
Die unter dem Schützenhaus Weißbach hindurch führende Verdolung des Halberger Bachs kann bei extremen Regenfällen nicht alles Wasser fassen. Deshalb tritt der Bach in solchen Situationen oberhalb des Schützenhauses aus seinem Bett, und das Wasser strömt auf die Schützenstraße. Leider hat diese in jenem Bereich talseits einen sehr hohen Gehweg, der für das Wasser wie eine Sperre wirkt. Weil das Wasser die Straße also nicht überqueren und dann über die Böschung wieder ins Bachbett hinabfließen kann, strömt es stattdessen die Straße entlang und von dort aus schließlich in die angrenzenden Grundstücke und Häuser. Zuletzt ist dies beim Unwetter am 29.05.2016 geschehen.
Um diese Situation zu entschärfen, entschied der Gemeinderat jetzt einstimmig, den talseitigen Gehweg entfernen und die angrenzende Böschung rinnenförmig modellieren zu lassen. So soll künftig bei Hochwasser zumindest ein Teil des Wassers schnell wieder ins Bachbett zurückfinden können.
Die Bauarbeiten soll für 10.522,58 € brutto die Firma K. Dorfi aus Weißbach ausführen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden
Laut den gesetzlichen Vorschriften darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden - ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spenden tatsächlich angenommen werden, hat dann jedoch in öffentlicher Sitzung der Gemeinderat zu entscheiden.
Vor kurzem ist der Gemeinde Weißbach von einem Spender, der unerwähnt bleiben möchte, eine Geldspende in Höhe von 100,00 € für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr angeboten worden. Bei der Spende handelt es sich um ein Dankeschön für den Einsatz der Feuerwehr beim Unwetter vom 29.05.2016.
Der Gemeinderat sah bei der angebotenen Spende keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher bei einer Stimmenthaltung, sie dankend anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:
-Bürgermeister Rainer Züfle gab zwei Eilentscheidungen bekannt, die kurzfristig zu treffen waren: Erstens hat er einen Nachtrag der Firma Schweikert GmbH aus Oberkessach bewilligt, die im Sommer 2016 den Schulhof der Grundschule Weißbach saniert hatte. Als Überbleibsel dieser Arbeiten lag bis vor kurzem noch ein Haufen mit von Bauschutt durchsetztem Erdaushub herum. Für 6.254,14 € brutto hat die Firma Schweikert diesen Haufen nun entsorgt.

Zweitens ist das Institut IBE aus Langenbeutingen beauftragt worden, zum Preis von 11.886,67 € brutto rasch Bodengutachten für den vorgesehenen Neu- beziehungsweise Umbau der Regenüberläufe RÜ W-E (Crispenhofer Straße) und RÜ W-G (Kelterstraße) sowie für die Aufdimensionierung der Verdolung des Halberger Bachs zu erstellen. Die Bodengutachten werden als Grundlage für die Ausschreibung der Bauarbeiten benötigt.

-Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 27.03.2017, stattfinden.