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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 07.05.2021

Sitzungsbericht vom 29.03.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.03.2021

Anpassung der Regenwasserbehandlungsanlagen RÜ W-E in der Crispenhofer Straße und RÜ W-G in der Kelterstraße sowie Aufdimensionieren der Verdolung des Halberger Bachs in Weißbach: Informationen über die Baudurchführung der Baumaßnahme

Ingenieur Martin Zietsch vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach und die Gemeindeverwaltung informierten über den geplanten Ablauf dieser sehr großen Baumaßnahme, die unter anderem das Aufdimensionieren der Bachverdolung, den Neubau zweier Regenüberläufe, das Verlegen einer Gasleitung und einer Stromleitung, den Austausch von Wasser- und Abwasserleitungen sowie das Verlegen von Leerrohren umfasst.

Die Baumaßnahmen der Gemeinde und der EnBW in der Crispenhofer Straße in Weißbach werden am 06.04.2021 beginnen und voraussichtlich bis Ende Juli dauern. Auch die Arbeiten im unteren Teil der Bergstraße und in der Gartenstraße werden innerhalb dieses Zeitraums vonstatten gehen. Von Ende August bis Mitte September wird dann das Land Baden-Württemberg in der Crispenhofer Straße noch den Belag auf dem Teilstück zwischen der Einmündung der Hauptstraße und der Kochertalstraße erneuern lassen. Anschließend wird die Crispenhofer Straße wieder befahrbar sein.

Von Mitte September bis Anfang Oktober muss dann auch in der Hinteren Gasse eine partielle Aufgrabung erfolgen. Zum Schluss wird in dem Nebenweg, der von der Kelterstraße in die Straße „Dorfgärten“ führt, noch der Regenüberlauf RÜ W-G optimiert werden. Wenn alles planmäßig verläuft werden dann Mitte November endlich alle Arbeiten abgeschlossen sein. 

Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen interessiert Kenntnis.

Genauere Informationen zu den aus diesen Baumaßnehmen resultierenden Straßensperrungen und Umleitungen sind bereits im letzten Mitteilungsblatt veröffentlicht worden, worauf hiermit verwiesen wird.

Umbau und Erweiterung des Rathauses in Weißbach: • Vergabe der Rohbauarbeiten (einschließlich der Erdarbeiten, Entwässerungsarbeiten, Stahlbetonarbeiten und Maurerarbeiten) • Vergabe der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten • Vergabe der Flaschnerarbeiten

Architekt Thorsten Herzog berichtete, dass die oben genannten Arbeiten vor kurzem unter mehreren Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden sind.

Für die Rohbauarbeiten hat unter drei Anbietern die Firma K. Dorfi aus Weißbach mit 178.387,78 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieses Angebot liegt circa 4.000 € über der Kostenschätzung.

Bei den Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten stammt das günstigste der vier Angebote von der Firma H. Karle aus Nitzenhausen. Es beläuft sich auf 98.697,01 € brutto und liegt leider rund 24.000 € über der Kostenschätzung. Grund dafür sind unter anderem die in letzter Zeit stark gestiegenen Baustoffpreise.

Lediglich zwei Angebote gingen für die Flaschnerarbeiten ein, wobei das günstigere der beiden die Firma Sautter GmbH aus Schwabbach eingereicht hat. Mit 10.902,26 € brutto liegt es rund 1.200 € unter der Kostenschätzung.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die drei Gewerke an die vorstehend genannten Firmen zu vergeben.

Sanierung der Wasserleitung im Siedlungsweg in Crispenhofen: Vergabe der Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten

Im Siedlungsweg in Crispenhofen kommt es immer wieder zu Trübungen im Wasser. Diese sind zwar unbedenklich, doch muss dann der Wasserwärter jedes Mal die Leitung spülen. Um dauerhaft Abhilfe zu schaffen, soll nun auf Anraten der NOW ein PEX-Schlauch mit der Nennweite AD 63 im Langrohrrelining in die vorhandene Gussleitung DN 80 eingezogen werden.

Die hierfür notwendigen Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten sind vor kurzem unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden, jedoch sind nur drei Angebote abgegeben worden. Selbst das günstigste der drei liegt aber rund 46 % über der Kostenschätzung, weil einzelne wichtige Preise überhöht sind. Deshalb schlägt die NOW vor, die Ausschreibung aufzuheben und die Maßnahme in optimierter Form, getrennt in einzelne Gewerke, frühzeitig fürs Jahr 2022 nochmals auszuschreiben.

Mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung schloss sich der Gemeinderat diesem Vorschlag an.

Um den Anwohnern im Siedlungsweg bis dahin eine ordentliche Trinkwasserqualität zu liefern, wird der Wasserwärter wie auch schon bisher die Leitung gelegentlich durchspülen.

Baugesuch

Dem Gemeinderat lag dieses Mal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Neubau eines Zweifamilienhauses mit separat stehender Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 353/11, Zum Brückle 23, in Crispenhofen.

Mit Ausnahme der Überschreitung der Traufhöhe im Bereich der Quergiebel erteilte der Gemeinderat dem Bauvorhaben das Einvernehmen. Hinsichtlich der vorgesehenen Geländeauffüllungen gilt jedoch die Maßgabe, dass sie nur bis maximal 2,30 m toleriert werden, wobei der höchste Punkt der Auffüllung mindestens 3,00 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss; bei einer geringeren Höhe entsprechend weniger. Außerdem dürfen etwaige Stützmauern auf der Grenze nicht höher als 1,20 m sein.

Diese Stellungnahme der Gemeinde wird nun an das Landratsamt Hohenlohekreis weitergereicht, das dann in seiner Funktion als Untere Baurechtsbehörde die endgültige Entscheidung über das Bauvorhaben treffen wird.

Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für den Transporter des Bauhofs

Der Ford Transit Doppelkabinen-Pritschentransporter des Gemeindebauhofs ist inzwischen 14 Jahre alt, weist erhebliche Rostschäden auf, hat einen immer größer werdenden Reparaturbedarf und ist vor kurzem nur mit Ach und Krach nochmal durch den TÜV gekommen. Deshalb ist es an der Zeit das Fahrzeug durch ein neues zu ersetzen.

Bauhofleiter Thomas Köllner hat dafür Angebote für einen Ford Transit, einen Mercedes Sprinter und einen VW Crafter eingeholt, jeweils in der Ausführung mit Doppelkabine, Pritsche und Allradantrieb. Der Mercedes war preislich zu teuer, weshalb sich der Bauhof nur den Ford und den VW vorführen lassen hat. Beide Fahrzeuge haben einen guten Eindruck hinterlassen, doch gefielen am VW Crafter ein paar Details etwas besser. Außerdem ist er geringfügig günstiger. 

Nach gründlicher Diskussion, die sich untere anderem auch darum drehte, ob ein Gebrauchtfahrzeug vielleicht wirtschaftlicher sein könnte, entschied sich der Gemeinderat schließlich dafür, beim Autohaus Koch GmbH aus Schwäbisch Hall einen neuen VW Crafter 35 2.0 TDI mit 140 PS, Allrad-Antrieb, 6-Gang-Schaltgetriebe, Doppelkabine und Pritsche zu kaufen.

Weil die Bauhofarbeiter während der Corona-Pandemie aus Infektionsschutz-Gründen möglichst nicht zu mehreren in einem Fahrzeug sitzen sollen, soll der alte Ford Transit Transporter nicht wie ursprünglich angedacht verkauft, sondern so lange weitergefahren werden, bis eine größere Reparatur ansteht oder aber die Corona-Pandemie vorbei ist.

Entscheidung über den Verzicht auf die Erhebung von Gebühren für die Kinderkrippe, die Kindergärten und die Schulkindbetreuung für die durch Corona bedingte Zeit der zweiten Schließung

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kindergärten, Kinderkrippen und Schulen mit Wirkung vom 17.12.2020 durch das Land Baden-Württemberg geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt fand bis zum 19.02.2021 in den Einrichtungen ausschließlich eine Notbetreuung statt. Seit dem 22.02.2021 sind die Kindergärten wieder für alle Kinder geöffnet. Für diese zweite coronabedingte Schließung hat das Land Baden-Württemberg (Finanzministerium) den Gemeinden nun mit Schreiben vom 04.03.2021 mitgeteilt, dass sich das Land für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis zum 22.02.2021 mit 80 % an den Gebührenausfällen beteiligt, wenn die Gemeinden für diese Spanne die Gebühren erlassen. Die Beteiligung des Landes soll aber nicht durch Spitzabrechnung erfolgen, sondern aus Gründen der Praktikabilität anhand eines pauschalen Schlüssels.

Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt den Städten und Gemeinden auf das Angebot des Landes einzugehen und die Gebühren für den genannten Zeitraum zu erlassen. Manche Gemeinden, darunter auch die Stadt Forchtenberg und die Stadt Niedernhall, gehen allerdings noch weiter und erlassen die Gebühren sogar für die kompletten Monate Januar und Februar. Freilich gilt der Gebührenerlass aber nur dann, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Für die Kinder, die in der Notbetreuung waren, werden die Gebühren gemäß der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung in Rechnung gestellt.

Auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung legte der Gemeinderat nun einstimmig fest, dass auch die Gemeinde Weißbach die Gebühren für die kompletten Monate Januar und Februar erlässt, sofern das jeweilige Kind tatsächlich nicht die Einrichtung besucht hat. Mit dieser Entscheidung möchte die Gemeinde honorieren, dass gerade Familien mit Kita- oder Grundschulkindern unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders zu leiden haben.

Die aus diesem Beschluss resultierenden Einnahmeausfälle der Gemeinde betragen rund 16.700,00 €. Circa 9.500,00 € werden ihr jedoch vom Land erstattet.

Bürgermeisterwahl am 25.04.2021: Entscheidung über das (Nicht)-Durchführen einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Bürgermeister Rainer Züfle und Gemeinderat Reiner Mitschke erklärten sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und begaben sich in den Zuhörerbereich.

Der Gemeinderat entschied sodann, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens mit dem Corona-Virus auf eine öffentliche Bewerbervorstellung für die Bürgermeisterwahl am 25.04.2021 verzichtet werden soll. Dies gilt auch für einen eventuellen zweiten Wahlgang am 09.05.2021, sofern kein neuer Bewerber hinzukommt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende drei Spenden angeboten worden:

-    Sachzuwendung „gebrauchtes Multifunktionsgerät“ der Firma Ottenbacher GmbH aus Künzelsau im Wert von 800,00 € für die Grundschule Weißbach;

-    Geldzuwendung in Höhe von 25,00 € für die Grundschule Weißbach (Spender: Privatperson).

Der Gemeinderat sah bei keiner der beiden Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Einwohnerfragestunde

Ein Anwohner des Siedlungswegs in Crispenhofen kam nochmals auf den vorhin behandelten Tagesordnungspunkt „Sanierung der Wasserleitung im Siedlungsweg“ zu sprechen und bat darum, dass die Arbeiten, wie vorhin beschlossen, tatsächlich noch in diesem Jahr erneut ausgeschrieben werden.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:

-            Bürgermeister Rainer Züfle informierte den Gemeinderat über eine von ihm im Februar getroffene Eilentscheidung bezüglich des Baugesuchs für den Neubau eines Einfamilienhauses mit separat stehender Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 524, Schützenstraße 2/1, in Weißbach. Dem Bauvorhaben wurde unter Zustimmung zu einer Befreiung von dem im Teilbebauungsplan „Hörnle - Dorfäcker“ festgesetzten Bauverbot das Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass das im Bauvorbescheid vom 02.06.2014 festgesetzte Sichtfeld in keinerlei Weise beeinträchtigt wird. Das Sichtfenster muss dauerhaft freigehalten werden.

-            Bezüglich der Beauftragung eines Statikers für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses in Weißbach musste Bürgermeister Rainer Züfle bereits im Januar ebenfalls eine Eilentscheidung treffen. Der Auftrag ging an die Wieland Ingenieure aus Öhringen.

-            Mit Bescheid vom 12.03.2021 hat das Landratsamt Hohenlohekreis (Untere Straßenverkehrsbehörde) verfügt, dass die gelben Ortstafeln an der L 1045 (Kochertalstraße) in Weißbach entfernt werden. Für den Bereich der bisherigen Ortsdurchfahrt wurde für die Zeit zwischen 5.30 Uhr und 22.30 Uhr „Tempo 50“ angeordnet; in der übrigen Zeit gilt „Tempo 70“.  

Damit war die im Oktober vom Gemeinderat beschlossene Resolution für das Beibehalten von „Tempo 50“ auf der Kochertalstraße zwar nicht vollständig, aber zumindest weitgehend erfolgreich. Das Regierungspräsidium Stuttgart und ein Verkehrssachbearbeiter des Polizeipräsidiums Heilbronn hatten sich bekanntlich für ein ganztägiges „Tempo 70“ stark gemacht.

-            Die Gemeinde Weißbach wird gemeinsam mit den Städten Forchtenberg und Niedernhall an einem Pilotprojekt für eine Biotopverbund-Planung teilnehmen. Dieses Pilotprojekt wird zu 100 % vom Land gefördert.

-            Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 19.04.2021, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach stattfinden. Der Beginn wird aber ausnahmsweise erst um 19.30 Uhr sein.