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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 11.11.2016

Sitzungsbericht vom 24.10.2016

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2016

AUS DER ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSSITZUNG VOM 24.10.2016
●    Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: Beratung und Beschlussfassung über diverse Punkte
Dieses Mal hatte sich der Gemeinderat unter diesem Tagesordnungspunkt vor allem mit zwei Nach-tragsangeboten zu befassen. Dabei ging es zum einen um Mehrkosten für das Herstellen der Außen-anlagen und zum anderen um die Verkehrsübungs-Markierungen auf dem geplanten Multifunktions-platz.
Die Mehrkosten für die Außenanlagen rühren vor allem daher, dass das Abfangen der Böschung hin-ter dem geplanten Multifunktionsplatz aufwendiger ist als ursprünglich gedacht. Außerdem muss die Auffahrt zum Sportplatz etwas geändert werden, was anfänglich nicht vorgesehen war. Die Firma Schatz Projectbau GmbH verlangt hierfür insgesamt 99.118,72 € brutto extra, während die von der Gemeinde beauftragten Planer nur auf Mehrkosten in Höhe von 42.080,83 € brutto kommen.
Weil derzeit keine Einigung absehbar ist, man bei diesem Thema aber trotzdem weiterkommen muss, beschloss der Gemeinderat, die Firma Schatz zwar dem Grunde nach zu beauftragen. Diese Beauf-tragung erfolgt jedoch einerseits vorbehaltlich der tatsächlich ausgeführten und geprüften Mengen und andererseits bezüglich der Höhe vorbehaltlich der Einschätzung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Hinsichtlich der Verkehrsübungs-Markierungen für den Multifunktionsplatz entschied sich der Ge-meinderat für die zwar teurere, aber auch haltbarere Variante aus Kaltplastik. Das Nachtragsangebot der Firma Schatz hierfür beläuft sich auf 4.221,99 € brutto.
Außerdem stimmte der Gemeinderat zu, die Dr. Behnisch GmbH aus Spechbach zum Angebotspreis von 1.701,70 € brutto zu beauftragen, den Bau der Außenanlagen des Bürgerzentrums ingenieurgeo-logisch zu betreuen. 

●    Gewerbegebiet "Sandbühl - Egerten" in Weißbach: • Beschluss der Planung für den Ausbau der Forchtenberger Straße und für die Verlängerung der Max-Eyth-Straße • Baubeschluss  
Die Stadt Forchtenberg und die Gemeinde Weißbach möchten im Jahr 2017 - jeder auf seiner Gemarkung - die holprige Gemeindeverbindungsstraße zwischen Weißbach und Forchtenberg sanieren lassen.
Der Gemeinderat musste sich deshalb jetzt mit der Frage befassen, ob in diesem Zusammenhang das im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sandbühl - Egerten" liegende Teilstück der Forchtenberger Straße nicht bloß saniert, sondern auch ausgebaut werden sollte - und falls ja: in welchem Umfang das dann zu erfolgen hat. Außerdem war auch zu entscheiden, ob die Max-Eyth-Straße bei dieser Ge-legenheit verlängert und wieder in die Forchtenberger Straße eingeschleift werden sollte, wie es der Bebauungsplan ja vorsieht.
Herr Werner Dierolf und Frau Nicole Böhm vom Kreistiefbauamt stellten dem Gemeinderat alle mögli-chen Varianten mitsamt einer Kostenschätzung vor. Demnach würde es brutto rund 662.000 € kosten, die Forchtenberger Straße entlang des Gewerbegebiets "Sandbühl - Egerten" von bisher 5,50 m Fahrbahnbreite auf 6,50 m Breite auszubauen und zudem einen 1,50 m breiten Gehweg zu schaffen. Der Grund, weshalb das so teuer wäre, liegt in den beengten Platzverhältnissen und in der schwierigen Topographie.
Weitere 283.000 € brutto würden anfallen, wenn man die Max-Eyth-Straße bogenförmig verlängern und wieder in die Forchtenberger Straße einmünden lassen würde.
Dem Gemeinderat war schnell klar, dass die hohen Kosten für einen kompletten Ausbau der Forchtenberger Straße die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde übersteigen würden. Zugleich war man sich aber auch einig, dass das bloße Aufbringen einer neuen Fahrbahndecke zu wenig wäre; vielmehr sollte es im Bereich des Gewerbegebiets "Sandbühl - Egerten" durchaus eine Verbesserung der Verkehrssituation geben.
Nach intensiver Diskussion fasste das Gremium schließlich den Beschluss, die Forchtenberger Straße im Bereich des Gewerbegebiets auf 6,50 m zu verbreitern; hiervon ausgenommen sind lediglich die letzten 100 m vor der Gemarkungsgrenze. Allerdings wird dauerhaft auf einen Gehweg verzichtet; desgleichen auf den Einbau von Randsteinen. Weil an der Straße bislang lediglich zwei Gewerbebau-ten stehen, bedarf es vorläufig auch keiner Straßenbeleuchtung, doch soll bereits ein Kabel verlegt werden, damit später bei Bedarf doch noch Straßenlampen aufgestellt werden können. Diese Bau-maßnahmen sollen im Jahr 2017 zur Ausführung kommen und werden nach Einschätzung des Kreis-tiefbauamts etwa 225.000 € brutto kosten. Hingegen soll die Max-Eyth-Straße aus Kostengründen und mangels konkretem Bedarf zunächst noch nicht verlängert und wieder in die Forchtenberger Straße eingeführt werden; an der Forchtenberger Straße werden hierfür auch noch keine baulichen Vorberei-tungen getroffen, weil ansonsten das Ableiten des Regenwassers Probleme bereiten würde.

●    6. Fortschreibung (Teilfortschreibung "Windkraft") des Flächennutzungsplans des Gemein-deverwaltungsverbands "Mittleres Kochertal": Behandlung der im Zuge der Entwurfsauslegung beziehungsweise der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingereichten Stellungnahmen
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Mittleres Kochertal“ hatte am 18.01.2016 in öffentlicher Sitzung den vom Büro IFK aus Mosbach gefertigten Entwurf der 6. Fort-schreibung des Flächennutzungsplans, Teilfortschreibung „Windkraft“, mitsamt dem dazugehörigen Umweltbericht und landschaftsplanerischen Beitrag, gefertigt von Herrn Landschaftsarchitekt Roland Steinbach, anerkannt und festgestellt. Im nächsten Schritt war die Entwurfsplanung in der Zeit vom 07.03.2016 bis zum 08.04.2016 auf den Rathäusern der Stadt Forchtenberg, der Stadt Niedernhall und der Gemeinde Weißbach zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt worden. Parallel hierzu waren die tangierten Träger öffentlicher Belange auf schriftlichem Wege zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Der Gemeinderat befasste sich nun mit allen eingereichten Stellungnahmen und beschloss schließlich, dass sie gemäß den vom Büro IFK gemachten Vorschlägen behandelt werden sollen. Bürgermeister Rainer Züfle wurde beauftragt, als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes „Mittleres Kochertal“ entsprechend abzustimmen.

•    Strombezug: Beteiligung der Gemeinde Weißbach an der europaweiten Bündelausschreibung der Gt-service GmbH für die Jahre 2018 und 2019
Schon seit etlichen Jahren sind die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Strombedarf öffent-lich auszuschreiben. Einzelverhandlungen mit dem regionalen Hauptanbieter oder anderen ausge-wählten Energieversorgern sind also nicht mehr zulässig. Einerseits wegen des nicht unerheblichen Aufwands und der rechtlichen Risiken einer eigenen Ausschreibung, andererseits aber auch wegen der Erwartung, in einer Solidargemeinschaft günstigere Preise erzielen zu können, hat sich die Gemeinde Weißbach seither stets an einer Bündelausschreibung der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (kurz: Gt-service GmbH), einer „Tochter“ des Gemeindetags Baden-Württemberg, beteiligt. Gewinnerin der letzten Bündelausschreibung war hinsichtlich der Wärmestrom-Abnahmestellen (Elektroheizungen) die Süwag Vertrieb AG & Co. KG aus Ludwigsburg, hinsichtlich der Sondervertrags-Abnahmestellen (Kläranlage Weißbach) das Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG aus Offenburg, hinsichtlich der Tarif-Abnahmestellen die Energieallianz Austria GmbH aus Essen und hinsichtlich der Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH. Die Lieferverträge laufen zunächst bis zum 31.12.2017, werden sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr - längstens aber bis zum 31.12.2020 - verlängern, sofern sie nicht spätestens dreizehn Monate vor Ende der Laufzeit, vorliegend also bis zum 30.11.2016, gekündigt werden.
Die Gt-service GmbH rät den Gemeinden dazu, die bestehenden Verträge nicht zu kündigen, weil derzeit keine besseren Konditionen zu erwarten seien.
Darum beschloss nun der Gemeinderat einstimmig, diesem Ratschlag zu folgen. Folglich ist es nicht erforderlich, dass sich die Gemeinde Weißbach an der Bündelausschreibung für die Jahre 2018 und 2019 beteiligt - es sei denn, einer der bisherigen Stromlieferanten würde den Liefervertrag seinerseits kündigen.

•    Entscheidung über die Optionserklärung an das Finanzamt nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteu-ergesetz (UStG) zur Fortführung der Besteuerung nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung bis zum 31.12.2020
Aufgrund einer Änderung des UStG sind juristische Person öffentlichen Rechts (kurz: jPöR) ab dem 01.01.2017 steuerrechtlich grundsätzlich Unternehmer, wenn sie nachhaltige Leistungen gegen Entgelt erbringen (§ 2 Abs. 1 UStG). In § 2b UStG wird die Unternehmereigenschaft von jPöR zwar da-hingehend eingeschränkt, dass jPöR nicht als Unternehmer gelten, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die  Behandlung als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.
Im Klartext bedeutet diese Rechtsänderung, dass Gemeinden ab dem 01.01.2017 in jedem Bereich (Hauptamt, Kämmerei, Straßen, Abwasser usw.) grundsätzlich steuerpflichtig werden, es sei denn, sie führen rein hoheitliche Aufgaben aus und es entsteht hierdurch keine Wettbewerbsverzerrung. Somit müssen Gemeinden künftig bei jeder Rechnung, die sie stellen, entscheiden, ob sie sich auf eine ho-heitliche Aufgabe bezieht oder auf eine nachhaltige Leistung gegen Entgelt. Letzteres wird sich dann für die Bürger um die Mehrwertsteuer verteuern.
Um dies vorläufig noch zu vermeiden, hat der Gemeinderat jetzt beschlossen, von der in § 27 Abs. 22 UStG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2020 noch das bisherige Recht - also § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung - anwenden zu wollen.
Eine entsprechende Erklärung soll auch namens der Jagdgenossenschaft Weißbach abgegeben werden. Außerdem befürwortet die Gemeinde Weißbach, dass auch der Gemeindeverwaltungsverband "Mittleres Kochertal" eine solche Erklärung abgibt.
Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, dann jedoch nicht nochmals erneut erfolgen.

•    Erlass einer Nachtraghaushaltssatzung für das Jahr 2016
Die diesjährige Haushaltssatzung samt dem Haushaltsplan war in der öffentlichen Gemeinderatssit-zung vom 25.01.2016 beschlossen worden. Inzwischen haben sich gegenüber den damaligen Ansät-zen aber einige erhebliche Veränderungen ergeben, die den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich machen.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan umfassen jetzt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von insgesamt je 9.002.090 €, das sind 2.212.010 € mehr als ursprünglich vorge-sehen. Von diesem Volumen entfallen 7.251.100 € (+ 1.473.930 €) auf den Verwaltungshaushalt [hier werden vor allem Unterhaltungsmaßnahmen und die laufenden Kosten veranschlagt] und 1.750.990 € (+ 738.080 €) auf den Vermögenshaushalt [hier werden vor allem Investitionen, Kredite und Tilgungen veranschlagt]. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt ebenso unverändert bei 0 € wie der Ge-samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.
Höhere Ausgaben sind insbesondere notwendig für den laufenden Betrieb des Kindergartens Crispenhofen (+ 15.300 €), für die Bauleitplanung (+ 21.600 €), für die Straßenunterhaltung (+ 110.000 €), für die Unterhaltung der Bäche (+ 219.000 €), für die Unterhaltung der Kläranlagen (+ 112.500  €), für die Unterhaltung der Kanalisation samt Sonderbauwerken (+ 26.000 €), für die Ge-werbesteuerumlage (+ 254.770 €), für die Verzinsung von Gewerbesteuer-Rückzahlungen (+ 22.800 €), für die Sanierung des Schulhofs der Grundschule (+ 45.000 €),  für die Planung einer weiteren Kindergartengruppe (+ 10.000 €), für den Fußgängerüberweg über die Kochertalstraße [L 1045] (+ 10.000 €), für den Ausbau der Forchtenberger Straße (+ 10.000 €), für einen neuen Grobrechen im Abwasserpumpwerk Weißbach (+ 230.000 €), für die Behebung von Wasserschäden an der Baracke im Hellas-Weg (+ 20.000 €), für die Änderung der Zonentrennung im Wassernetz Weißbach (+ 24.000 €) sowie für die Sanierung von Waldwegen (+ 45.300 €). In den vorstehend aufgeführten Mehrausga-ben sind die Kosten für das Beheben der Schäden, die bei dem verheerenden Unwetter vom 29.05.2016 entstanden sind, mit enthalten. Andererseits kann aber beispielsweise der Ansatz für die Abwasserabgabe (- 14.000 €) gesenkt werden.
Bei den Einnahmen werden nun vor allem höhere Abwassergebühren (+ 30.000 €), ein höheres Ge-werbe¬steueraufkommen (+ 1.440.000 €), ein Baukostenzuschuss der NOW für die Wasserversorgung (+ 36.360 €) sowie ein Landeszuschuss für die Waldwegsanierung (+ 19.000 €) veranschlagt. Hingegen sind größere Einnahmeausfälle zum Glück nicht zu erwarten.
Letztendlich führt die Summe aller Änderungen dazu, dass die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 680.610 € um 662.110 € auf nunmehr 1.342.720 € steigt, und die Zu-führung zur Allgemeinen Rücklage von 260.040 € um 310.070 € auf nunmehr 570.110 €.
Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung und das dazugehörende Planwerk einstimmig. 

•    Entscheidung über die Annahme von Spenden
Laut den gesetzlichen Vorschriften muss jede Spende, die einer Gemeinde gemacht wird, vom Ge-meinderat in öffentlicher Sitzung abgesegnet werden.
Beim Festgottesdienst anlässlich der feierlichen Übergabe des neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF 10 an die Freiwillige Feuerwehr Weißbach am 18.09.2016 ist die Hälfte des Opfers für die hiesige Jugendfeuerwehr bestimmt gewesen. Dieser Betrag - es waren 138,00 € - ist rechtlich als Spende zu werten, welche sich wiederum aus vielen anonymen Kleinspenden zusammensetzt.  
Der Gemeinderat sah bei dieser Spende natürlich keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.

●    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab drei Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentli-chen Sitzung vom 26.09.2016 gefasst hatte:
-     Frau Angelika Magnussen aus Hermuthausen wird zum 01.11.2016 als Kassenverwalterin bei der Gemeinde Weißbach eingestellt. Frau Magnussen wird in der Entgeltgruppe 6 des TVöD eingrup-piert. Die Anstellung erfolgt zunächst befristet auf ein Jahr; bei Zufriedenheit wird aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt.
-    Die Firma Unitymedia BW soll im Eichenweg, im Ulmenweg, im Lärchenweg und im nördlichen Teil des Ahornwegs im Wohnbaugebiet "Halberger Ebene II" in Weißbach Breitbandkabel verlegen.
-    Der Bauplatz Flst.-Nr. 353/8 im Heckenweg in Crispenhofen wird zum Preis von 55,00 €/m² (ein-schließlich Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag) sowie den bei der Gemeinde Weißbach üblichen Konditionen an Herrn Marco Röger aus Criesbach (früher: Weißbach) verkauft.

•    Verschiedenes
Unter anderem wurde noch bekanntgegeben, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung vo-raussichtlich am Montag, dem 21.11.2016, stattfinden wird.