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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 23.12.2021

Sitzungsbericht vom 14.12.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021

Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen zwei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um den Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Praxis im Schulweg 5 in Weißbach in ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten.

Diesem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt.

Das zweite Baugesuch hatte verschiedene Punkte zum Thema, welche die Bauherren des bestehenden Wohnhauses Zum Brückle 26 in Crispenhofen ungenehmigt ausgeführt haben. Im einzelnen ging es dabei und das Ausführen der Dachgauben als Zwerchgiebel, das Vornehmen von Aufschüttungen und Abgrabungen sowie das Errichten von Stützmauern.

Der Gemeinderat missbilligte das eigenmächtige Handeln der Bauherren und äußerte die Erwartung, dass dieses vom Landratsamt mit einem Bußgeld geahndet wird. Aus Gleichbehandlungsgründen erteilte er den diversen Punkten trotzdem sein Einvernehmen, mit Ausnahme der Traufhöhenüberschreitung der Quergiebel. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan an der südwestlichen Grenze des Baugrundstücks ein Leitungsrecht festsetzt. In diesem Bereich darf deshalb weder eine Abgrabung erfolgen noch ein Bauwerk errichtet werden.

Die Stellungnahmen der Gemeinde zu den beiden Baugesuchen werden nun ans Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung treffen wird.

Vergabe weiterer Gewerke für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses Weißbach:

• Fliesenlegerarbeiten • Schreinerarbeiten • Metallbauarbeiten • Bodenbelagsarbeiten • Blitzschutzarbeiten • Außenanlagenarbeiten

Die Gemeinde Weißbach hat vor kurzem die Fliesenlegerarbeiten, die Schreinerarbeiten, die Metallbauarbeiten, die Bodenbelagsarbeiten, die Blitzschutzarbeiten sowie die Außenanlagenarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses in Weißbach unter mehreren Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung fand am 13.12.2021 statt. Anschließend hat Architekt Thorsten Herzog die eingegangenen Angebote geprüft.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Aufträge jeweils an den günstigsten Bieter zu vergeben. Bei den Fliesenlegerarbeiten war dies die Firma Kuch aus Bretzfeld (Angebotspreis 44.644,04 € brutto), bei den Schreinerarbeiten die Firma Spazierer aus Weißbach (Angebotspreis 40.254,96 € brutto), bei den Metallbauarbeiten die Firma Gerst aus Niedernhall (Angebotspreis 21.030,15 € brutto), bei den Bodenbelagsarbeiten die Firma Fenchel aus Künzelsau (Angebotspreis 30.728,18 € brutto) und bei den Außenanlagenarbeiten die Firma Herkner aus Neunkirchen (Angebotspreis 47.230,62 € brutto). Für die Blitzschutzarbeiten war leider kein Angebot abgegeben worden.

Anpassung von Regenwasserbehandlungsanlagen (Regenüberläufe und Regenüberlaufbecken) in Weißbach: Vergabe der Technischen Ausrüstung mitsamt den Stahlbeton- und Straßenbauarbeiten

Laut dem Allgemeinen Kanalisationsplan (kurz: AKP) für die Ortschaft Weißbach aus dem Jahr 2007 müssen die Regenüberlaufbecken RÜB W-A im Hellas-Weg, RÜB W-B in der Forchtenberger Straße, RÜB W-C an der L 1045 und RÜB W-D in der Niedernhaller Straße sowie der Regenüberlauf RÜ W-H in der Büschelhofer Straße umgebaut werden, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Die Regenüberläufe RÜ W-E in der Crispenhofer
Straße und RÜ W-G in der Kelterstraße müssen sogar komplett erneuert werden. Die hierfür notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisse hat das Landratsamt Hohenlohekreis im Jahr 2016 erteilt.

Nach mehreren Anläufen erhielt die Gemeinde im September 2020 vom Land für diese Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 59,4 % der förderfähigen Kosten bewilligt. Die beiden größten Baumaßnahmen, also der Neubau der Regenüberläufe RÜ W-E und RÜ W-G, sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Darum kann nun der Umbau der anderen Regenwasserentlastungsbauwerke erfolgen. Hiervon ausgenommen ist jedoch das RÜB W-A. Sein Umbau wäre zum jetzigen Zeitpunkt unsinnig, da es im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bau einer Gemeinschaftskläranlage vermutlich eh wieder abgeändert werden muss.

Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach hat die für den Umbau der anderen Bauwerke notwendigen Arbeiten im Auftrag der Gemeinde Weißbach vor kurzem öffentlich ausgeschrieben. Bis zur Submission am 19.11.2021 sind dann vier Angebote abgegeben worden. Das günstigste stammt von der Firma Rolf Scheuermann GmbH aus Heilbronn und beläuft sich auf 159.774,16 € brutto.

Darum entschied der Gemeinderat einstimmig, ihr den Auftrag zu erteilen.

Außerkraftsetzung der Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer vom 17.04.2018 der Gemeinde Weißbach

In seiner öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 17.04.2018 hatte der Gemeinderat den Erlass einer Satzung über die Sitzungsvergütung für Protokollführer beschlossen. Gemäß dieser Satzung erhält derjenige/diejenige Gemeindebedienstete, der/die in Gemeinderatssitzungen Protokoll führt, seit dem 01.05.2018 eine monatliche Pauschale in Höhe von 44,00 €. Die Teilnahme an der Sitzung zählt aber nicht als Arbeitszeit. Diese Regelung ist insofern ungerecht, als Bediensteten des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (GVV) die Sitzungsteilnahme als Arbeitszeit angerechnet wird.

Um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, wurde vorgeschlagen die Sitzungsvergütung für Protokollführer aufzuheben und stattdessen auch dem/der Schriftführer/in die Sitzungsteilnahme als Arbeitszeit anzurechnen.

Da eine Satzung formell nur durch eine andere Satzung aufgehoben werden kann, beschloss der Gemeinderat nun eine entsprechende Aufhebungssatzung.

Diese Aufhebungssatzung ist bereits letzte Woche im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht worden und kann dort nachgelesen werden.

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung)

Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer können entweder Jahr für Jahr in der Haushaltsatzung oder für mehrere Jahre in einer Hebesatzsatzung festgesetzt werden. Eine Hebesatzsatzung gilt so lange unverändert, bis der Gemeinderat eine Änderung beschließt. Bislang legt die Gemeinde Weißbach die Hebesätze jeweils in der Haushaltssatzung fest.

Die Verbandskämmerei rät aber dazu, lieber eine Hebesatzsatzung zu erlassen, weil sie einige Vorteile hätte, wie beispielsweise die Möglichkeit zur einfachen unterjährigen Änderung der Steuerhebesätze sowie eine größere Rechtssicherheit und Transparenz. Deshalb haben die Stadt Forchtenberg und die Stadt Niedernhall für ihr Gebiet bereits eine solche Hebesatzsatzung erlassen.

Darum beschloss der Gemeinderat nun einstimmig für die Gemeinde Weißbach ebenfalls Hebesatzsatzung. Dies Steuerhebesätze wurden dabei gleich belassen. Sie betragen für die Grundsteuer A also weiterhin 390 v.H., für die Grundsteuer B 320 v.H. und für die Gewerbesteuer 390 v.H..

Der genaue Wortlaut der Satzung wurde bereits letzte Woche im Mitteilungsblatt abgedruckt, worauf hiermit verwiesen wird.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.

Einwohnerfragestunde

Da keine Zuhörer abwesend waren, war diese Tagesordnungspunkt gegenstandslos.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-            Am 20.12.2021 ab 19.00 Uhr werden in der Halle des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach nacheinander eine Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal und eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung des sich noch in Gründung befindenden Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal abgehalten werden.

-            Die nächste Gemeinderatsitzung findet voraussichtlich am Dienstag, dem 25.01.2022, in der Halle des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach statt.