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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 17.03.2022

Sitzungsbericht vom 23.02.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.02.2022

Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2022
Der Leiter der Verbandskämmerei des GVV Mittleres Kochertal, Verbandsoberamtsrat Andreas Frickinger, stellte dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2022 mitsamt dem Investitionsprogramm vor.

Der Haushaltsplan soll nun zunächst im Finanzausschuss nichtöffentlich vorberaten werden. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.03.2022 wird er dann abschließend beraten und beschlossen werden.

Erlass einer Satzung über die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Gemeinde Weißbach (Stellplatzsatzung)
Allmählich werden in den Ortschaften Weißbach und Crispenhofen Baulücken, die zum Teil schon seit Jahrzehnten bestehen, geschlossen. Auch werden innerorts gelegentlich alte Gebäude abgebrochen, um durch neue zeitgemäße Wohnhäuser ersetzt zu werden. So erfreulich diese Entwicklung ist, erweist es sich immer wieder als Problem, dass viele Straßen in den beiden Ortskernen, aber auch in den älteren Baugebieten ziemlich schmal sind, sodass dort StVO-konformes Parken am Fahrbahnrand nicht möglich ist. Trotzdem werden auf den Baugrundstücken oftmals zu wenig PKW-Stellplätze geschaffen, weil die Landesbauordnung (LBO) pro Wohnung nur einen Stellplatz vorschreibt. Die Folge ist, dass vielerorts auf den Gehwegen geparkt wird, wodurch Fußgänger behindert werden oder die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite von 3,00 Metern nicht eingehalten wird – mit der Konsequenz, dass Rettungsfahrzeuge, Müllaster, Schneepflüge oder andere große Fahrzeuge nicht mehr durchkommen.

Um solche Missstände zu verhindern, räumt der Gesetzgeber den Gemeinden in der LBO die Möglichkeit ein durch eine Satzung die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf bis zu zwei Stellplätze zu erhöhen. Bisher hat die Gemeinde Weißbach von dieser Möglichkeit zwar noch keinen Gebrauch gemacht, doch hat sie in ihrem jüngsten Bebauungsplan, den Bebauungsplan „Halberger Ebene III“, für dieses Wohngebiet generell schon zwei Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben.

Auf Wunsch der Gemeinde Weißbach präsentierte der Leiter des Verbandsbauamts, Verbandsoberamtsrat Torsten Keilbach, dem Gemeinderat nun eine Stellplatzsatzung. Diese soll für alle Gebiete der Ortschaften Weißbach (ohne Guthof) und Crispenhofen (ohne Halberg) gelten, für die es entweder keinen Bebauungsplan gibt, oder deren Bebauungsplan vor dem 01.01.1980 in Kraft getreten ist. In diesen Gebieten werden künftig für neue Wohnungen unter 40 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze und für neue Wohnungen ab 40 m² Wohnfläche 2,0 Stellplätze verlangt. 

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Erlass dieser Satzung.

Der genaue Wortlaut der Satzung ist bereits im Mitteilungsblatt Nr. 9/2022 vom 04. März 2022 öffentlich bekannt gemacht worden, sodass sie am 05.03.2022 in Kraft getreten ist.

Baugesuche
Dem Gemeinderat lagen dieses Mal drei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um die Errichtung einer neuen zusätzlichen regenerativen Nachverbrennungsanlage auf dem Firmenareal Flst.-Nr. 1130 in der Salinenstraße in Weißbach.

Diesem Baugesuch erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.

Das zweite Baugesuch bezog sich auf den Neubau eines Doppelhauses im Schulweg 6. Diesem Baugesuch war in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 das Einvernehmen bereits versagt worden, doch musste es aufgrund neuer Erkenntnisse jetzt noch einmal behandelt werden.

Hinsichtlich der Anordnung der Vollgeschosse, der Gebäudehöhe und der Dachneigung wurde das Einvernehmen nun erneut versagt; im übrigen wurde dem Vorhaben aber das Einvernehmen erteilt. Außerdem wurde der Antragsteller darauf hingewiesen, dass bislang noch keine öffentliche, sondern nur eine private Wasserleitung zum Baugrundstück führt.

Beim dritten Baugesuch ging es um den Neubau eines Mehrfamilienwohnhaues mit fünf Wohneinheiten im Schulweg 6/1. Dieses Bauvorhaben war bereits auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022 gestanden, seinerzeit aber vertagt worden.

Der Gemeinderat war nun der Meinung, dass sich das Bauvorhaben nicht in die Umgebungsbebauung einfügt. Folglich wurde ihm das Einvernehmen versagt. Im übrigen erfolgte auch hier der Hinweis, dass bislang noch keine öffentliche, sondern nur eine private Wasserleitung zum Baugrundstück führt.

Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Eigentümern der Grundstücke Flst.-Nr. 56 und 56/1 der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, über die Kostentragung für das Erarbeiten einer Einbeziehungssatzung
Ein privater Bauherr möchte auf den Grundstücken Flst.-Nr. 56 und Flst.-Nr. 56/1 am südlichen Ortsrand des Weilers Halberg bauen. Da diese Grundstücke zum Teil im Außenbereich liegen, kann dieses Bauvorhaben aber nur dann verwirklicht werden, wenn die Gemeinde den nördlichen Teil des Grundstücks Flst.-Nr. 56 und den südlichen Zipfel des Grundstücks Flst.-Nr. 56/1 durch eine Einbeziehungssatzung dem Innenbereich zuordnet.

Da der Erlass der Einbeziehungssatzung auf Wunsch und im Interesse des privaten Grundstückseigentümers erfolgen würde, ist es richtig, dass er dann auch für die Kosten des Verfahrens aufkommt. Die genauen Modalitäten der Kostentragung müssen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden.

Der Gemeinderat war mit dem von der Gemeinde- und Verbandsverwaltung ausgearbeiteten Vertrag einhellig einverstanden und beauftragte Bürgermeister Rainer Züfle diesen Vertrag mit dem Bauherrn abzuschließen.

Offenhaltungs- und Trockenmauer-Projekt am Kelterberg in Crispenhofen:
-        Vergabe der Arbeiten zur Entbuschung von Flächen
-        Vergabe der Arbeiten für die Sanierung von Trockenmauern und das Wiederherrichten des Weges

Die Gemeinde Weißbach hat von der Stiftung Naturschutzfonds eine Zuwendung in Höhe von 120.664,62 € bewilligt bekommen. Das Geld stammt aus der Ausgleichszahlung, welche die Stiftung vor Jahren als Ausgleichsleistung für den Windpark Weißbach erhalten hat, und ist für Entbuschungs- und Offenhaltungsmaßnahmen sowie für die Sanierung von Trockenmauern am Kelterberg in Crispenhofen zu verwenden. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden im Jahr 2019 auf 134.071,80 € geschätzt. Die Höhe der bewilligten Zuwendung beträgt hiervon 90%, somit also 120.644,62 €. Den Rest muss die Gemeinde als Eigenanteil tragen, erhält hierfür aber Ökopunkte. Bisher sind für das Projekt schon rund 4.000,00 € Ausgaben entstanden. Für Ingenieur- und Vermessungsleistungen des Kreistiefbauamts werden voraussichtlich etwa 17.850,00 € anfallen.

Die Entbuschung des Geländes wird mit Kosten in Höhe von 15.153,46 € zu Buche schlagen. Diese Arbeiten waren kürzlich vom Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis im Auftrag der Gemeinde Weißbach beschränkt ausgeschrieben worden. Das günstigste Angebot hatte daraufhin Herr Andreas Volpp aus Crispenhofen abgegeben. Da die Arbeiten aus Naturschutzgründen noch vor dem 01. März ausgeführt werden müssen, hat Bürgermeister Rainer Züfle diesen Auftrag im Wege einer Eilentscheidung bereits erteilt.

Die Arbeiten für die Sanierung der Trockenmauern und das anschließende Wiederherstellen des Graswegs sind vor kurzem vom Kreistiefbauamt beschränkt ausgeschrieben worden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Norbert Schneider aus Rothenburg ob der Tauber; ihr Angebotspreis beläuft sich auf 163.422,70 € brutto. Leider übersteigt das Angebot die für die Trockenmauersanierung die noch zur Verfügung stehenden Mittel um 66.354,36 €. Hauptgrund für die Mehrkosten sind Massenmehrungen, weil inzwischen mehr Trockenmauern saniert werden sollen, als ursprünglich vorgesehen waren.

Da die Gemeinde für diejenigen Mehrkosten, die auf einer Massenmehrung beruhen, Ökopunkte gutgeschrieben bekommt, und da die Gemeinde solche Punkte dringend benötigt, beschloss der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag für die Sanierung der Trockenmauern in voller Höhe an die Firma Norbert Schneider zu vergeben.

Sanierung der Wasserleitung im Siedlungsweg in Crispenhofen: Vergabe der Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten
Schon seit längerem beklagen sich Bewohner des Siedlungswegs in Crispenhofen immer wieder über Trübungen im Trinkwasser. Der Grund für die Trübung liegt wohl daran, dass die Rohrleitungen aus duktilem Gussrohr mit der Nennweite DN 80 nur unzureichend durchflossen werden. Das Trinkwasser steht in der Leitung ab und es kommt immer wieder zur Bildung von Rostwasser. Um Abhilfe zu schaffen soll auf Anraten der NOW ein PEX-Schlauch mit der Nennweite AD 63 im Langrohrrelining in die vorhandene Gussleitung eingezogen werden.

Die Arbeiten hierfür waren im März 2021 schon einmal ausgeschrieben worden, doch war die Ausschreibung dann aufgehoben worden, weil vermutet wurde, dass einzelne Angebotspreise überhöht und spekulativ waren.

Anfang Februar ist nun eine erneute Ausschreibung erfolgt. Daraufhin gingen drei Angebote ein. Das wirtschaftlichste stammt von der Firma Rudolf Steinbrenner GmbH & Co. KG aus Wiesenbach und beläuft sich auf 70.137,50 € netto.

Der Gemeinderat beschloss daher einstimmig, dieser Firma den Auftrag zu erteilen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 25.01.2022 gefasst hatte:

1.) Die Gemeinde Weißbach erwirbt von der Firma Paulus Wohnbau GmbH aus Pleidelsheim insgesamt 99/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück Flst.-Nr. 9 in der Kelterstraße in Weißbach sowie 99/2000 am Grundstück Flst.-Nr. 10/2 in der Büschelhofer Straße in Weißbach, verbunden mit dem Sondereigentum an den Wohnungen Nr. 6 und Nr. 7 sowie an den überdachten Stellplätzen Nr. 33 und Nr. 34 in der von der Firma Paulus Wohnbau GmbH zu erstellenden Wohnanlage für betreutes Wohnen.

2.) Für die beiden Wohnungen soll ein Zuschuss aus dem sozialen Mietwohnraumförderprogramm des Landes beantragt werden. Der Gemeinde ist bekannt, dass damit eine 30-jährige Miet- und Belegungsbindung verbunden ist.

3.) Bürgermeister Rainer Züfle wird beauftragt und bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit den beiden vorstehend genannten Punkten anfallenden Schritte zu unternehmen, Entscheidungen zu treffen und Unterschriften zu leisten. 

Verschiedenes
Unter anderem wurde noch Folgendes besprochen beziehungsweise bekanntgegeben:

-    Die wöchentliche Arbeitszeit der Reinigungskraft im Bürgerzentrum Langenbachtal wird von 16,5 Stunden auf 17,5 Stunden erhöht.

-    Die Gemeinderäte der Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie der Gemeinde Weißbach haben im September 2021 beschlossen, aus dem Kläranlagen-Projekt mit der Stadt Künzelsau und der Stadt Ingelfingen auszusteigen und stattdessen zu dritt eine Gemeinschaftskläranlage zu errichten. Vor kurzem nun hat die Stadt Künzelsau mitgeteilt, dass sich die bis dahin bereits angefallenen Projektkosten insgesamt auf 217.841,42 € belaufen, wovon die Gemeinde Weißbach einen Anteil in Höhe von 22.655,51 € zu tragen hat.

-    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Donnerstag, dem 24. März 2022, stattfinden.