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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 12.08.2021

Sitzungsbericht vom 26.07.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2021

Installieren von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Rathaus, der Grundschule und des Bürgerzentrums in Weißbach:

Vergabe der Arbeiten

Bürgermeister Rainer Züfle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Ingenieur Michael Truckenmüller von der Firma ZEAG.

Die ZEAG hatte in der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 19.04.2021 eine Konzeption über die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Rathauses, der Grundschule und des Bürgerzentrums in Weißbach vorgestellt. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, dass die ZEAG die vorgeschlagenen Anlagen noch in diesem Jahr planen und bauen lassen soll. Die Anlagen sollen im Eigentum der Gemeinde Weißbach sein; man wird mit der ZEAG aber einen Betriebsführungsvertrag abschließen. Die Ausschreibung der PV-Dachanlagen für die Gemeinde Weißbach wurde am 12.06.2021 versandt. Angebote konnten bis zum 08.07.2021 eingereicht werden. Bis zum 22.07.2021 fanden Bietergespräche statt und alle Bieter konnten bis dahin Letztpreis-Angebote abgeben.

Insgesamt wurden drei Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot kam von der Firma Elektro Glenk aus Gammersfeld zum Gesamtpreis von 101.017,48 € inkl. Nebenkosten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Arbeiten zum vorstehend genannten Gesamtpreis an die Firma Glenk aus Gammersfeld zu vergeben.

Haushaltsübertragungen:

Übertragung von Investitionssätzen 2020 in das Folgejahr 2021

Bürgermeister Rainer Züfle begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Verbandskämmerer des GVV Mittleres Kochertal, Andreas Frickinger.

Dieser führte aus, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan grundsätzlich für das entsprechende Kalenderjahr gilt. Um eine erneute Veranschlagung der Mittel zu vermeiden und die Mittelbewirtschaftung zu erleichtern, sind aber Ausnahmen vom Grundsatz der zeitlichen Bindung vorgesehen. So können unter bestimmten Voraussetzungen nicht bewirtschaftete Ansätze für Auszahlungen und zweckgebundene investive Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets zur Bewirtschaftung ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Sodann wurden dem Gremium die zur Übertragung vorgeschlagenen Maßnahmen aufgezeigt.

Der Gemeinderat beschloss, die Haushaltsübertragung von Einzahlungsansätzen für zweckgebundene investive Einzahlungen deren Eingang sicher ist in Höhe von 1.183.400 €, sowie Haushaltsübertragungen von Auszahlungsansätzen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.155.700 €. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2021 erklärte sich der Gemeinderat einverstanden und nahm außerdem zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge insbesondere durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse sowie unter Verwendung der Liquiditätsverbesserung aus 2020 erfolgt.

·       Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2021

Verbandskämmerer Andreas Frickinger des GVV Mittleres Kochertal informierte den Gemeinderat mit dem Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2021.

Nach derzeitigen Stand sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zur Jahresmitte planmäßig und es liegen keine nennenswerten Abweichungen vor. Der Stand der liquiden Mittel (= Kontostand) beläuft sich derzeit auf rund 4,30 Mio. €. Zum Jahresende werden die liquiden Mittel voraussichtlich noch rund 1,26 Mio. € betragen.

Baugesuche

Diesmal lagen dem Gemeinderat zwei Baugesuche vor.

Beim ersten Baugesuch ging es um den Neubau von zwei Sechsfamilien-Wohnhäusern mit insgesamt 12 Garagenstellplätzen und 8 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 665, Lindenstraße 2 und Lindenstraße 4, Gemarkung Weißbach.

Dem Baugesuch wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt. Für das Gebiet, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, wurde zur Sicherung der Planung mit Beschluss vom 16.12.2019 eine Veränderungssperre erlassen. Da sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, wurde einer Ausnahme von der Veränderungssperre zugestimmt. Von Seiten der Gemeinde wird außerdem darauf hingewiesen, dass sowohl die Wasserversorgung als auch die Abwasserbeseitigung für das Baugrundstück nach aktuellem Stand nicht als gesichert bezeichnet werden kann.

Beim zweiten Baugesuch ging es um die Umnutzung eines Lagers in eine Arbeitsstätte sowie einer Wohnung in Büroräume im bestehenden Gebäude Westernhauser Straße 2, Grundstück Flst.-Nr. 17, Gemarkung Crispenhofen. Auch hier erteilte der Gemeinderat einstimmig sein Einvernehmen.

Die Stellungnahmen der Gemeinde werden nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über die Baugesuche treffen wird.

Ausweisung eines Waldrefugiums im Gemeindewald zwecks Gewinnung von Punkten für das Ökokonto der Gemeinde Weißbach

Für die Eingriffe in die Natur durch die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene III“ in Weißbach muss die Gemeinde Weißbach laut dem Landratsamt Hohenlohekreis insgesamt 66.316 Ökopunkte erbringen. 6.304 Ökopunkte hat die Gemeinde bislang noch als Guthaben auf ihrem Ökokonto, sodass also noch 60.012 Ökopunkte fehlen.

In Absprache mit dem für den Weißbacher Wald zuständigen Revierförster schlug die Gemeindeverwaltung vor, die fehlenden Ökopunkte dadurch zu generieren, dass die Gemeinde die 2,20 ha große Fläche a11 im Gemeindewald-Distrikt Hettenbach, Abteilung 0, auf der Gemarkung Crispenhofen zum 01.01.2022 als Waldrefugium ausweist. Hierfür würde die Gemeinde Weißbach 88.000 Ökopunkte gutgeschrieben bekommen und hätte somit letzten Endes sogar wieder ein kleines Guthaben auf ihrem Ökokonto stehen.

Der Gemeinderat zeigte sich mit diesem Vorschlag einverstanden und fasste einstimmig einen entsprechenden Beschluss.

Überarbeitung der Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach

Um den Bauplatzverkauf möglichst gerecht zu gestalten und zugleich einen allzu raschen Abverkauf der Bauplätze zu vermeiden, hat der Gemeinderat unter TOP 11 seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2019 Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach erarbeitet.

Nach Meinung der Gemeindeverwaltung haben sich diese Vergaberichtlinien grundsätzlich bewährt, sollten aber in einigen wenigen Punkten nachgebessert werden.

Geändert wurde unter anderem die Anzahl der Bauplätze, die pro Kalendervierteljahr vergeben werden, dass Bauplätze grundsätzlich nur noch an Personen vergeben werden, die das Gebäude selbst bewohnen sowie die Gewichtung der Punkte im Punktesystem.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien für die Bauplätze der Gemeinde Weißbach in der Fassung vom 26.07.2021 wurden im Mitteilungsblatt Nr. 30/2021 vom 30.07.2021 öffentlich gekannt gemacht. Zudem können diese auch auf der Homepage der Gemeinde Weißbach (www.gemeinde-weissbach.de) nachgelesen werden.

Neufestlegung der Verkaufspreise für die gemeindeeigenen Bauplätze im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“

Die Gemeinde Weißbach hat im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene III“ in Weißbach insgesamt fünfzehn freie Bauplätze. Weitere Bauplätze können auf absehbare Zeit nicht erschlossen werden, da derzeit niemand Rohbauland verkauft, welches die Gemeinde erschließen könnte. Da die Nachfrage nach Immobilien derzeit generell höher ist als das Angebot, steigen die Immobilienpreise binnen kurzer Zeit leider immer mehr. Deshalb zeichnet sich inzwischen ab, dass auch die erst vor gut einem halben Jahr beschlossenen Bauplatzpreise schon wieder zu nieder sind – dies zeigt sich auch im Preisvergleich mit den umliegenden Kommunen.

Der Gemeinderat beschloss, den Bauplatzpreis für die innenliegenden Bauplätze im Wohnbaugebiet Halberger Ebene III“ in Weißbach auf 170,00 €/m² und für die Bauplätze in Randlage auf 200,00 €/m² festzulegen – jeweils einschließlich Wasserversorgungs-, Abwasser- und abgelöstem Erschließungsbeitrag, aber zuzüglich den Hausanschlusskosten. Der genaue Abgrenzungsplan kann auf der Homepage der Gemeinde Weißbach (www.gemeinde-weissbach.de) eingesehen werden.

Entscheidung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde;

hier: Grundstücke Flst.-Nr. 926/1 und Flst.-Nr. 933 an der Kochertalstraße, Gemarkung Weißbach

Mit Kaufvertrag vom 11.06.2021 wurden die beiden unbebauten Grundstücke Flst.-Nr. 926/1 und Flst.-Nr. 933 an der Kochertalstraße in Weißbach privat verkauft. Aufgrund von § 24 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde an unbebauten Wohnhausbauplätzen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Die Gemeindeverwaltung schlug dem Gremium vor, vom gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch zu machen. Grund ist, dass die Grundstücke trotz Bebauungsplan de facto kaum als Wohnhausbauplatz genutzt werden können. Zum einen sind sie sehr steil und liegen fast direkt an der viel Befahrenen L 1045. Am gravierendsten ist jedoch, dass sie bislang weder über einen Wasser- noch über einen Kanalanschluss verfügen und dass beide Anschlüsse – wenn überhaupt – nur sehr aufwändig hergestellt werden könnten. Da in der Kochertalstraße selbst keine Wasserleitungen und kein Abwasserkanal liegen, müssten beide Anschlüsse nämlich von der viel höher gelegenen Büschelhofer Straße her verlegt werden. Hierzu wäre es erforderlich, ein privates Grundstück zu durchqueren, was wiederrum voraussetzen würde, dass dessen Eigentümer eine Baulast übernimmt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Weißbach von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.

Entscheidung über den Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schulkindbetreuung für die durch Corona bedingte Zeit der dritten Schließung

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kindergärten, Kinderkrippen und Schulen zwischen dem 21.04.2021 und dem 20.05.2021 erneut geschlossen. In den Einrichtungen fand während dieser Zeit ausschließlich eine Notbetreuung statt. Für die Zeiten der beiden vorhergehenden coronabedingten Schließungen hatte der Gemeinderat jeweils entschieden, die Gebühren für diejenigen Kinder zu erlassen, die die Einrichtungen nicht besuchen konnten. Zahlreiche andere Städte und Gemeinden sind damals ebenso verfahren. Die aus diesen Beschlüssen resultierenden Einnahmeausfälle der Gemeinde Weißbach betrugen bislang rund 48.100 €; sie konnten durch vom Land gewährte Hilfen in Höhe von 38.800 € aber zu einem großen Teil ausgeglichen werden. Für die nunmehr dritte coronabedingte Schließung hat das Land Baden-Württemberg den Gemeinden hingegen noch keine finanzielle Beteiligung an einem freiwillig gewährten Gebührenerlass zugesagt. Gleichwohl sehen viele Städte und Gemeinden auch dieses Mal aus Billigkeitsgründen davon ab, für die Zeit der Schließung Gebühren zu erheben. Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung legte der Gemeinderat nun einstimmig fest, dass auch die Gemeinde Weißbach für die coronabedingte Schließung der Kindergärten, Kinderkrippe und der Schulkindbetreuung für den Zeitraum 21.04.2021 bis 20.05.2021 auf eine Monatsgebühr verzichtet, sofern das jeweilige Kind tatsächlich nicht die Einrichtung besucht hat. Mit dieser Entscheidung möchte die Gemeinde honorieren, dass gerade Familien mit Kita- oder Grundschulkindern unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders zu leiden haben.

Die aus diesem Beschluss resultierenden Einnahmeausfälle der Gemeinde betragen rund 8.350 €. Ob sich das Land auch diesmal wieder finanzielle beteiligen wird – und falls ja: in welchem Umfang – ist noch nicht bekannt.

Erhöhung des Arbeitsumfangs und Höhergruppierung der Schulsekretärin der Grundschule Weißbach

Da der Verwaltungsaufwand an der Grundschule immer höher wird, ist die Arbeit mit dem aktuellen Beschäftigungsumfang der Schulsekretärin nicht mehr zu bewältigen und bereits zahlreiche Überstunden angefallen. Eine Erhöhung des Arbeitsumfangs der Schulsekretärin ist daher dringend geboten. In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die derzeitige Eingruppierung der Schulsekretärin nicht mehr angemessen ist und eine Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe erfolgen sollte. Die Erhöhung des Arbeitsumfangs sowie die Höhergruppierung führen zu Mehrkosten in Höhe von circa 160,00 € pro Monat.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung beschloss der Gemeinderat, den Arbeitsumfang der Schulsekretärin ab dem 01.08.2021 von bislang 5 Stunden/Woche auf 7 Stunden/Woche zu erhöhen und sie ab diesem Zeitpunkt in Entgeltgruppe 4 TVöD einzugruppieren. Der Stellenplan wird entsprechend geändert.

Verschiedenes

Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 20.09.2021, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach stattfinden.