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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 09.11.2023

Sitzungsbericht vom 25.10.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.102.2023

Anbau einer Fluchttreppe an das Schulgebäude Kelterstraße 25 in Weißbach:
a)    Vergabe der Erdarbeiten
b)    Vergabe der Schlosserarbeiten

Bereits in seiner Sitzung am 25.01.2022 hatte der Gemeinderat über den Bauantrag für den Anbau einer Fluchttreppe an das Grundschulgebäude in Weißbach Beschluss gefasst. Die Untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis hat dem Bauvorhaben dann am 11.04.2022 die Genehmigung erteilt. Aufgrund der enormen Preissteigerungen im Bausektor und wegen der hohen Auslastung der Schlossereien hat sich das Verbandsbauamt zusammen mit dem Planungsbüro Knorr & Thiele aus Öhringen danach nochmals intensiv darüber Gedanken gemacht, ob es vielleicht doch eine kostengünstigere Möglichkeit geben könnte, das Schulgebäude mit einem zweiten Rettungsweg zu versehen. Letztendlich ist man aber zum Ergebnis gekommen, dass die im Bauantrag dargestellte Variante doch die beste Lösung ist.

Darum hat das Büro Knorr & Thiele im Sommer 2023 die Schlosserarbeiten für die vorgesehene Fluchttreppe beschränkt ausgeschrieben. Es sind sechs Firmen angefragt worden, von denen allerdings nur zwei bis zur Submission ein Angebot abgegeben haben. Das günstigere der beiden Angebote stammt von der Firma M.R. Metallbau GmbH aus Ernsbach und beläuft sich brutto auf 51.376,47 €.

Für die erforderlichen Erdarbeiten hat das Verbandsbauamt drei Angebote eingeholt, von denen dasjenige der Firma Karl-Heinz Dorfi aus Weißbach mit brutto 39.768,02 € am wirtschaftlichsten ist.

Folglich entschied der Gemeinderat einstimmig, die Schlosserarbeiten an die Firma M.R. Metallbau GmbH und die Erdarbeiten an die Firma Karl-Heinz Dorf aus Weißbach zu vergeben.

Entscheidung über einen Antrag der Firma Anumar GmbH aus Ingolstadt auf Durchführung eines Bauleitplanungsverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1372/1 im Gewann „Katzenschwanz“ auf der Gemarkung Crispenhofen

Die Firma Anumar GmbH aus Ingolstadt hat bei der Gemeinde Weißbach beantragt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Solarpark (Freiflächen-Photovoltaikanlage) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1373/1 im Gewann „Katzenschwanz“ auf der Gemarkung Crispenhofen zu fassen. Der Solarpark soll eine Modulfläche von circa 8,03 ha und eine Gesamtfläche von circa 9,20 ha aufweisen. Er ist bislang nicht in Agri-PV-Bauweise vorgesehen, doch zeigt sich die Firma Anumar GmbH diesbezüglich gesprächsbereit.

Aus der Fortschreibung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg ergibt sich, dass mindestens 1,80 % der Landesfläche für Windkraft und 0,20 % für Freiland-Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Gemeinde Weißbach hat eine Gesamtfläche von 12.767.196 m². Somit muss sie mindestens 25.534 m² ihres Gebiets für Freiflächen Photovoltaik zur Verfügung stellen. Die Entscheidung darüber, wo diese Flächen liegen – oder anders ausgedrückt: welchen Anträge auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens für Freiflächen-Photovoltaikanlagen stattgegeben wird – steht im freien Ermessen des Gemeinderats.

Der Gemeinderat, der Bürgermeister und die Verwaltung der Gemeinde Weißbach sind sich darüber im Klaren, dass die Energiewende nur gelingen kann, wenn die Kommunen genügend Fläche für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen planerisch ausweisen. Darum hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2023, als ihm fünf Anträge auf Durchführung eines Bauleitplanungsverfahrens für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage vorlagen, immerhin drei der Anträge befürwortet. Die betreffenden Flächen umfassen insgesamt etwa 1,668 % des Gemeindegebiets; dies ist über achtmal mehr als vom Klimaschutzgesetz gefordert. Im übrigen gibt es im Gemeindegebiet auch schon einen Windpark mit insgesamt fünf Windkraftanlagen und außerhalb des Windparks sogar noch eine sechste Windkraftanlage. Somit stellt die Gemeinde Weißbach prozentual gesehen weit mehr Fläche für regenerative Energieerzeugung zur Verfügung als die meisten anderen Gemeinden.

Darum hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 20.02.2023 klargestellt, dass er nun zunächst einmal die anderen Gemeinden in der Pflicht sieht, dem Weißbacher Vorbild zu folgen ebenfalls in nennenswertem Umfang Flächen für regenerative Energieerzeugung auszuweisen. Bis dahin möchte der Gemeinderat im Gebiet der Gemeinde Weißbach grundsätzlich keine weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen mehr befürworten.

Vor diesem Hintergrund hat das Gremium den Antrag der Firma Anumar GmbH nun konsequenterweise abgelehnt.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgende Beschlüsse bekannt, die der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 25.09.2023 gefasst hatte:

-    Die Gemeinde wird für ihre Straßenbeleuchtung weiterhin standardmäßig Leuchten des Typs Philips Iridium und keine Leuchten des Typs KARA Tiagon beschaffen.

-    Die Stelle des Wasserwärters wird ab dem 01.01.2024 mit Herrn Alexander Frey aus Crispenhofen besetzt. […]

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-        Entgegen dem Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2023 hat Bürgermeister Rainer Züfle für den Breitbandausbau jetzt doch keine Fördermittel nach 3.1 Wirtschaftlichkeitslückenmodell DGF gestellt. Grund dafür ist, dass sich inzwischen herausgestellt hat, dass wohl nicht wie ursprünglich genannt 105, sondern nur weniger als 20 Adresspunkte bei dem angekündigten Netzausbau unberücksichtigt bleiben werden – wobei die meisten aber immerhin mit Vectoring versorgt werden. Somit besteht für einen Fördermittelantrag derzeit kein Bedarf; zudem würde der Antrag eh an der Bagatellgrenze von 200.000 Euro Baukosten scheitern.

Dies gilt freilich nur, sofern die Deutsche GigaNetz GmbH den von ihr angekündigten Breitbandausbau wie zugesagt durchführen wird. Würde sie von ihrer Zusage abrücken, wäre es ratsam, dass die Gemeinde nächstes Jahr doch noch einen Zuschussantrag stellt.

-        Das bestellte mobile Notstromaggregat für das Bürgerzentrum in Weißbach wird samt Zubehör in einem Container untergebracht werden, der sowohl von vorne als auch von oben geöffnet werden kann. Der Gemeinderat präferiert als Standort für den Container den östlichen Rand der kleinen Grünfläche zwischen dem Raum der Vereine und dem Sportplatz. Die Verwaltung soll klären, ob dieser Standort geeignet und technisch möglich ist.

-        Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 21.11.2023, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.