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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 29.04.2022

Sitzungsbericht vom 24.03.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2022

Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022

Der Leiter der Verbandskämmerei, Herr Verbandsoberamtsrat Andreas Frickinger, stellte dem Gemeinderat die überarbeitete Fassung des Haushaltsplans für das Jahr 2022 mitsamt dem Investitionsprogramm vor. Der Entwurf des Haushaltsplans war in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2022 eingebracht und anschließend am 10.03.2022 vom Finanzausschuss nichtöffentlich vorberaten worden.

Wegen des geringen Gewerbesteueraufkommens und wegen der Systematik des Finanzausgleichs sehen die Zahlen fürs Jahr 2022 leider wieder nicht rosig aus, obwohl der Haushaltsplan von großer Sparsamkeit geprägt ist. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 685.000 € auf. Durch den Überschuss eines veranschlagten Sonderergebnisses (Bauplatzverkäufe über Buchwert) in Höhe von 743.000 € kann dieser Fehlbetrag aber nicht nur ausgeglichen werden, sondern es wird sogar ein geringer Überschuss in Höhe von 58.000 € erwirtschaftet.

Die liquiden Eigenmittel („Sparbuch“) werden am Jahresende 2022 dann bei 1,12 Millionen Euro liegen.

Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2022 nicht notwendig. Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2022 auf 750.000 € reduzieren. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher auf 500.000 € festgesetzt. Die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuern A und B sollen unverändert bleiben.

Die größten Investitionen sind der Erwerb zweier Mietwohnungen (640.000 €), Kostensteigerungen und zusätzliche Arbeiten beim Umbau und der Erweiterung des Rathauses in Weißbach (348.000 €), Kostensteigerungen und Auftragserweiterungen bei den Arbeiten zur Verdolung des Halberger Bachs (200.000 €), der Erwerb von bebauten Grundstücken (160.000 €), die Neuanlage der Parkplätze am Friedhof in Weißbach (95.000 €), der barrierefreien Umbau von Bushaltestellen (95.000 €) und der Breitbandausbau (90.000 €).

In ihren Haushaltsreden nahmen die Fraktionsvorsitzenden Waltraud Kuhnle (BWV), Ulrich Rüdele (FWV) und Reinhold Pils (SPD) zum Haushaltsplan 2022 detailliert Stellung und befürworteten ihn letztendlich.

Deshalb wurde die Haushaltssatzung mitsamt dem zugehörigen Planwerk vom Gemeinderat schließlich einstimmig beschlossen.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um die Umnutzung eines Gebäudes auf dem Firmenareal in der Salinenstraße von einer Lagerhalle in eine Produktionshalle.

Diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.

Das zweite Baugesuch bezog sich auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer angebauten Doppelgarage in der Straße „Zum Brückle 21“ in Crispenhofen. Dieser Bauantrag war vom Gemeinderat zwar bereits in dessen Sitzung am 22.11.2021 behandelt worden, doch hat das Baurechtsamt des Landratsamts Hohenlohekreis inzwischen festgestellt, dass zwei weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind.

Der Gemeinderat stimmte sowohl der teilweisen Überschreitung der Baugrenze durch die Eingangsüberdachung zu, als auch der Auffüllung zwischen dem Gebäude und der Straße. Zu den angrenzenden Bauplätzen hin darf die Auffüllung jedoch nicht mehr als 2,30 m hoch werden. Zudem muss bei 2,30 m Höhe der höchste Punkt der Auffüllung mindestens 3,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein; bei einer geringeren Höhe entsprechend weniger.

Abwasserzweckverband Mittleres Kochertal:
a)    Information über den Stand der Verbandsgründung und den Planungsfortschritt
b)    Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung / eines Nachweises der Regenwasserbehandlung für das Einzugsgebiet der Kläranlage

Der Gemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2021 die Satzung für den Abwasserzweckverband Mittleres Kochertal (kurz: AZV) beschlossen sowie die Vertreter und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung gewählt. Dennoch ist die im November 2021 auch von Forchtenberg und Niedernhall beschlossene Verbandssatzung bis dato leider immer noch nicht in Kraft getreten und der Abwasserzweckverband somit noch nicht gegründet. Grund hierfür ist die noch ausstehende Genehmigung der Satzung durch das Landratsamt Hohenlohekreis.

Am 20.12.2021 fand eine gemeinsame Informationsveranstaltung für die Gemeinderäte von Forch­tenberg, Niedernhall und Weißbach statt. Dabei wurde den Gemeinderäten und den künftigen Verbandsvertretern einerseits der vorgesehene Entwurf für den Haushaltsplan 2022 des AZV vorgestellt. Andererseits wurden auch die durch ein VgV-Verfahren ermittelten Planungsbüros für die Leitungstrassen und für den Kläranlagenbau präsentiert.

Den Planungsauftrag für die Leitungstrassen hat das Büro ISTW Planungsgesellschaft mbH aus Ludwigsburg erhalten. Der Auftrag umfasst die Planung aller Verbandssammler zwischen den Ortsteilen des Verbandsgebiets und der künftigen Gemeinschaftskläranlage, aber auch die Planung der notwendigen Pumpwerke und Entlastungsbauwerke.

Der Planungsauftrag für die Kläranlage ging hingegen an das Büro SAG Ingenieure aus Ulm. Er umfasst aus­schließlich die Planung der künftigen Gemeinschaftskläranlage, schließt aber auch die Ermittlung des bestmöglichen Standorts mit ein.

Da der Bau einer neuen Kläranlage sowie der Bau von kilometerlangen Zuleitungen samt Pump­werken und Entlastungsbauwerken eine sehr komplizierte Materie darstellt, die viel Spezialwissen voraussetzt, haben die drei Gemeinden zudem mit Herrn Dr.-Ing. Werner Maier aus Münchingen einen Beratervertrag abgeschlossen. Herr Dr. Maier wird den AZV bei der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion beraten und unterstützen.

Die Büros ISTW und SAG haben schon im Januar mit ihrer Arbeit begonnen. Am 02.02.2022 fand ein Startgespräch mit allen Planungsbeteiligten - also den Mitgliedsgemeinden, den Ingenieurbüros und den Vertretern der Fachbehörden aus dem Landratsamt Hohenlohekreis - statt. Seither gibt es einmal wöchentlich in wechselnder Besetzung entweder virtuell oder in Präsenz einen Jour Fix, um aktuelle Punkte zu besprechen und die Planungen weiter abzustimmen.

Aktuell werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt diverse denkbare Leitungstrassen und Kläranlagenstandorte anhand von Kriterien wie zum Beispiel dem Grundwasserschutz, dem Hochwasserschutz, dem Naturschutz et cetera nach dem Ausschlussprinzip gesichtet. Sobald dies geschehen ist, werden die verbleibenden möglichen Trassen und Kläranlagenstandorte durch die Planungsbüros aus technischer Sicht bewertet, damit dann der Verbandsversammlung beziehungsweise den Gemeinderäten eine erste Vorplanung vorgelegt werden kann.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist es für die weitere Planung wichtig, möglichst rasch eine Schmutzfrachtberechnung erstellen zu lassen, um so einen Nachweis über die notwendigen Regenwasserbehandlungsanlagen für das zukünftige Einzugsgebiet der Großkläranlage zu erbringen. In der Schmutzfrachtberechnung werden die jeweiligen Mischwasserabflüsse der einzelnen Orte im Gebiet des künftigen AZV Mittleres Kochertal ermittelt. Auf diesen Nachweis legt auch das Landratsamt Hohenlohekreis großen Wert.

ISTW hat angeboten, diese Leistungen für ein Honorar in Höhe von 75.380,55 € zu erbringen. Dieses Angebot ist nach Einschätzung von Herrn Dr. Maier der Höhe nach angemessen.

Gemäß der Verbandssatzung wäre für die Vergabe dieses Auftrags eigentlich die Verbandsversammlung des AZV zuständig. Da dieser rechtlich aber noch nicht existiert, muss die Vergabe stattdessen notgedrungen durch die Gemeinderäte von Forchtenberg, Niedernhall und Weißbach erfolgen. Die drei Gemeinden werden den Auftrag dann im Namen des AZV Mittleres Kochertal iG erteilen; die Abrechnung wird am Ende direkt mit dem bis dahin gegründeten AZV stattfinden.

Der Gemeinderat nahm vom Bericht über den Sachstand interessiert Kenntnis und folgte einstimmig dem Vorschlag, das Büro ISTW mit der Erstellung einer Schmutzfrachtberechnung für das Gebiet des AZV zu beauftragen.

Entscheidung über den Antrag von Herrn Ulrich Rüdele auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Gemeinderat Ulrich Rüdele hat die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass er zum 31.03.2022 seine Gemeinderatstätigkeit beenden möchte.

Laut der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) kann ein Bürger aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht durch einseitige Erklärung ausscheiden, sondern nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Als wichtige Gründe nennt das Gesetz unter anderem eine bereits mindestens zehnjährige Mitgliedschaft im Gemeinderat oder ein Lebensalter von mehr als 62 Jahren. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hat laut Gesetz bei Gemeinderäten der Gemeinderat zu entscheiden.

Ulrich Rüdele ist seit 1989, also seit nunmehr 33 Jahren, Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Weißbach. Zudem ist er älter als 65 Jahre.

Darum stellte der Gemeinderat einstimmig fest, dass bei ihm die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, um wie beantragt zum 31.03.2022 aus dem Gemeinderat auszuscheiden.

Bürgermeister Rainer Züfle würdigte in einer kurzen Laudatio und einer kleinen Bildpräsentation Ulrich Rüdeles kommunalpolitisches Wirken, dankte ihm recht herzlich für seinen Einsatz und überreichte ihm zur Erinnerung ein kleines Geschenk.

Gemeinderat Thomas Foss (FWV), Gemeinderätin Waldtraud Kuhnle (BWV) und Gemeinderat Reinhold Pils (SPD) schlossen sich im Namen ihrer jeweiligen Fraktion diesem Dank an und wünschten Ulrich Rüdele für seinen kommunalpolitischen Ruhestand alles Gute.

Feststellung etwaiger Hinderungsgründe für das Nachrücken von Herrn Jan Ballenberger in den Gemeinderat

Herr Ulrich Rüdele war seinerzeit auf der Liste der Freien Wählervereinigung (FWV) als Vertreter des Wohnbezirks Weißbach in den Gemeinderat gewählt worden. Die nächste Ersatzperson auf der FWV-Liste für Weißbach ist Herr Jan Ballenberger aus Weißbach.

Bevor Herr Ballenberger in den Gemeinderat nachrücken darf, muss der Gemeinderat laut der Gemeindeordnung jedoch zuerst feststellen, ob bei ihm ein Hinderungsgrund besteht, der ihn an der Aufnahme seines Amtes hindert. Was hierbei als Hinderungsgrund zählt, ist in Absatz 1 des § 29 GemO abschließend aufgelistet.

Der Gemeinderat stellte einstimmig fest, dass bei Jan Ballenberger kein Hinderungsgrund für das Nachrücken in den Gemeinderat vorliegt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut der Gemeindeordnung darf ausschließlich der Bürgermeister oder – sofern vorhanden – ein Beigeordneter Spenden erbitten und entgegennehmen. Ob die Spende tatsächlich angenommen wird, hat dann jedoch in öffentlicher Sitzung der Gemeinderat zu entscheiden.

Der Gemeinde Weißbach sind in den letzten Monaten folgende sechs Spenden angeboten worden:

Erstens hat die Heilbronner Stimme vor Weihnachten einen Geldbetrag in Höhe von 75,00 € für Menschen in Not gespendet. Diese Spende wurde an eine bedürftige Familie in der Gemeinde Weißbach weitergegeben.

Zweitens möchte die Evangelische Kirchengemeinde Weißbach-Crispenhofen aus den Erlösen des „Basars rund um’s Kind“ einen Geldbetrag in Höhe von 110,00 € für die Kinder- und Jugendarbeit spenden.

Drittens hat die Konrad Hornschuch AG aus Weißbach für den Kindergarten und die Kindertagesstätte in Weißbach einige Dreiräder im Wert von 907,00 € gegeben.

Viertens will die Firma „Dorles Blumen und Geschenke“ aus Ingelfingen der Gemeinde eine Sachzuwendung im Wert von 120,00 € zukommen lassen. Dabei handelt es sich um die Bepflanzung des Blumenbeets bei der Bushaltestelle an der L 1046 in Weißbach.

Fünftens möchte eine Privatperson einen Geldbetrag in Höhe von 250,00 € für die Feuerwehr Weißbach spenden.

Sechstens hat der VdK Ortsverband Niedernhall-Weißbach angeboten, eine Geldspende in Höhe von 150,00 € für die Flüchtlingshilfe (Ukraine) zu tätigen.

Der Gemeinderat konstatierte einstimmig, dass bei keiner der sechs Spenden ein verfänglicher Hintergrund vorliegt. Somit können sie dankend angenommen werden.

Nichtöffentlich gefasste Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Verschiedenes

Bürgermeister Rainer Züfle wies darauf hin, dass die nächste Gemeinderatsitzung voraussichtlich am Montag, dem 25.04.2022, stattfinden wird.