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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 03.03.2023

Sitzungsbericht vom 23.01.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.01.2023

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit integriertem Doppel-Carport auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1639 im Erlenweg in Weißbach. Dieses Bauvorhaben entspricht in zwei bis drei Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Halberger Ebene III“: Erstens ist vorgesehen, die Wärmepumpe im Pflanzgebot aufzustellen, zweitens unterschreitet der Stauraum vor der offenen Garage deutlich die vorgeschriebenen mindestens 5,00 m und drittens könnte es sein, dass die Aufschüttungen und Stützmauern stellenweise mehr als maximal 2,00 m betragen.

Der Gemeinderat stimmte dem vorgesehenen Standort der Wärmepumpe zu und wies lediglich darauf hin, dass das Risiko hierfür die Bauherrschaft zu tragen hat. Einer Reduzierung des Stauraums vor dem geplanten Carport wurde das Einvernehmen hingegen ebenso versagt wie etwaigen Aufschüttungen und Stützmauern von mehr als 2,00 m Höhe.

Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach richtet sich nach den Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach, die der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2022 beschlossen hat. Die Vergaberichtlinien sollen den Bauplatzverkauf möglichst gerecht gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der insgesamt nur 15 Bauplätze verhindern. Sie sehen vor, dass die Vergabe nach einem festgelegten Punktesystem transparent und nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem ist in ihnen geregelt, dass pro Kalendervierteljahr maximal zwei Bauplätze zum Verkauf freigegeben werden.

Bis zum Bewerbungsschluss am 31.12.2022 war diesmal aber nur eine einzige Bewerbung eingegangen. Diese bezog sich auf den Bauplatz Flst.-Nr. 1647.

Der Gemeinderat stimmte dieser Bauplatzvergabe einstimmig zu.

Teilnahme an der Bündelaussschreibung Strom ab Liefertermin 01.01.2024

Der aktuelle Stromlieferungsvertrag der Gemeinde Weißbach mit der EnBW ODR AG aus Ellwangen wird am 31.12.2023 ablaufen.

Aufgrund des Vergaberechts darf die Gemeinde aber nicht mit irgendeinem Anbieter ihrer Wahl freihändig einen neuen Stromliefervertrag abschließen, sondern sie muss die Stromlieferungen öffentlich ausschreiben. Eine solche Ausschreibung ist sehr komplex und erfordert viel Spezialwissen. Bis auf ein einziges Mal hat sich die Gemeinde Weißbach hierfür in der Vergangenheit deshalb immer der Hilfe der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft GmbH – eines Tochterunternehmens des Gemeindetags Baden-Württemberg – bedient. Die Gt-service führt sogenannte Bündelausschreibungen durch, bei denen sie den Strombedarf zahlreicher Gemeinden gemeinsam – also gebündelt – europaweit ausschreibt. Neben einer hohen Rechtssicherheit bietet diese Vorgehensweise auch die Chance, gemeinsam günstigere Preise zu erzielen. Die Kosten für die Teilnahme der Gemeinde Weißbach an der Bündelausschreibung 2024 bis 2026 würden brutto rund 1.420,00 € betragen.

Da die bisherigen Erfahrungen der Gemeinde Weißbach mit der Gt-service durchweg positiv waren, beschloss der Gemeinderat, dass sie nun dauerhaft mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde beauftragt werden soll. Der Aufsichtsrat der Gt-service wird bevollmächtigt, die Zuschlagsentscheidungen und -erteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde Weißbach teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde Weißbach vorzunehmen. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Ferner verpflichtet sie sich zur Stromabnahme von dem/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

Außerdem legte der Gemeinderat einhellig fest, dass sich die Ausschreibung auf Normalstrom ohne Anforderungen an die Erzeugungsart und nicht explizit auf Ökostrom beziehen soll.

Ändern der Regelungen über eine freiwillige außertarifliche Leistungsprämie für die Beschäftigten der Gemeinde Weißbach

Im Jahr 2007 hatte der Gemeinderat beschlossen, eine zusätzliche, freiwillige, außertarifliche Leistungsprämie einzuführen, die dazu dient einzelne Beschäftigte, die weit über das normale Maß hinaus Arbeitseinsatz geleistet oder hervorragende Arbeitsergebnisse vorgewiesen haben, im Nachhinein zu belohnen und den anderen Beschäftigten einen Anreiz zu bieten. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Bürgermeisters, ob und wenn ja an wen und in welcher Höhe diese Prämie überhaupt ausbezahlt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Leistungsprämie besteht nicht. Die Gesamtsumme aller Prämien darf aber maximal 2.000,00 € und der Höchstbetrag pro Beschäftigtem höchstens 500,00 € pro Kalenderjahr betragen.

Da in der letzten Sitzung aus der Mitte des Gemeinderats angeregt worden war, diese Beträge nach nunmehr 15 Jahren zu erhöhen, wurde die Gesamtsumme jetzt einstimmig auf 3.000,00 € angehoben und der mögliche Höchstbetrag pro Beschäftigtem auf 1.000,00 €. Diese neuen Beträge sollen rückwirkend auch schon für das Jahr 2022 gelten.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Der Gemeinde Weißbach sind in letzter Zeit fünf Spenden angeboten worden. Zum einen hat die Heilbronner Stimme einen Geldbetrag in Höhe von 75,00 € für Menschen in Not gespendet; diese Spende soll an eine bedürftige Familie in der Gemeinde Weißbach weitergegeben werden. Des weiteren hat die Schreinerei Spazierer aus Weißbach dem Kindergarten in Crispenhofen eine Sachzuwendung im Wert von 339,00 € gemacht. Die Continental AG aus Weißbach hat dem Kindergarten und der Kindertagesstätte in Weißbach eine Sachzuwendung im Wert von 638,64 € zukommen lassen. Die Volksbank Hohenlohe eG aus Öhringen hat ebenfalls dem Kindergarten und der Kindertagesstätte in Weißbach einen Gelbetrag in Höhe von 100,00 € für Bastelmaterial gespendet. Zudem hat „Dorles Blumen und Spirituosen“ aus Ingelfingen für die Grünanlage bei der Bushaltestelle an der L 1045 eine Sachzuwendung im Wert von 180,00 € getätigt.

Laut der Gemeindeordnung muss die Entscheidung, ob eine Spende tatsächlich angenommen wird, vom Gemeinderat getroffen werden.

Das Gremium sah bei keiner der fünf Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss deshalb einstimmig sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17.10.2022 beschlossen hat, die beim Landgericht Heilbronn vorsorglich erhobene Klage wegen der mangelhaften Ausführung des Umgehungsgerinnes beim Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach aufrecht zu erhalten.

Verschiedenes

Es wurde daran erinnert, dass die nächste Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 20.02.2023, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal stattfinden wird.