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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 12.07.2022

Sitzungsbericht vom 24.05.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten im Schulweg in Weißbach. Dieses Bauvorhaben ist bereits zweimal im Gemeinderat beraten worden: Am 25.01.2022 sowie am 23.02.2022. In der Januar-Sitzung war die Entscheidung über das Einvernehmen vertagt worden, und in der Februar-Sitzung war dem Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde dann versagt worden. Auf diesen Gemeinderatsbeschluss hin hat der Bauherr seine Planung geringfügig überarbeitet. Nach Meinung des Landratsamts Hohenlohekreis – Untere Baurechtsbehörde – ist das Bauvorhaben nun genehmigungsfähig.

Der Gemeinderat versagte dem Bauvorhaben dennoch mehrheitlich erneut das Einvernehmen.

Beim zweiten Baugesuch ging es um den Einbau einer weiteren Garage in die bestehende Scheune in der Brunnengasse 10 in Crispenhofen.

Diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2021)

Laut der Eigenkontroll-Verordnung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle zehn bis fünfzehn Jahre sämtliche öffentlichen Abwasserkanäle auf Schäden untersuchen zu lassen. Im Ortsteil Weißbach ist die letzte Untersuchung mittels einer Video-Kamera in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgt. Die Untersuchung im Ortsteil Crispenhofen datiert noch vom Jahr 2009 und soll dieses Jahr erneut erfolgen. Um einen Sanierungsstau zu vermeiden, lässt die Gemeinde Weißbach jedes Jahr einige Schadstellen sanieren. Sofern möglich, erfolgt die Sanierung grundsätzlich in geschlossener Bauweise – also durch das „Einkleben“ von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mit Epoxidharz bestrichene Glasfaserschläuche). Dieses Verfahren ist bewährt und wesentlich kostengünstiger als die Sanierung in offener Bauweise, also das Aufgraben der Schadstellen.

Auch dieses Jahr sollen wieder Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Vorgesehen ist hierbei die Sanierung von sechs Schadstellen in der Ortschaft Weißbach. Die entsprechenden Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Drei der Firmen haben ein Angebot abgegeben. Mit einem Preis von 26.426,04 € brutto hat sich das Angebot der Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim dabei als das wirtschaftlichste erwiesen.

Folglich entschied der Gemeinderat, die Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Diringer & Scheidel zu vergeben.

Gründung eines Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal: Erneute Beschlussfassung der Verbandssatzung

Die Gemeinderäte von Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg bereits haben in ihren öffentlichen Sitzungen im September 2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Abwasserzweckverband (AZV) für die Abwasserbeseitigung zu gründen. Zur Gründung des Zweckverbands muss eine Verbandssatzung erlassen werden, in der die Grundzüge der Zusammenarbeit der drei Gemeinden zu regeln sind. Den entsprechenden Beschluss haben die Gemeinderäte jeweils in ihrer öffentlichen Sitzung im November 2021 gefasst.

Laut § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bedarf die Verbands-satzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, vorliegend also des Landratsamts Hohenlohekreis. Im Zuge der Prüfung der beschlossenen Verbandssatzung machte das Landratsamt bezüglich einiger Formulierungen sinnvolle Verbesserungsvorschläge. Hinsichtlich einiger weniger Punkte, die sich thematisch vor allem um den vorgesehenen Übergang der bestehenden Kläranlagen auf den AZV sowie um die Finanzierung des Verbands und seine Umlagen drehten, äußerte das Landratsamt sogar rechtliche Bedenken.

Um diese Bedenken auszuräumen, wandten sich die Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie die Gemeinde Weißbach dann an Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Schöneweiß von der Anwaltskanzlei Spahn • Uhl • Schöneweiß aus Freiburg. Diese Kanzlei ist auf kommunalrechtliche Themen spezialisiert, darunter auch auf Fragen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Herr Dr. Schöneweiß hat die Verbandssatzung daraufhin in Abstimmung mit den drei Gemeinden und dem Landratsamt so überarbeitet, dass den Vorschlägen und Bedenken des Landratsamts zwar weitgehend Rechnung getragen wird, die Grundgedanken der ursprünglichen Satzungsregelungen jedoch trotzdem erhalten bleiben.

Der Gemeinderat hat die überarbeitete Verbandssatzung des AZV Mittleres Kochertal darum einstimmig beschlossen.

Das Landratsamt hat die Satzung inzwischen bereits genehmigt und die Satzung mitsamt der Genehmigung am 31.05.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung ist damit zum 01.06.2022 in Kraft getreten und der AZV Mittleres Kochertal offiziell gegründet. 

Nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes besprochen beziehungsweise bekanntgegeben:

-            Die nächste Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 28.06.2022, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden.