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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 24.08.2023

Sitzungsbericht vom 24.07.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.07.2023

Haushaltsübertragungen: Übertragung von Investitionsansätzen aus dem Jahr 2022 in das Folgejahr 2023

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan gilt grundsätzlich nur für das jeweilige Kalenderjahr. Um eine erneute Veranschlagung der Mittel zu vermeiden und die Mittelbewirtschaftung zu erleichtern, sind aber Ausnahmen vom Grundsatz der zeitlichen Bindung vorgesehen. So können nach § 21 GemHVO unter bestimmten Voraussetzungen nicht bewirtschaftete Ansätze für Auszahlungen und zweckgebundene investive Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets zur Bewirtschaftung in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Auf Vorschlag der Verwaltung machte der Gemeinderat von dieser Möglichkeit erneut Gebrauch und beschloss, dass folgende Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2022 in das Folgejahr festgestellt werden:

-      Summe Haushaltsübertragungen von Einzahlungsansätzen für zweckgebundene investive Einzahlungen, deren Eingang sicher ist: 1.065.700 Euro und

-      Summe Haushaltsübertragungen von Auszahlungsansätzen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen: 1.586.200 Euro.

Der Gemeinderat erklärte sich außerdem mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2023 einverstanden und nahm zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge insbesondere durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse sowie unter Verwendung der Liquiditätsverbesserung aus 2022 erfolgt. Der Saldo aus den Haushaltsübertragungen von Einzahlungen (1.065.700 Euro) und Auszahlungen (1.586.200 Euro) ergibt nämlich im Haushaltsjahr 2022 einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 520.500 Euro, der durch das Finanzergebnis des Haushaltsjahres 2022 und des Haushaltsjahres 2023 gedeckt ist.

Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2023

Verbandskämmerin Kerstin Riek vom GVV Mittleres Kochertal erstattete dem Gemeinderat einen Zwischenbericht über die Finanzlage der Gemeinde und den Stand des Haushaltsvollzugs 2023.

Nach derzeitigen Stand sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zur Jahresmitte planmäßig und es liegen keine nennenswerten Abweichungen vor. Der Stand der liquiden Mittel (Kontostand) beläuft sich derzeit auf rund 3,42 Mio. Euro. Zum Jahresende werden die liquiden Mittel voraussichtlich über dem geplanten Stand von rund 1,14 Mio. Euro liegen.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

Baugesuche

Der Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Einbau von zwei Wohnungen im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes in der Hinteren Gasse 2 in Weißbach.

Der Gemeinderat stimmte dem geplanten Bauvorhaben einhellig zu. Die Stellungnahme der Gemeinde wird nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über dieses Baugesuch treffen wird.

Entscheidung über die Vergabe zweier Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach richtet sich nach den Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 beschlossen hat. Die Vergaberichtlinien sollen den Bauplatzverkauf möglichst gerecht gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der insgesamt nur 15 Bauplätze verhindern. Sie sehen vor, dass die Vergabe nach einem festgelegten Punktesystem transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem ist in ihnen geregelt, dass pro Kalendervierteljahr maximal zwei Bauplätze zum Verkauf freigegeben werden.

Bis zum Bewerbungsschluss am 30.06.2023 waren diesmal zwei Bewerbungen eingegangen. Diese bezogen sich auf die Bauplätze Flst.-Nr. 1635 und 1645.

Der Gemeinderat stimmt beiden Bauplatzvergaben einstimmig zu.

Übergang von Klärwärter Steffen Waldert auf den AZV Mittleres Kochertal

In § 3 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands (kurz: AZV) Mittleres Kochertal haben die Gemeinden Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg vereinbart, dass zum 01.01.2024 alle Kläranlagen der drei Mitgliedsgemeinden und auch deren Betrieb vom AZV übernommen werden. Dazu gehört auch, dass die Klärwärter der Mitgliedsgemeinden zum 01.01.2024 auf den AZV übergehen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sowohl für den Betrieb der bisherigen Kläranlagen als auch später für den Betrieb der geplanten Großkläranlage wohl vier Vollzeitstellen benötigt werden.

Wie seinerzeit schon bei der Übertragung der Verwaltungsaufgaben der drei Mitgliedsgemeinden auf den GVV Mittleres Kochertal handelt es sich auch bei der Übertragung der Abwasserbeseitigung auf den AZV um einen Teilbetriebsübergang im Sinne des § 613a BGB. Hierbei geht zusammen mit der Aufgabe auch das dafür zuständige Personal auf den neuen Aufgabenträger über. In Weißbach betrifft das den Klärwärter Steffen Waldert.

Im Interesse einer rechtzeitigen und praktikablen Abwicklung des Übergangs beauftragte der Gemeinderat einstimmig Bürgermeister Rainer Züfle alle hierfür notwendigen Schritte einzuleiten und zügig durchzuführen.

Der Beschluss zur Übernahme des Kläranlagenpersonals durch den AZV ist von dessen Verbandsversammlung bereits in deren Sitzung vom 10.07.2023 einstimmig gefasst worden.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2023 beschlossen hatte, dass Herr Sascha Krämer zum frühest möglichen Zeitpunkt als Bauhofarbeiter bei der Gemeinde Weißbach eingestellt wird.

Verschiedenes, Anfragen und Anträge

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

-       Auf Anregung von Gemeinderätin Daniela Bühler soll die Verwaltung prüfen, ob im Gemeindegebiet Weißbach ein Waldfriedhof angelegt werden könnte.

-       Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 25.09.2023, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.