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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 05.06.2023

Sitzungsbericht vom 24.04.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.04.2023

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023

Der Entwurf des Haushaltsplans 2023 ist dem Gemeinderat bereits in dessen öffentlicher Sitzung vom 20.03.2023 vorgestellt worden. Am 03.04.2023 hat der Finanzausschuss das Planwerk dann nichtöffentlich vorberaten und dem es dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Die Leiterin der Verbandskämmerei des GVV Mittleres Kochertal, Frau Oberrätin Kerstin Riek, stellte dem Gemeinderat nun nochmal kurz die wichtigsten Zahlen und sowie das Investitionsprogramm vor.

Obwohl der Haushaltsplan von großer Sparsamkeit geprägt ist, sehen die Zahlen fürs Jahr 2023 wegen des geringen Gewerbesteueraufkommens und wegen der Systematik des Finanzausgleichs leider nicht rosig aus. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 863.100 € auf. Auch durch den Überschuss eines veranschlagten Sonderergebnisses (Bauplatzverkäufe über Buchwert) in Höhe von 337.200 € kann dieser Fehlbetrag nicht ausgeglichen werden, sodass ein veranschlagtes Sonderergebnis in Höhe von -525.900 € bleibt. Durch eine weitere Verrechnung aus Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 293.000 € kann der Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre aber auf 233.000 € reduziert werden. Durch die Verrechnungen und den Fehlbetragsvortrag wird der Ergebnishaushalt zwar nicht ausgeglichen, jedoch zumindest genehmigungsfähig. Die Erfordernisse des „Haushaltsausgleichs“ nach § 80 Abs. 2 GemO und § 24 GemHVO sind somit erfüllt.

Die liquiden Eigenmittel („Sparbuch“) liegen am Jahresende bei rund 1,14 Millionen Euro.

Eine Kreditaufnahme ist nicht notwendig. Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2023 planmäßig auf
644.000 € reduzieren. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher auf 500.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern A und B bleiben unverändert.

Die größten Investitionen sind der Erwerb zweier Mietwohnungen (200.000 €), Kostensteigerungen und zusätzliche Arbeiten beim Umbau und der Erweiterung des Rathauses in Weißbach (250.000 €) und Planungskosten für den Hochwasserschutz am Langenbach in Weißbach (100.000 €).

In Ihren Haushaltsreden nahmen die Fraktionsvorsitzenden Thomas Foss (FWV) und Reinhold Pils (SPD) sowie Gemeinderat Rainer Irouschek (BWV) zum Haushaltsplan 2023 detailliert Stellung und befürworteten ihn letztendlich.

Deshalb wurde die Haushaltssatzung mitsamt dem zugehörigen Planwerk vom Gemeinderat schließlich einstimmig beschlossen.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor.

Beim ersten ging es um den Aufbau von Dachgauben auf das bestehende Einfamilienwohnhaus im Birkenweg 7 in Weißbach sowie das Errichten eines Wintergartens und einer Gartengerätehütte.

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe der südwestlichen Dachgaube um 1,43 m, der Dachneigung der beiden Schleppgauben mit nur 15 ° und des Wintergartens mit nur circa 5 ° sowie der Überschreitung des Baufensters durch den Wintergarten um circa 6,50 m². Im übrigen wurde das Einvernehmen versagt.

Das zweite Baugesuch befasste sich mit dem Anbau einer Garage an die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Flst.-Nr. 166 im Mühlweg in Crispenhofen.

Diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen erteilt.

Die Stellungnahmen der Gemeinde werden nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die beiden Bauvorhaben treffen wird.

Vergabe von Ingenieurleistungen (Bebauungsplan, Artenschutz, Umweltbericht) für die Durchführung der Bauleitplanungverfahren für Freiflächen-Photovoltaik

In seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2023 hatte sich der Gemeinderat mit fünf Anträgen auf Durchführung von Bauleitplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaikanlagen befasst und nach grünlicher Beratung beschlossen, dass für folgende drei Verfahren je ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll:

Antragsteller:                  Gemarkung / Flur:                    Gewann:                    Flst.-Nr.:
Simon Hoffman                Crispenhofen / Halberg            Große Äcker               130 (Teilfläche), 131, 132 (Teilfläche), 133

PRIN Holding GmbH         Crispenhofen / Halberg            Häuble                       108

Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH     Crispenhofen        Straßenäcker              1169, 1175, 1179

Für die Aufstellung der Bebauungspläne sind folgende Ingenieur- und Gutachterleistungen notwendig: • Bebauungsplanung, • Artenschutzrechtliches Gutachten, • Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung.

Auf Vorschlag der Verwaltung vergab der Gemeinderat nun die Ingenieurleistungen für das Bebauungsplanverfahren zum Gesamtpreis von brutto 68.091,69 € an das Büro IFK aus Mosbach, die Erstellung der artenschutzrechtlichen Gutachten zum Gesamtpreis von brutto 20.944,00 € an Herrn Dieter Veile aus Eschenau und das Erstellen des Umweltberichts mit der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung an das Büro Roland Steinbach aus Obermaßholderbach.

Die vorstehend genannten Kosten werden über einen Durchführungsvertrag auf die Antragsteller der drei Solarparks abgewälzt werden.

Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach richtet sich nach den Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 beschlossen hat. Die Vergaberichtlinien sollen den Bauplatzverkauf möglichst gerecht gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der insgesamt nur 15 Bauplätze verhindern. Sie sehen vor, dass die Vergabe nach einem festgelegten Punktesystem transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem ist in ihnen geregelt, dass pro Kalendervierteljahr maximal zwei Bauplätze zum Verkauf freigegeben werden.

Bis zum Bewerbungsschluss am 31.03.2023 war diesmal aber nur eine einzige Bewerbung eingegangen. Diese bezog sich auf den Bauplatz Flst.-Nr. 1650.

Der Gemeinderat stimmte dieser Bauplatzvergabe einstimmig zu.

Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung

Das Kindertagesbetreuungsgesetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen.

Bürgermeister Rainer Züfle stellt dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2023 vor. Demnach waren die zwanzig Plätze der Kinderkrippe Weißbach am Stichtag 01.03.2023 mit 19 Kindern belegt. Hierunter sind fünf auswärtige Kinder von Mitarbeitern der Firma Continental. Von den zwanzig Plätzen sind zehn als Ganztagesbetreuungsplätze ausgelegt und die anderen zehn als Betreuungsplätze mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ).

Die VÖ-Gruppe ist mit zehn Kindern voll besetzt.

In der Ganztagesgruppe werden derzeit zwar neun Kinder betreut, allerdings nehmen nur zwei Kinder tatsächlich die Ganztagesbetreuung in Anspruch.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Anmeldungen wird die Kinderkrippe Weißbach ab Sommer 2023 voll belegt sein. Gemäß den Anmeldungen wird die Kinderkrippe danach bis zum Sommer 2024 durchgehend mit 18 bis 20 Kindern belegt sein. Eine Warteliste wird bereits geführt; aktuell stehen darauf 2 Kinder.

Derzeit besteht in der Gemeinde Weißbach also nicht nur rechnerisch ein höherer Bedarf an Kleinkindbetreuungs-Plätzen, als in der Kinderkrippe Weißbach in der Summe tatsächlich vorhanden sind, sondern auch tatsächlich. Laut den aktuellen Anmeldezahlen und der Warteliste fehlen derzeit etwa zwei Plätze.

Wie die Zahlen der letzten fünf Jahre zeigen, schwankt aber nicht nur die Anzahl an Kleinkindern von Jahr zu Jahr zum Teil beträchtlich, sondern ebenso auch das Interesse an einem Betreuungsplatz. Daher erscheint es nicht sinnvoll, gleich an eine dritte Gruppe zu denken, nur, weil die Nachfrage jetzt erstmals geringfügig höher ist als die Anzahl an Betreuungsplätzen. Davon abgesehen könnte eine weitere Gruppe ohnehin nicht plötzlich irgendwie „herbeigezaubert“ werden.

Selbstverständlich muss die Gemeinde den Bedarf an Kleinkindbetreuungsplätzen aber im Auge behalten und dann erforderlichenfalls reagieren. Eine solche Reaktion könnte freilich nicht nur im Schaffen einer vermutlich weder ausgelasteten noch dauerhaft notwendigen dritten Gruppe bestehen, sondern auch darin, entweder die Nachfrage besser zu steuern (sprich: den Besuch der Kinderkrippe finanziell weniger attraktiv zu machen) oder trotz des damit verbundenen rechtlichen Risikos eben doch eine Warteliste in Kauf zu nehmen.

Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen Kenntnis und stimmte der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2023 sodann einhellig zu.

Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2023 bis 2025

Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.

Bürgermeister Rainer Züfle stellte dem Gemeinderat diesen Plan ebenfalls vor. Im Ortsteil Weißbach stehen in drei Gruppen insgesamt 65 Kindergartenplätze zur Verfügung; im Ortsteil Crispenhofen sind es 25 Plätz in einer Gruppe. Somit sind summa summarum 90 Plätze vorhanden.

Nach heutigem Stand werden in der Gemeinde Weißbach in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils zwischen 57 und 88 Kinder im kindergartenfähigen Alter leben. Folglich werden die vorhandenen 90 Kindergartenplätze nach heutigem Stand zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausreichen und sogar noch Reservekapazität bieten. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass erfahrungsgemäß ohnehin nie alle Kinder die örtlichen Kindergärten besuchen.

Der Kindergarten-Bedarfsplan wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und ohne Gegenstimme beschlossen.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinde Weißbach sind in letzter Zeit drei Spenden angeboten worden. Zum einen haben die evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach und der TSV Weißbach eine Geldzuwendung in Höhe von 180,00 € für die Kinder- und Jugendarbeit angekündigt. Zweitens hat die Continental AG aus Weißbach der Kindertagesstätte in Weißbach eine Sachzuwendung im Wert von 611,14 € zukommen lassen. Des weiteren hat eine Privatperson aus Weißbach einen Geldbetrag in Höhe von 250,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Weißbach gespendet.

Laut der Gemeindeordnung muss die Entscheidung, ob eine Spende tatsächlich angenommen wird, vom Gemeinderat getroffen werden.

Das Gremium sah bei keiner der drei Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss deshalb einstimmig sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlichen Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner hatte eine Frage zur Finanzsituation der Gemeinde Weißbach im Allgemeinen und zur Kostensteigerung bei der Sanierung und Erweiterung des Rathauses im Besonderen.

Bürgermeister Rainer Züfle beantwortete diese Fragen.

Verschiedenes

Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 23.05.2023, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden.