Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 05.10.2021

Sitzungsbericht vom 20.09.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung von 20.09.2021

Biotopverbund Mittleres Kochertal: Information über den Sachstand

Die Zersiedelung der Landschaft macht es vielen Tieren – egal ob Insekten, Säugetiere, Fische oder Vögel – schwer, sich großräumig zu bewegen. Um dies zu verhindern, fordert das Bundesnaturschutzgesetz zwischen Biotopen räumlich und funktional großräumige Verbindungen zu schaffen (= Biotopverbund). Ziel des Biotopenverbunds ist die dauerhafte Sicherung der Population wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das Land kommunale Planungen für einen Biotopverbund mit 90 % Zuschuss. Projektgemeinden, die quasi als „Leuchttürme“ fungieren, erhalten sogar 100 % Zuschuss. Da das Erstellen einer Biotopverbundplanung für die Gemeinden nicht nur sinnvoll, sondern mittelfristig wohl auch unvermeidbar ist, haben sich die Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie die Gemeinde Weißbach im Frühjahr 2021 gemeinsam als Projektgemeinde gemeldet und sind letztlich auch angenommen worden.

Herr Levin Fernengel vom Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis e.V. sowie Frau Stefanie Barteit vom Landschaftsarchitekturbüro Steinbach haben den Gemeinderat über die Auftaktveranstaltung und den Stand der Biotopenverbundplanung unterrichtet. Der Gemeinderat nahm von den Berichten interessiert Kenntnis und stimmte dem Sachstand einhellig zu.

Erweiterung des Aufgabengebiets des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zum 01.01.2022

a)    Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal

b)    Beschluss über die Versetzung der Beamtinnen der Gemeinde Weißbach zum Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal

c)    Beschluss über den Übernahmevertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal

d)    Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Niedernhall und dem Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal sowie der Gemeinde Weißbach und dem Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal über die Erstattung von Raum- und Sachkosten

e)    Erteilung einer Weisung für die Stimmabgabe der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung am 27.09.2021

Der Gemeinderat Weißbach hat unter TOP 11 seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2017 über den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal (GVV) – Stadt Forchtenberg, Stadt Niedernhall und Gemeinde Weißbach – einen Grundsatzbeschluss gefasst. Daraufhin hat der Gemeinderat unter TOP 5 seiner öffentlichen Sitzung vom 25.09.2017 die neue Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal beschlossen. Zum 01.01.2018 hat dann die gemeinsame Verbandskämmerei im Rathaus Forchtenberg ihren Betrieb aufgenommen. Zum 01.01.2022 sollen nun, wie bereits 2017 beschlossen, das gemeinsame Verbandshauptamt und das gemeinsame Verbandsbauamt folgen. Das Verbandshauptamt wird im Rathaus Niedernhall eingerichtet, das Verbandsbauamt im Rathaus Weißbach.

Im Interesse eines zügigen Organisationsablaufes hat der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

a)    Die Gemeinde Weißbach stimmt der Neufassung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal zu.

b)    Die Gemeinde Weißbach stimmt einer Versetzung der betroffenen Beamtinnen zum Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal zu.

c)    Die Gemeinde Weißbach stimmt dem Übernahmevertrag zwischen den Mitgliedsgemeinden und dem GVV zu.

d)    Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem GVV und der Stadt Niedernhall sowie dem GVV und der Gemeinde Weißbach über die Erstattung von Raum- und Sachkosten zu.

e)    Bürgermeister Rainer Züfle wird als Stimmführer der Vertreter der Gemeinde Weißbach beauftragt, in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal am 27.09.2021 gemäß den vorstehend beschlossenen Punkten abzustimmen.

Erhöhung des Stundenumfangs einer Verwaltungsfachangestellten der Gemeindeverwaltung Weißbach ab dem 01.01.2022

Durch den Übergang der Hauptämter und Bauämter der Stadt Forchtenberg, der Stadt Niedernhall und der Gemeinde Weißbach zum Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal zum 01.01.2022 wird das Rathauspersonal der drei Kommunen ab diesem Zeitpunkt nur noch aus dem Bürgerbüro, dem Bürgermeister und dessen Vorzimmer bestehen. Die Gemeinde Weißbach möchte sogar versuchen, neben dem Bürgermeister mit nur zwei Verwaltungsfachangestellten klarzukommen, die dann beide sowohl die Aufgaben des Bürgerbüros als auch des Vorzimmers erledigen. Hierzu ist es freilich zwingend erforderlich, dass es sich um zwei Vollzeitkräfte handelt. Von den beiden für diese Aufgabe vorgesehenen Verwaltungsfachangestellten arbeitet eine schon bisher in Vollzeit, die zweite hat bislang aber nur einen Beschäftigungsumfang von 80,76 %. Jene Kraft soll deshalb ab dem 01.01.2022 ebenfalls in Vollzeit beschäftigt werden. Die Erhöhung des Arbeitsumfangs wird nach heutigem Stand zu Mehrkosten in Höhe von circa 630 € monatlich führen. Rechnet man die Jahressonderzahlung sowie das jährliche Leistungsentgelt hinzu, welche durch die Arbeitszeiterhöhung entsprechend steigen, erhöhen sich die monatlichen Mehrkosten auf insgesamt rund 1.050 €.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Stellenumfang der bislang Teilzeitbeschäftigten Verwaltungsfachangestellten mit Wirkung zum 01.01.2022 auf eine Vollzeitstelle zu erhöhen und den Stellenplan entsprechend anzupassen.

Entscheidung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde;

hier: Grundstück Flst.-Nr. 494/1 in der Weinbergstraße, Gemarkung Weißbach

In letzter Zeit wurde im Gemeindegebiet ein unbebauter Wohnhaus-Bauplätze verkauft. Es handelt sich hierbei um den 870 m² großen Bauplatz Flst.-Nr. 494/1 in der Weinbergstraße in Weißbach.

Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde an diesen Bauplatz ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Der Gemeinderat beschloss jedoch einstimmig, von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Der Erwerber hat der Gemeindeverwaltung gegenüber bereits eine Bauabsicht bekundet.

Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Brückle, 1. Änderung“ in der Gemeinde Weißbach, Gemarkung Crispenhofen

Unter TOP 3 seiner öffentlichen Sitzung vom 16.12.2019 hatte der Gemeinderat den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet „Brückle, 1. Änderung“ in der Gemeinde Weißbach, Gemarkung Crispenhofen, beschlossen. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Brückle, 1 Änderung“, für den der Gemeinderat bereits unter TOP 6 seiner öffentlichen Sitzung vom 21.10.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst hatte.

Da die Gemeindeverwaltung aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung den Bebauungsplan „Brückle, 1. Änderung“ bis dato leider noch nicht erarbeiten konnte, muss die Veränderungssperre für dieses Gebiet nun dringend verlängert werden, um die Planung zu sichern. Laut § 17 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) treten Veränderungssperren nach zwei Jahren automatisch außer Kraft. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 3 BauGB ist aber eine Verlängerung um ein Jahr möglich und laut § 17 Abs. 2 BauGB sogar um bis zu einem weiteren Jahr, wenn besondere Umstände dies erfordern. Außerdem kann laut § 17 Abs. 3 BauGB eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschlossen werden, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung der Satzung.

Beschaffung diverser Ausstattungsgegenstände für die Schulkindbetreuung im Rahmen eines Zuschusses aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Das Bundesinvestitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stellt den Ländern in einer ersten Tranche eine Finanzhilfe von insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung, wobei auf Baden-Württemberg 97,6 Mio. Euro entfallen. Gefördert werden Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, was auch die Schülerbetreuung in kommunalen Betreuungsangeboten öffentlicher Träger beinhaltet. Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil beläuft sich also auf mindestens 30 %. Die Mittel sind bis zum 31.12.2021 zu verausgaben.

Die Gemeindeverwaltung Weißbach hat für diese Fördermittel beim Regierungspräsidium Stuttgart einen Förderantrag gestellt. Gegenstand des Antrags waren diverse Ausstattungsgegenstände für die Grundschülerbetreuung: Möbel, Spielgeräte, Spielzeug, Lernmaterial, ein Sonnenschutz für den Außenbereich, ein Stahlcontainer zur Aufbewahrung von Spielzeug für draußen, und anderes mehr. Die Kosten für all das betragen rund 30.500,00 €. Mit Bescheid vom 27.07.2021 hat das Regierungspräsidium Stuttgart erfreulicherweise wie beantragt eine Zuwendung in Höhe von 70 %, also 21.350,00 €, bewilligt. Damit die bewilligten Mittel wie gefordert bis zum Jahresende abgerufen werden können, muss die Gemeinde die im Antrag genannten Gegenstände nun aber unverzüglich beschaffen. Da hierfür im Haushaltsplan 2021 jedoch keine Mittel eingestellt sind – das Zuschussprogramm war bei der Aufstellung des Haushaltsplans leider noch nicht bekannt –, verursacht dies freilich außer- und überplanmäßige Ausgaben. Für deren Bewilligung ist laut der Hauptsatzung der Gemeinde Weißbach ab einer Höhe von 5.000,00 € der Gemeinderat zuständig. Dass den Ausgaben auf der Einnahmenseite ein außerplanmäßiger Zuschuss in Hohe von 21.350,00 € gegenübersteht, ändert hieran nichts.

Damit der Zuschuss nicht verfällt, hat der Gemeinderat der Beschaffung der Ausstattungsgegenstände für die Schülerbetreuung der Grundschule Weißbach zugestimmt, eine entsprechende über- beziehungsweise außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und Bürgermeister Rainer Züfle ermächtigt, die Vergaben jeweils selber vorzunehmen.

Es gibt jedoch noch eine weitere gute Nachricht hinsichtlich der Schülerbetreuung an der Grundschule Weißbach: Mit dem Neuerlass der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Gewährung von Zuschüssen für kommunale Betreuungsangebote an Schulen (verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung, Hort) hat das Land Baden-Württemberg seine freiwillige Förderung der kommunalen Betreuung zum 01.08.2020 wieder ausgeweitet. Bislang wurden nämlich nur Betreuungsprogramme bezuschusst, die Ende des Schuljahrs 2014/2015 bereits bestanden. Die Schülerbetreuung an der Grundschule Weißbach fiel leider nicht hierunter, da sie erst in der zweiten Hälfte des Schuljahrs 2017/2018 den Betrieb aufgenommen hat. 

Auch hierfür wurde seitens der Gemeindeverwaltung beim Regierungspräsidium Stuttgart sowohl für die verlässliche Grundschule als auch für die flexible Nachmittagsbetreuung einen Zuwendungsantrag gestellt.  Erfreulicherweise waren beide Anträge erfolgreich: Mit Zuwendungsbescheiden vom 16.08.2021 wurden für das Schuljahr 2020/2021 für die Verlässliche Grundschule ein Zuschuss in Höhe von 5.686,83 € und für die flexible Nachmittagsbetreuung in Höhe von 2.750,50 € bewilligt. Auch für die kommenden Schuljahre darf wohl mit einer jährlichen Zuwendung vom Land gerechnet werden.

Gemeinschaftskläranlage Mittleres Kochertal: Grundsatzentscheidung über eine Beteiligung der Gemeinde Weißbach an einer interkommunalen Gemeinschaftskläranlage Mittleres Kochertal (Stadt Forchtenberg, Stadt Niedernhall, Gemeinde Weißbach)

a) Ausstieg aus der geplanten Großkläranlage Kochertal:

Die Kommunen Forchtenberg, Weißbach, Niedernhall, Ingelfingen und Künzelsau haben im Mai/Juni 2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass zwischen Künzelsau und Ingelfingen eine gemeinsame interkommunale Großkläranlage Kochertal realisiert wird. Die damals favorisierte Variante – ein Standort nahe bei Künzelsau – hat eine Großkläranlage mit rund 60.000 EW (Einwohnergleichwerten) vorgesehen. Das vorausgegangene Strukturgutachten aus dem Jahr 2018 hat allerdings verschiedene Varianten untersucht und ergeben, dass auch zwei Kläranlagen-Standorte ökologisch und ökonomisch sinnvoll wären. In den Gesprächen zwischen den fünf Kommunen hat sich nun gezeigt, dass aufgrund verschiedener Ansichten in entscheidenden Sachfragen, aber auch aufgrund des eher zeitintensiven Verfahrens, fortan eine getrennte Lösung – also mit zwei Standorten in zwei getrennten Verbänden – wohl die bessere Lösung ist. Im Falle einer gemeinsamen Umsetzung würden bei einem Standort insgesamt acht Kläranlagen (Sindringen, Ernsbach, Wohlmuthausen, Schleierhof, Forchtenberg, Weißbach, Crispenhofen, Niedernhall) auf eine Kläranlage zentralisiert werden. Dabei würde es sich dann immerhin noch um eine Gemeinschaftskläranlage mit rund 25.000 EW handeln. Das Umweltministerium fördert interkommunale Kläranlagen ab 10.000 EW, sodass aus fördertechnischer Sicht keine Belange entgegenstehen.

Für das Projekt „Großkläranlage Kochertal“ sind bislang Kosten für die Leitungen zur Erstellung der Verbandssatzung, das Honorar für das VgV-Verfahren zur Planerauswahl sowie die Auswahl des Projektsteuerers in Höhe von rund 250.000 € angefallen. Selbstverständlich müssen diese Kosten auch anteilig von der Gemeinde Weißbach getragen werden. Die Kostentragung ist in Relation zur Leistung und zur Höhe des Projekts vertretbar, zumal Teilleistungen (Satzungsentwurf, Planung Strukturgutachten, etc.) auch weiter für die Gemeinschaftskläranlage Mittleres Kochertal verwendet werden können. Für die Gemeinde Weißbach ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung im Falle eines Ausstiegs in Höhe von 11 %, dies entspricht circa 27.500 €.

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung, dass die Gemeinde Weißbach aus dem Projekt „Großkläranlage Kochertal“ aussteigt. Den anteiligen Kosten, die von Seiten der Gemeinde Weißbach getragen werden müssen, wurde zugestimmt.

b) Neugründung eines Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal:

Zur Abwicklung des Projekts „Gemeinschaftskläranlage Mittleres Kochertal“ ist es unabdingbar eine gemeinsame interkommunale Organisationseinheit zu schaffen. Deshalb schlug die Verwaltung vor, einen Abwasserzweckverband Mittleres Kochertal zu gründen. Dazu muss im Vorfeld eine entsprechende Satzung für den Zweckverband erarbeitet werden.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung zum Zwecke einer Neugründung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Kochertal beauftragt, gemeinsam mit den Städten Forchtenberg und Niedernhall auf der dargestellten Basis einen Satzungsentwurf zu erarbeiten und dem Gemeinderat in der Sitzung im Oktober 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

c) Vergabe der Leistungen für die Durchführung eines VgV-Verfahrens

Das Vergaberecht gibt vor, dass bei Planungsleistungen über einem Schwellenwert von 214.000 € netto die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung erforderlich ist. Dieses Ausschreibungsverfahren ist auch aus dem Grund einer möglichen späteren Landesförderung unabdingbar. Bei einem möglichen künftigen Investitionsvolumen von 30-40 Mio. € sind die Schwellenwerte für die Planungsleistungen (ca. 15 % der Investition) deutlich überschritten. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein solches Ausschreibungsverfahren bis Ende des Jahres benötigt. Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollte diese Ausschreibung (VgV-Verfahren) umgehend beauftragt werden.

Die europaweite Ausschreibung ist für folgende Planungsbereiche vorgesehen:

Los 1:   Kläranlage(n) – Objektplanung, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung

Los 2:   Leitungen & Pumpwerke – Objektsplanung, Technische Ausrüstung

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Städten Forchtenberg und Niedernhall den Auftrag für das Durchführen eines VgV-Verfahrens an das Büro Jedele und Partner GmbH zum Angebotspreis von 39.270,00 € brutto zu erteilen.

 Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-            Das Gebäude Halberg 15, Gemarkung Crispenhofen soll teilweise abgebrochen werden. Hierfür war ein Kenntnisgabeverfahren notwendig, über welches der Gemeinderat allerdings keinen Beschluss fassen muss.

-            Der Zuschuss für die Neuanschaffung eines Kleinlöschfahrzeugs (KLF) in Höhe von 40.000 € wurde bewilligt. Die Zuschussbewilligung gilt allerdings erst für in zwei Jahren, also im Jahr 2023.

-            Für den Rathausumbau wurde ein Ausgleichsstockantrag gestellt und in Höhe von 30.000 € bewilligt.

-            Für den Erlass der Gebühren für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schulkindbetreuung für die durch Corona bedingte Zeit der dritten Schließung hat die Gemeinde Weißbach vom Land insgesamt 5.460,93 € erstattet bekommen. Außerdem erhielt die Gemeinde für die Pandemiekosten eine Erstattung in Höhe von 1.539,93 €.

Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 18.10.2021, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach stattfinden.