Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 04.05.2016

Sitzungsbericht vom 25.04.2016

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.04.2016


●    Bau des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach: • Sanierung der Putzfassade • Sanierung der Sichtbetonflächen • Beauftragung der Dasch Zürn Architekten aus Stuttgart mit der Leistungsphase 9 der Objektplanung sowie Einigung über die dem Auftrag zugrunde zu legende Fassung der HOAI • Sonstiges

Wie in nahezu jeder der letzten Gemeinderatssitzungen musste sich das Gremium auch diesmal wieder mit einigen Punkten befassen, welche die Bauarbeiten fürs Bürgerzentrum betreffen. Architektin Bianca Schuh von den Dasch Zürn Architekten und die Projektsteuerin Charlotte Thomas von Kubus360 waren zur Sitzung gekommen, um dem Gemeinderat die einzelnen Punkte zu erläutern.
Erstes Thema war der Außenputz. Dieser Putz weist offenkundige Mängel auf (Farbunterschiede, Unebenheiten, fehlerhafte Dehnfugen und Abschlüsse, u.a.m.). Deshalb muss er auf Kosten des Verursachers saniert werden. Für die Sanierung standen drei Alternativen zur Diskussion: a) Partielles Ausbessern der Putzoberfläche und danach zweimaliges Überstreichen des Kratzputzes; b) Überziehen des Kratzputzes mit einer zusätzlichen Putzschicht und danach zweimaliges Überstreichen; c) Abfräsen des vorhandenen Putzes und Anbringen eines neuen Kratzputzes.
Weil die Gemeinde nur bei der letztgenannten Alternative das bekommt, was sie eigentlich in Auftrag gegeben hat, nämlich einen funktionierenden Kratzputz, entschied sich der Gemeinderat einstimmig für diese Sanierungsvariante.
Beim zweiten Thema ging es um optische Fehler (Luftbläschen, Unebenheiten, Verfärbungen) des Sichtbetons im Foyer und auf der Galerie. Hier wurden der Gemeinde vier Vorschläge unterbereitet: a) Beton so belassen wie er ist und dafür Preisminderung um 12.000 € netto; b) Spachteln und Verputzen der betreffenden Wände; c) Nachbearbeitung der betreffenden Wände durch die Betonkosmetik-Firma Kopp; diese würde zunächst eine Musterfläche anlegen und, wenn der Gemeinderat sie gutheißt, auch die restlichen Flächen entsprechend sanieren; die Gemeinde müsste dann aber das Ergebnis der Sanierung akzeptieren und dürfte diesbezüglich keine weiteren Forderungen mehr erheben; d) Hinzuziehung eines öffentlich bestellten Sachverständigen; die weitere Vorgehensweise würde sich dann nach dessen Vorschlag richten.  
Der Gemeinderat sprach sich hier für den Vorschlag c aus. Voraussetzung ist allerdings, dass der Generalunternehmer auf seine Kosten zusätzlich auch die Wände und Treppenstufen im Haupttreppenhaus nacharbeiten lässt.
Das dritte Thema war die Beauftragung der Dasch Zürn Architekten mit der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) sowie die Einigung darüber, nach welcher Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) das Honorar der Dasch Zürn Architekten richtigerweise berechnet werden muss.
Der Gemeinderat war einhellig dafür, die Dasch Zürn auch mit der Leistungsphase 9 zu betrauen. Der Honorarberechnung wird - mit Ausnahme der Leistungsphasen 1 bis 3, die bereits vor Inkrafttreten der HOAI 2013 vergeben worden waren - die Fassung 2013 der HOAI zugrunde gelegt.
Viertes und letztes Thema war die Frage, ob der Multifunktionsplatz entgegen der bisherigen Planung anstatt mit einer Tragdeckschicht mit einer hochwertigeren zweilagigen Asphaltschicht versehen werden soll.
Da die Mehrkosten für eine zweilagige Asphaltierung aber noch nicht bekannt sind, konnte dieser Punkt leider nicht abschließend besprochen werden. Über ihn soll daher in nächster Zeit auf elektronischem Wege eine Entscheidung herbeigeführt werden.
●    Baugesuche  
Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor: Der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer angebauten Terrassenüberdachung sowie einer Doppelgarage mit darüber liegender Terrasse in der Niedernhaller Straße 11/1 in Weißbach.
Diesem Bauvorhaben wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
●    Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2016
Das Kindertagesbetreuungssetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen. Bürgermeister Rainer Züfle stellte dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2016 vor. Dieser Entwurf war im Vorfeld schon mit der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Wei߬bach (Träger der Kleinkindgruppe Weißbach) und der Konrad Hornschuch AG (Kooperationspartner der Kleinkindgruppe Weißbach) abgestimmt worden.
Wie die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 aufzeigt, sieht die Situation in der Gemeinde Weißbach so aus, dass es hier derzeit 63 Kleinkinder (also Kinder im Alter unter drei Jahren) gibt. Für diese stehen insgesamt 15 Betreuungsplätze zur Verfügung: 10 Plätze in der Kleinkindgruppe Weißbach (die allerdings auch als Betriebs-Kinderkrippe der Konrad Hornschuch AG fungiert) und 5 Plätze in der altersgemischten VÖ-Gruppe des Kindergartens Crispenhofen. Außerdem kooperiert die Gemeinde Weißbach seit dem 01.01.2013 mit KIT (Abkürzung für "Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V.; früher: Tagesmütterverein Hohenlohekreis e.V.), sodass Kinder aus der Gemeinde seither auch bei Tageseltern betreut werden können.
Gegenwärtig sind in der Kleinkindgruppe Weißbach 9 Betreuungsplätze und in der altersgemischten Gruppe Crispenhofen 1 Platz tatsächlich belegt. Von KIT wird derzeit kein Kleinkind betreut. Somit reichen die vorhandenen Betreuungsmöglichkeiten noch aus, um die momentane Nachfrage zu befriedigen. Allerdings sollte die Gemeinde die Situation im Blick behalten und im Falle einer steigenden Nachfrage das Betreuungsangebot ausweiten.
Der Gemeinderat zeigte sich mit der vorgestellten Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2016 einverstanden und beschloss sie einstimmig.
●     Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2016 bis 2018
Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.
Die Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2016 bis 2018 zeigt auf, dass im Teilort Weißbach die Zahl der potentiellen Kindergartenkinder bis Anfang 2018 relativ konstant ansteigen wird. Ab Mitte 2018 wird es dann mehr Kinder als Kindergartenplätze geben. Allerdings besuchen erfahrungsgemäß nie alle Kinder den örtlichen Kindergarten, sodass die Kindergartenplätze aller Voraussicht nach trotzdem ausreichen werden. Sollte dem wider Erwarten nicht so sein, stünden in Crispenhofen aber noch genügend freie Plätze zur Verfügung.
Im Teilort Crispenhofen sieht es nämlich so aus, dass die Zahl der potentiellen Kindergartenkinder stets unter der Zahl der vorhandenen Kindergartenplätze bleibt.
Summa summarum reicht die Anzahl der in der Gemeinde Weißbach vorhandenen Kindergartenplätze also auf jeden Fall aus, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis und beschloss ohne Gegenstimme die Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2016 bis 2018.
●     Geplante Erweiterung des Wohnbaugebiets "Halberger Ebene" in Weißbach: • Vergabe der Planungsleistungen für das Aufstellen eines Bebauungsplans "Halberger Ebene III" sowie einer städtebaulichen Vorkonzeption für die angrenzende Fläche • Vergabe der Leistungen für das Aufstellen eines Grünordnungsplans mit Umweltbericht für den künftigen Bebauungsplan "Halberger Ebene III"
Die Gemeinde Weißbach hat im Wohnbaugebiet "Halberger Ebene II" in Weißbach derzeit nur noch sechs freie Bauplätze, von denen allerdings vier bereits reserviert sind. Deshalb ist es dringend notwendig, das Baugebiet zu erweitern. Zu diesem Zweck soll für eine insgesamt circa 1,5 Hektar große Fläche, die nördlich an das Wohnbaugebiet "Halberger Ebene II" anschließt und komplett der Gemeinde gehört, möglichst schnell ein Bebauungsplan "Halberger Ebene III" aufgestellt und sodann eine Erschließung durchgeführt werden. Allerdings kann dieser Bebauungsplan natürlich nicht losgelöst von der restlichen, circa 5,2 Hektar großen Fläche betrachtet werden, die im Flächen¬nutzungsplan ebenfalls zur Erweiterung des Baugebiets vorgesehen ist. Folglich muss für jene Fläche schon jetzt eine grobe Konzeption erarbeitet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sowohl die Planungsleistungen für das Aufstellen des Bebauungsplans "Halberger Ebene III" als auch die Planungsleistungen für die städtebauliche Vorkonzeption an das Architekturbüro Knorr & Thiele aus Öhringen zu vergeben. Das Honorar wird sich voraussichtlich auf insgesamt etwa 28.000 € brutto belaufen.
Der Grünordnungsplan mit Umweltbericht, welcher dem Bebauungsplan beizufügen ist, soll vom Landschaftsarchitekturbüro Steinbach aus Obermaßholderbach erstellt werden. Die Kosten hierfür werden voraussichtlich circa 10.200 € brutto betragen.
●    Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2016): Auftragsvergabe
Wie jedes Jahr möchte die Gemeinde Weißbach auch 2016 wieder einige Kanalsanierungen durchführen lassen. Auf Vorschlag des Kreistiefbauamts sind heuer drei Kanalabschnitte in der Konrad-Hornschuch-Straße in Weißbach sowie eine Schadstelle im Weiler Halberg zur Sanierung vorgesehen. Alle Schadstellen sollen in geschlossener Bauweise – also durch das Einkleben von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mittels einer Mehrkomponenten-Harzmischung ausgesteifte Glasfaser-Schläuche) – saniert werden.
Diese Arbeiten sind vor kurzem unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Das günstigste Angebot beläuft sich auf 34.753,95 € (brutto) und stammt von der Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim. Die Einheitspreise dieser Firma sind laut Aussage des Kreistiefbauamts auskömmlich und ortsüblich; eine Spekulation ist nicht ersichtlich.
Folglich beschloss der Gemeinderat einstimmig, die diesjährigen Kanalsanierungsarbeiten in ge-schlossener Bauweise an die Firma Diringer & Scheidel zu vergeben.
●    Vergabe des Auftrags zur Lieferung weiterer Urnenstelen für den Friedhof in Weißbach
In der Vergangenheit hat die Gemeinde auf dem Friedhof in Weißbach entlang dessen südlicher Umgrenzungsmauer nach und nach Urnenstellen vom Typ "S 46" der Firma Paul Wolff aufstellen lassen. Hierbei handelt es sich um braune Beton-Rundkopfstelen mit vier übereinander liegenden Urnenfächern. Die Stelen stehen abwechselnd einzeln oder paarweise, damit sie etwas aufgelockert wirken und nicht als massive Wand in Erscheinung treten. Weil der Platz an der südlichen Friedhofsmauer inzwischen erschöpft ist, hat der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.12.2015 beschlossen, nun in der nordöstlichen Friedhofsecke mit dem Aufstellen von Urnenstelen fortzufahren, und zwar zunächst in südöstliche Richtung bis zum Kriegerdenkmal und später in südwestliche Richtung bis zu den Soldatengräbern.
Ergänzend hierzu hat der Gemeinderat jetzt einstimmig festgelegt, dass die Urnenstelen auch künftig von der Firma Paul Wolff beschafft werden sollen, und zwar neun Stück gleich dieses Jahr. Sie werden einschließlich Transport rund 15.808 € brutto kosten.
•    Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab vor allem den folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner  nichtöffentlichen Sitzung vom 21.03.2016 gefasst hatte: "Die Gemeinde Weißbach entlässt die Heinz Stengel GmbH unverzüglich aus den Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag vom 06.02.1995 für das Schlößle-Areal in Weißbach". Hintergrund dieses Beschlusses war, dass die Firma Stengel ihren Grundbesitz am Schlößle-Areal inzwischen verkauft hat.
•    Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:
-     Im Zuge der geplanten Erweiterung des Regenüberlaufs E in der Crispenhofer Straße in Weißbach soll das im Arbeitsbereich liegende Teilstück der Verdolung des Halberger Bachs so aufdimensioniert werden, dass es ein hundertjährliches Hochwasser fassen kann. Die Mehrkosten dafür werden zwar auf rund 21.000 € geschätzt, doch wäre es wesentlich teurer, die Verdolung später als separate Maßnahme aufweiten zu lassen. Der Nutzen der Maßnahme wird allerdings erst dann zum Tragen kommen, wenn irgendwann auch der Rest der Verdolung aufdimensioniert werden wird.
-     Die Gemeinde wird als Werbe- und Geschenkartikel kleine Plüsch-Raben mit aufgedrucktem Gemeinde-Logo beschaffen. Bekanntlich ist der Rabe ja das Maskottchen der "Krappenstecher-Gemeinde" Weißbach.
-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 30.05.2016, stattfinden.