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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 24.08.2023

Sitzungsbericht vom 23.05.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal ein einzige Baugesuch vor.

Dabei ging es um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit angebauter Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1640 im Buchsbaumweg 5 in Weißbach.

Dem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen erteilt.

Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach, Abteilung Crispenhofen

-          Vergabe des Loses „Fahrgestell und Aufbau“ und Entscheidung über die angebotenen Optionen

-          Vergabe des Loses „Beladung“

Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach, Abteilung Crispenhofen, ist inzwischen 35 Jahre alt und muss dringend ersetzt werden. Als Ersatz ist im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Weißbach ein sogenanntes Kleinlöschfahrzeug (KLF) vorgesehen.

Die Verwaltung hat für die Beschaffung eines solchen Fahrzeugs bereits im Jahr 2021 einen Landeszuschuss nach der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen beantragt und daraufhin einen Festbetrag in Höhe von 40.000,00 € bewilligt bekommen. Deshalb wurde im Juli 2022 der Auftrag zur Beschaffung eines KLF öffentlich ausgeschrieben, und zwar aufgeteilt in die drei Lose „Fahrgestell und Aufbau“, „Beladung“ und „Tragkraftspritze PFPN“.

Zur großen Überraschung hat sich dabei herausgestellt, dass keine KLF mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 4,75 t nicht mehr angeboten werden, wie sie die Feuerwehrnorm und die Zuschussrichtlinien vorsehen. Aktuelle KLF bringen rund 5,50 t auf die Waage. Solche Fahrzeuge dürfen zwar beschafft werden, doch erhält man dafür keinen Zuschuss.

Also hatte die Gemeinde Weißbach nun die Wahl entweder ohne Zuschuss ein KLF mit 5,50 t zulässigem Gesamtgewicht zu kaufen, oder aber stattdessen den nächstgrößeren Fahrzeugtyp, ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Löschwassertank (TSF-W), zu beschaffen. Für ein solches Fahrzeug könnte dann wieder ein Zuschuss beantragt werden.

Da sich sowohl Bezirksbrandmeister Adrian Wibel als auch Kreisbrandmeister Torsten Rönisch klar für das Beschaffen eines TSF-W ausgesprochen haben, schlugen die Verwaltung und die örtlichen Feuerwehr-Führungskräfte jetzt vor, von der Beschaffung eines KLF abzusehen, die entsprechende Ausschreibung vom Juli 2022 aufzuheben und stattdessen in die Beschaffung eines TSF-W einzusteigen.

Zum Teil aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.10.2022, zum Teil auf Wunsch unserer Feuerwehr-Führungskräfte sind dabei Ausstattungsmerkmale oder Gerätschaften als Option mit ausgeschrieben worden.

Der Auftrag zur Lieferung des Fahrgestells und des Aufbaus für das TSF-W geht zum Preis von brutto 230.622,00 € an die Firma Magirus GmbH aus Ulm.

Beim Fahrgestell und beim Aufbau werden folgende Optionen zum Gesamtpreis von brutto 17.005,10 € mit beauftragt: • Automatisiertes Getriebe, • Lichtmast elektrisch ausfahrbar, • Digital-Funkbedienung mit Navi-System, • Schleuderketten, • Lagerung PA im Aufbau, • Differentialsperre Hinterachse, • Löschwasserbehälter 750 Liter, • Tankheizung, • Berganfahrassistent, • Anhängerstabilisierungssystem, • B-Abgang hinten rechts. Auf Allradantrieb wird aus Kostengründen verzichtet.

Der Auftrag zur Lieferung der Beladung für das KLF geht zum Preis von brutto 24.782,26 € an die Firma Handelsforum Würzburg GmbH & Co. KG aus Würzburg.

Bei der Beladung wird folgende Option zum Preis von brutto 11.325,00 € mit beauftragt: • Tragbarer Stromerzeuger.

Mit Zustimmung von Bürgermeister Rainer Züfle dürfen gegebenenfalls auch noch weitere sinnvolle aufpreispflichtige Extras in Auftrag gegeben beziehungsweise beschafft werden. Der Haushaltsansatz in Höhe von 300.000,00 € (einschließlich aller Ausschreibungs-, Beschaffungs- und Nebenkosten) darf dabei aber nicht überschritten werden.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2029

Gemäß § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen zu erstellen. In die Vorschlagslisten aller Gemeinden eines jeden Amtsgerichtsbezirks sollen mindestens doppelt so viel Personen aufgenommen werden, wie tatsächlich als Schöffen benötigt werden (§ 36 Abs. 4 GVG). Welche der vorgeschlagenen Personen dann letztendlich als Schöffen berufen werden, entscheidet ein Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht.

Laut der Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Heilbronn vom 08.02.2023 darf die Gemeinde Weißbach für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 mindestens zwei Personen als Schöffen vorschlagen.

Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, die sechs Personen, die sich auf einen öffentlichen Aufruf im Mitteilungsblatt hin um das Schöffenamt beworben haben, in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Diese Vorschlagsliste lag vom 30.05.2023 bis zum 06.06.2023 auf dem Rathaus in Weißbach zu jedermanns Einsicht aus (§ 36 Abs. 3 GVG). Auf die entsprechende Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 21-2023 vom 26.05.2023 wird verwiesen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 beschlossen hatte, dass Herr Mario Spazierer zum 01.10.2023 als Bauhofarbeiter bei der Gemeinde Weißbach eingestellt wird.

Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 27.06.2023, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.

Am Sonntag, dem 18.06.2023, wird von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein Tag der offenen Tür im Rathaus in Weißbach stattfinden.  Der Gemeinderat und die Bevölkerung sind hierzu herzlich eingeladen.