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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 21.07.2022

Sitzungsbericht vom 28.06.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.06.2022

Neufestsetzung der Gebühren für die Kleinkindbetreuung

In der Gemeinde Weißbach sind sämtliche Kindertagesstätten in der Trägerschaft der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach, wobei die Gebühren für die Betreuung der unter Dreijährigen (Kinderkrippe) aber von der Gemeinde Weißbach festgesetzt und erhoben werden.

Die Höhe der Kindergartengebühren setzt hingegen die Kirchengemeinde fest, bedarf dabei aber der Zustimmung der Gemeinde. Bei der Gebührenhöhe richtet sich die Kirchengemeinde in der Regel nach den Empfehlungen, welche die kommunalen Landesverbände (Städtetag und Gemeindetag) sowie die kirchlichen Fachverbände jedes Jahr gemeinsam herausgeben.

Während die Kindergartengebühren also jährlich angepasst wurden, hat die Gemeinde die Gebühren für die Kinderkrippe seit dem 01.09.2015 unverändert gelassen. Hingegen haben die kommunalen Landesverbände und die kirchlichen Fachverbände ihre Gebührenempfehlungen für Kinderkrippen im Zeitraum von 2016 bis 2021 um insgesamt rund 17 % angehoben. Anfang Juni dieses Jahres haben sie für das Kindergartenjahr 2022/2023 gar eine weitere Erhöhung um 3,9 % empfohlen.

Deshalb wundert es nicht, dass die Gebühren für die Kinderkrippe in Weißbach inzwischen deutlich unter den empfohlenen Richtsätzen liegen. Auch hinken die Gebühren der Gemeinde Weißbach im interkommunalen Vergleich stark hinterher.

Im Haushaltsplan 2022 sind für den Krippenbereich Erträge in Höhe von 288.600 € und Aufwendungen in Höhe von 425.300 € veranschlagt. Dies ergibt ein rechnerisches Defizit in Höhe von 136.700 €.

Wie aus all dem zu ersehen ist, war eine Anpassung der Gebühren also dringend geboten.

Aufgrund ihrer anhaltend schlechten Haushaltslage kann es sich die Gemeinde Weißbach leider nicht mehr leisten, ihre Krippengebühren weit unter den Empfehlungen und Richtsätzen zu lassen. Gleichwohl wird die Kleinkindbetreuung aber auch nach der vorgeschlagenen Gebührenanpassung immer noch hoch defizitär sein.

Die Gemeindeverwaltung hat folgende neue Gebührensätze vorgeschlagen, welche vom Gemeinderat sodann beschlossen wurden.

Die neuen Gebührensätze finden Sie hier.

Diese Gebührensätze gelten ab dem neuen Kindergartenjahr 2022/2023.

Augenscheinlich am Gebührenvorschlag der Gemeindeverwaltung ist, dass künftig nicht mehr für jedes Kind dieselbe Gebühr erhoben werden soll, sondern dass die Gebührenhöhe außer von der Betreuungsart (Regelgruppe, verlängerte Öffnungszeit oder Ganztagsbetreuung) künftig auch davon abhängen soll, wie viele Kinder unter 18 Jahren in dem betreffenden Haushalt leben. Eine solche familienbezogene Sozialstaffelung ist im Kindergartenbereich schon seit Jahrzehnten Usus und wird inzwischen von Gerichten auch im Kleinkindbereich gefordert. Trotz der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung wird dadurch für Kinder aus kinderreichen Familien die Betreuungsgebühr de facto sinken.

Damit die Betreuungsgebühren für die Kinderkrippe künftig nicht mehr der allgemeinen Entwicklung hinterherhinken, hat der Gemeinderat außerdem beschlossen, sie von nun an jährlich gemäß der Empfehlung der kommunalen Landesverbände und der kirchlichen Fachverbände anzupassen. Ergeben sich hierbei Cent-Beträge, soll ab 50 Cent auf volle Euro aufgerundet und darunter auf volle Euro abgerundet werden.

Neufestsetzung des Essensgelds für die Kleinkindbetreuung und den Kindergarten Weißbach

In der Kinderkrippe und im Kindergarten in Weißbach wird täglich ein warmes Mittagessen angeboten. Die Kosten für das Mittagessen, das sogenannte Essensgeld, fällt neben dem monatlichen Elternbeitrag für die Betreuung an.

Das Mittagessen wird von der Firma Hofmann Menü-Manufaktur GmbH aus Boxberg-Schweigern bezogen. Dieses wird tiefgekühlt angeliefert und von den Erzieherinnen in der jeweils benötigten Menge im Konvektomat erwärmt.

Um ein warmes Mittagessen zu erhalten, muss eine Essensmarke vorgelegt werden, die von den Eltern im Voraus auf dem Rathaus erworben werden kann.

Das Essensgeld ist zuletzt zum 01.01.2014 von 1,80 € auf 2,00 € erhöht worden. Seitdem blieb es unverändert. Gemäß der seinerzeitigen Berechnung der Gemeindeverwaltung kostete ein Essen damals 2,26 €, womit es also mit 0,26 € von der Gemeinde subventioniert wurde. Dies ergab einen Kostendeckungsgrad von 88,5 %.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Preiserhöhungen der Firma Hofmann Menü-Manufaktur GmbH, welche aber vollumfänglich von der Gemeinde getragen wurden, ohne das Essensgeld zu erhöhen. Aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise wurde erst kürzlich wieder eine Preisanpassung in Höhe von 6,8 % vorgenommen.

Betrachtet man die Erträge und Aufwendungen für die Verpflegung in den Kindertagesstätten, stellt man fest, dass der Kostendeckungsgrad inzwischen nur noch bei circa 45 % liegt. Die Gemeinde schießt aktuell also rund 1,10 € pro Essen zu.

Dies ist, zumal in Anbetracht der Finanzschwäche der Gemeinde, kein tragbarer Zustand.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, das Essensgeld für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Weißbach (Kindergarten und Kinderkrippe) ab dem 01.09.2022 zu erhöhen.

Die Essensmarken werden abgeschafft und es wird ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 € für das Mittagessen berechnet. Durchschnittlich wird ein Essen somit 2,40 € kosten. Die Essenspauschale wird monatlich mit dem Krippen- beziehungsweise Kindergartenbeitrag vom Konto der Eltern abgebucht. Quartalsweise findet eine Spitzabrechnung statt. Wenn ein Kind am Mittagessen nicht teilgenommen hat, werden pro Essen 2,40 € gutgeschrieben. Die Gutschrift wird dann mit der nächsten Abbuchung des Essensgeldes verrechnet. Die Essenspauschale wird wie der Kindergarten- und Krippenbeitrag an zwölf Monaten erhoben.

Diese Vorgehensweise entlastet die Eltern vollumfänglich. Zum einen müssten sie keine Essensmarken mehr beschaffen und würden für nicht eingenommenes Mittagessen eine entsprechende Erstattung erhalten. Die Eltern werden über die neue Abrechnungssystematik bzgl. des Essensgeldes zeitnah über einen Elternbrief informiert.

Nachbarkommunen, die ebenfalls das Essen von der Firma Hofmann Menü-Manufaktur GmbH beziehen, berechnen zwischen 2,00 € und 2,60 € pro Essen beziehungsweise zwischen 50,00 € und 54,00 € pauschal pro Monat. Wo das Essen von einer Kantine, Gastwirtschaft o.ä. geliefert wird, ist das Essensgeld freilich nochmals deutlich höher.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor.

Dabei ging es um den Neubau eines Doppelhauses im Schulweg in Weißbach. Dieses Bauvorhaben ist bereits zweimal im Gemeinderat beraten worden: Am 25.01.2022 sowie am 23.02.2022. In der Januar-Sitzung war die Entscheidung über das Einvernehmen vertagt worden, und in der Februar-Sitzung war dem Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde dann versagt worden. Auf diesen Gemeinderatsbeschluss hin hat der Bauherr seine Planung geringfügig überarbeitet. Nach Meinung des Landratsamts Hohenlohekreis – Untere Baurechtsbehörde – ist das Bauvorhaben nun in zwei von drei Überschreitungen genehmigungsfähig. Die Überschreitung der Gebäudehöhe falle jedoch weiterhin so groß aus, dass der Gemeinderat dem Bauvorhaben einstimmig erneut das Einvernehmen versagte.

Vergabe der Aufträge für die Neumöblierung der Räume der Gemeindeverwaltung im Rathaus Weißbach

Nach dem Umbau und der Erweiterung des Rathauses in Weißbach wird die Gemeindeverwaltung in den Räumen im Erdgeschoss untergebracht werden, während die Räume im Obergeschoss vom Verbandsbauamt des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (GVV) genutzt werden. Lediglich der Sitzungssaal, der sich ebenfalls im Obergeschoss befindet, wird künftig weiterhin der Gemeinde, daneben aber auch dem GVV dienen. 

Im Zuge der Bauarbeiten im Rathaus sind die alten Büromöbel der Gemeindeverwaltung größtenteils entsorgt worden. Sie waren zumeist bereits jahrzehntealt, unergonomisch und verschlissen. Deshalb werden für die neuen Räume der Gemeindeverwaltung im Erdgeschoss nun neue Möbel benötigt. Insbesondere trifft das auf das sogenannte Zwischen-Büro, das Bürgermeister-Büro und den Pausenraum zu. Das Bürgerbüro ist hingegen erst im Frühjahr 2018 neu eingerichtet worden, weshalb dessen Möbel quasi noch neuwertig sind.

Daneben müssen natürlich auch die Räume des Verbandsbauamts im Obergeschoss neu möbliert werden, doch ist dafür nicht die Gemeinde zuständig, sondern der GVV.

Der Auftrag für die Möblierung des Zwischen-Büros im Rathaus Weißbach wird zum Preis von brutto 3.165,40 € an die Firma Ottenbacher GmbH aus Künzelsau vergeben. Die Möblierung des Bürgermeister-Büros wird zum Preis von brutto 13.229,25 € an die Schreinerei Bernd Spazierer aus Weißbach vergeben und der Auftrag zur Möblierung des Pausenraums wird zum Preis von brutto 3.641,40 € an die Firma Breuninger GmbH aus Künzelsau vergeben.

Erneute Behandlung der Standortkonzeption für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Verbandsgebiet des GVV Mittleres Kochertal

Der Erlass einer Standortkonzeption für Freiflächen-Photovoltaikanlagen war bereits am 25.04.2022 auf der Tagesordnung des Gemeinderats gestanden. Damals hatte der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Entscheidung über die von den IFK Ingenieuren aus Mosbach erarbeitete Standortkonzeption zu vertagen. Die IFK Ingenieure sollten bis dahin in die Karten der Konzeption auch das Kriterium „Bodenwertzahl“ einarbeiten. Der überarbeitete Entwurf sollte dann erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Marius Bergmann von den IFK Ingenieuren stellte dem Gemeinderat nun die Karten mit den Bodenwertzahlen vor.

In der Diskussion, die sich an den Sachvortrag anschloss, spielten die Karten dann jedoch nahezu keine Rolle mehr, denn mehrere Gemeinderäte sprachen sich nun grundsätzlich gegen Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus und wollten deshalb überhaupt keine Standortkonzeption mehr erlassen.

Die von Bürgermeister Rainer Züfle vorgeschlagene Zustimmung zur vorgestellten Standortkonzeption für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wurde schließlich mit sechs Gegenstimmen, einer Enthaltung und nur drei Jastimmen abgelehnt. Auch wurde den Vertretern der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal diesbezüglich kein imperatives Mandat erteilt.

Das Thema „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ ist damit in der Gemeinde Weißbach freilich nicht vom Tisch. Mangels einer Standortkonzeption können Investoren nun eben für jedes Grundstück einen Antrag auf Erlass eines Bebauungsplans stellen, über den der Gemeinderat dann jeweils einzeln entscheiden muss. Ein Rechtsanspruch auf den Erlass eines Bebauungsplans oder die Änderung des Flächennutzungsplans gibt es laut § 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) allerdings nicht.

Nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes besprochen beziehungsweise bekanntgegeben:

-            Die nächste Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 26.07.2022, in der Halle des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden.